Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58863
LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16 (https://dejure.org/2017,58863)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24.05.2017 - 4 O 259/16 (https://dejure.org/2017,58863)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 4 O 259/16 (https://dejure.org/2017,58863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Frage der Duldungspflicht von Geruchsbeeinträchtigungen durch einen landwirtschaftlichen, zwischenzeitlich erweiterten Betrieb (Kuhstall)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 906 Abs 2 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Unterlassungsanspruch eines Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch bäuerliche Rinderhaltung: Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Der anzulegende Maßstab ist daher grundsätzlich derselbe wie bei der Frage der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH, Urteil v. 27.10.2006 - V ZR 2/06, NJW-RR 2007, 168, 169; Staudinger/ Roth , BGB, Neubearbeitung 2016, § 906 Rn. 253), sodass auch insoweit wiederum alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil v. 13.01.1977 - III ZR 6/75, NJW 1977, 894, 895).

    Abweichungen im Ergebnis sind jedoch, schon aus Gründen der Systematik des Gesetzes, möglich (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 20.03.1995 - 1 U 191/92, NJW-RR 1996, 399, 400), zumal die zeitliche Priorität der beeinträchtigenden Nutzung nun - anders als beim primären Rechtsschutz - eine Rolle spielen kann (BGH, Urteil v. 13.01.1977 - III ZR 6/75, a.a.O.; Palandt/ Herrler , a.a.O.).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    (3) Anders als bei der Beurteilung der Zumutbarkeit im Rahmen des sekundären Rechtsschutzes nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB kommt dem Gedanken der zeitlichen Priorität bei der Frage der Wesentlichkeit grundsätzlich keine Bedeutung zu, da die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung entscheidend ist (BGH, Urteil v. 06.07.2001 - V ZR 246/00, NJW 2001, 3119, 3120 m.w.N.).

    (1) Ortsüblichkeit ist gegeben, wenn im Vergleichsbezirk mehrere Grundstücke liegen, die eine nach Art und Umfang annähernd gleich beeinträchtigende Wirkung haben, wobei es auch insoweit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt und wiederum die zeitliche Priorität nicht entscheidend ist (BGH, Urteil v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, NJW 1993, 925, 930, und Urteil v. 06.07.2001 - V ZR 246/00, a.a.O.; Palandt/ Herrler, a.a.O., § 906 Rn. 22; Erman/ R. Wilhelmi , BGB, 14. Aufl. 2014, § 906 Rn. 25 und 26a).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Da die unter die letzte Gruppe fallende Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) lediglich die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen regelt, können daneben jedoch auch andere einschlägige technische Regelwerke als Orientierungs- und Entscheidungshilfe herangezogen werden, so etwa die Geruchsimmissionsrichtlinie (in der Fassung vom 29.02.2008 mit Ergänzung vom 10.09.2008, im Folgenden: GIRL), die zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchseinwirkung - in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten unterschiedliche - Immissionswerte in relativen Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden als regelmäßigen Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission sowie Gewichtungsfaktoren für mehrere Tierarten vorsieht (VGH Mannheim, Beschluss v. 25.04.2016 - 3 S 1784/15, BeckRS 2016, 46133, Rn. 22 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2001 - 6 U 223/00, NJW-RR 2001, 1236, 1237; MüKo-BGB/ Brückner , 7. Aufl. 2017, § 906 Rn. 157; Palandt/ Herrler , a.a.O., § 906 Rn. 19).
  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 139/66

    Geruchsimmission einer Schweinemästerei

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit ist auch zu berücksichtigen, dass diese für zeitliche Veränderungen offen ist, sodass sie auch bei jenen Einwirkungen zu bejahen sein kann, die von einer bisher nicht üblichen, aber der modernen Betriebsführung angepassten Bewirtschaftung eines Bauernhofs ausgehen, wobei jedoch Voraussetzung ist, dass es sich noch um einen landwirtschaftlichen und nicht bereits um einen gewerblichen Betrieb handelt (BGH, Urteil v. 19.05.1967 - V ZR 139/66, NJW 1967, 1907, 1908).
  • OLG Schleswig, 20.03.1995 - 1 U 191/92

    Fäkalienregen von Eisenbahnbrücke als ortsübliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Abweichungen im Ergebnis sind jedoch, schon aus Gründen der Systematik des Gesetzes, möglich (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 20.03.1995 - 1 U 191/92, NJW-RR 1996, 399, 400), zumal die zeitliche Priorität der beeinträchtigenden Nutzung nun - anders als beim primären Rechtsschutz - eine Rolle spielen kann (BGH, Urteil v. 13.01.1977 - III ZR 6/75, a.a.O.; Palandt/ Herrler , a.a.O.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    (1) Ortsüblichkeit ist gegeben, wenn im Vergleichsbezirk mehrere Grundstücke liegen, die eine nach Art und Umfang annähernd gleich beeinträchtigende Wirkung haben, wobei es auch insoweit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt und wiederum die zeitliche Priorität nicht entscheidend ist (BGH, Urteil v. 20.11.1992 - V ZR 82/91, NJW 1993, 925, 930, und Urteil v. 06.07.2001 - V ZR 246/00, a.a.O.; Palandt/ Herrler, a.a.O., § 906 Rn. 22; Erman/ R. Wilhelmi , BGB, 14. Aufl. 2014, § 906 Rn. 25 und 26a).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 223/00

    Nachbarrechtlicher Immissionsschutz - Überlagerung durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Da die unter die letzte Gruppe fallende Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) lediglich die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen regelt, können daneben jedoch auch andere einschlägige technische Regelwerke als Orientierungs- und Entscheidungshilfe herangezogen werden, so etwa die Geruchsimmissionsrichtlinie (in der Fassung vom 29.02.2008 mit Ergänzung vom 10.09.2008, im Folgenden: GIRL), die zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchseinwirkung - in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten unterschiedliche - Immissionswerte in relativen Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden als regelmäßigen Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission sowie Gewichtungsfaktoren für mehrere Tierarten vorsieht (VGH Mannheim, Beschluss v. 25.04.2016 - 3 S 1784/15, BeckRS 2016, 46133, Rn. 22 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2001 - 6 U 223/00, NJW-RR 2001, 1236, 1237; MüKo-BGB/ Brückner , 7. Aufl. 2017, § 906 Rn. 157; Palandt/ Herrler , a.a.O., § 906 Rn. 19).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Der anzulegende Maßstab ist daher grundsätzlich derselbe wie bei der Frage der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH, Urteil v. 27.10.2006 - V ZR 2/06, NJW-RR 2007, 168, 169; Staudinger/ Roth , BGB, Neubearbeitung 2016, § 906 Rn. 253), sodass auch insoweit wiederum alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil v. 13.01.1977 - III ZR 6/75, NJW 1977, 894, 895).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16
    Das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung führt nicht automatisch zur Ortsüblichkeit, sondern gibt nur einen Anhaltspunkt (BGH, Urteil v. 30.10.1998 - V ZR 64/98, NJW 1999, 356, 358; Erman/ R. Wilhelmi , a.a.O., § 906 Rn. 23 und 30).
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 4640/17
    Mit Blick darauf, dass selbst in einem Dorfgebiet stärker emittierende bäuerliche Rinderhaltungen noch als ortsüblich anzusehen und auch wesentliche Geruchsbeeinträchtigungen von 56 % der Jahresgeruchsstunden entschädigungslos zu akzeptieren sind, vgl. LG Ellwangen, Urteil vom 24. Mai 2017 - 4 O 259/16 -, juris, ist nicht ersichtlich, dass der Beigeladene einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kläger geltend machen könnte.
  • LG Trier, 07.09.2018 - 1 S 34/15

    Wesentlichkeit von Geruchsemissionen - Eigentumsbeeinträchtigung

    Da die unter die letzte Gruppe fallende Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (sog. TA Luft) lediglich die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen regelt, können daneben auch andere einschlägige technische Regelwerke als Orientierungs- und Entscheidungshilfe herangezogen werden, so etwa die GIRL 2008, die zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchseinwirkung - in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten unterschiedliche - Immissionswerte in relativen Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden als regelmäßigen Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission sowie Gewichtungsfaktoren für mehrere Tierarten vorsieht (OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2016, Az. 24 U 4/15; OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2001, Az. 6 U 223/00 = NJW-RR 2001, 1236, 1237; LG Ellwangen, Urteil vom 24.07.2017, Az. 4 O 259/16; MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 906 Rn. 157; Palandt/Herrler, a.a.O., § 906 Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht