Rechtsprechung
LG Köln, 22.05.2013 - 4 O 262/12 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.05.2013 - 4 O 262/12
- OLG Köln, 04.07.2014 - 3 U 128/13
- BGH, 19.10.2016 - VII ZR 185/14
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 108/17
Gefährlicher Busausstieg - alle müssen aufpassen
Die Geschädigte E führte gegen den Kläger sowie die Halterin und Fahrerin des bei ihm haftpflichtversicherten Pkw vor dem Landgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen I-4 O 262/12 einen Schadensersatzprozess, in dessen Verlauf die jetzige Beklagte dem Rechtsstreit auf Seiten der damaligen Beklagten als Streithelfer beitrat.Wegen der weiteren Einzelheiten des zugrunde liegenden Sachverhalts einschließlich der Anträge und der Urteilsbegründung wird auf das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 02.02.2015 (I-4 O 262/12), das Senatsurteil vom 02.03.2016 (I-11 U 30/159) sowie die im vorliegenden Rechtsstreit ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts vom 24.07.2017 (Blatt 103 ff. der Akten) Bezug genommen.
- OLG Köln, 04.07.2014 - 3 U 128/13
Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer muss was beweisen?
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.05.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 4 O 262/12 - wird zurückgewiesen.Das Landgericht hat durch Urteil vom 22.05.2013 - 4 O 262/12 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen Bezug genommen wird, die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 140.333,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.04.2011 verurteilt; die auf Zahlung weiteren Werklohns gerichteten Widerklage der Beklagten wurde abgewiesen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.05.2013 - 4 O 262/12 abzuändern und.
- OLG Hamm - 11 U 108/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Gefährlicher Busausstieg - alle müssen aufpassen
Die Geschädigte hat zunächst einen Schadensersatzprozess - 4 O 262/12 LG Arnsberg/ 11 U 30/15 OLG Hamm - gegen die PKW-Fahrerin und Fahrzeughalterin sowie den klagenden Haftpflichtversicherer geführt.