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Rechtsprechung
   LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16   

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https://dejure.org/2018,64260
LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,64260)
LG Verden, Entscheidung vom 08.02.2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,64260)
LG Verden, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,64260)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Er muss deshalb eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand prüfen oder den Anlageinteressenten auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 29.04.2014 - Az. XI ZR 130/13; Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 56/11, juris, Rn. 10).
  • BGH, 21.11.2019 - III ZR 244/18

    Haftung des Anlageberaters-/vermittlers wegen pflichtwidriger Empfehlung auch für

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Das Verfahren befindet sich noch beim BGH - III ZR 244/18.
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit sich der Anleger regelmäßig verlassen darf (BGH, Urt. v. 8. Juli 2010, Az. III ZR 249/09; Urt. v. 13. Januar 2004, Az. XI ZR 355/02 - zitiert nach juris).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - III ZR 302/07, juris, Rz. 13).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    aa) Ein Beratungsvertrag kommt - auch konkludent - nach der sog. "Bond-Rechtsprechung" bereits durch Aufnahme eines Beratungsgespräches zustande, wobei unerheblich ist, von welchem Vertragsteil die Gesprächsinitiative ausgeht, sofern das Gespräch erfolgt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten (BGH, Urt. vom 06.07.1993, XI ZR 12/93).
  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13

    Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Er muss deshalb eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand prüfen oder den Anlageinteressenten auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 29.04.2014 - Az. XI ZR 130/13; Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 56/11, juris, Rn. 10).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit sich der Anleger regelmäßig verlassen darf (BGH, Urt. v. 8. Juli 2010, Az. III ZR 249/09; Urt. v. 13. Januar 2004, Az. XI ZR 355/02 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Verden, 09.02.2018 - 4 O 262/16   

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https://dejure.org/2018,61869
LG Verden, 09.02.2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,61869)
LG Verden, Entscheidung vom 09.02.2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,61869)
LG Verden, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2018,61869)
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Rechtsprechung
   LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16   

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https://dejure.org/2017,48732
LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2017,48732)
LG Essen, Entscheidung vom 31.07.2017 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2017,48732)
LG Essen, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 4 O 262/16 (https://dejure.org/2017,48732)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.02.2011, NJW-RR 2011, 1043 ff.), dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.01.2011, Az. 11 U 125/10, und weiteren Urteilen der Fachgerichte sind als Faktoren, die zur Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde hinsichtlich der räumlichen Haftbedingungen indiziell heranzuziehen sind, in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere deren Abtrennung und Belüftung, maßgebend.
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 125/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.02.2011, NJW-RR 2011, 1043 ff.), dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.01.2011, Az. 11 U 125/10, und weiteren Urteilen der Fachgerichte sind als Faktoren, die zur Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde hinsichtlich der räumlichen Haftbedingungen indiziell heranzuziehen sind, in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere deren Abtrennung und Belüftung, maßgebend.
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

    Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
    Es bedarf jeweils einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. III ZR 124/09).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
    Diese Erheblichkeitsschwelle ist im Falle einer menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Haftunterbringung in der Regel erst dann überschritten, wenn die hierin liegende Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von einiger Dauer gewesen ist, wobei nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 29.09.2010, Az. 11 U 367/09) von einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen auszugehen ist.
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