Rechtsprechung
LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Gegnerliste im Internet - Abmahnpranger
- JurPC
Unzulässigkeit der Nennung einer Privatperson in einer Gegnerliste im Internet ("Porno-Pranger")
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nennung von Privatpersonen auf einer anwaltlichen "Gegnerliste" im Internet verletzt deren Persönlichkeitsrechte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbeugender Unterlassungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegen die Veröffentlichung des eigenen Namens auf der Gegnerliste einer Kanzlei
- kanzlei-rader.de
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nennung des Namens einer Privatperson auf einer Gegnerliste im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorbeugender Unterlassungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegen die Veröffentlichung des eigenen Namens auf der Gegnerliste einer Kanzlei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Kanzlei darf Porno-Filesharer nicht namentlich auf Webseite aufführen
- lto.de (Kurzinformation)
Zum "Porno-Pranger" - Abmahn-Anwälte ausgebremst
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige "Gegnerliste" auf Internetseite
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Porno-Pranger" ist rechtswidrig
- anwalt-blog.com (Kurzinformation)
Verbot Porno-Pranger, Name von Privatpersonen
- loebisch.com (Kurzinformation)
Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung - ist die Gegnerliste vom Tisch?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gegnerliste: Einstweilige Verfügung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Publizieren von Gegnerlisten ist beim Porno-Filesharing unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Porno-Pranger": Namensnennung einer Privatperson in Gegnerliste einer Anwaltskanzlei unzulässig - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12
- LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Papierfundstellen
- K&R 2012, 830
- ZUM 2013, 411
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Die Verfügungsklägerin meint, die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, da es sich bei ihr um eine Privatperson handele.Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).
Dabei ist die Betätigung der Berufsfreiheit im Rahmen anwaltlicher Werbung als selbständige Grundrechtsausübung geschützt und bedarf keiner Verstärkung durch Art. 5 Abs. 1 GG dergestalt, dass nur für den Meinungsbildungsprozess wertvolle Werbemaßnahmen dem vollen Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG unterfielen (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06).
Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).
Mit der bloßen Nennung eines Unternehmens in einer sachlichen Gegnerliste ist demnach noch kein "Makel des Unlauteren" verbunden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, nämlich die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte sowie persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, S. 1;… BVerfGE 72, S. 155).Der Einzelne muss grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit sich solche Beschränkungen aus einer Gesamtabwägung mit kollidierenden Grundrechten anderer ergibt und die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1;… BGH, Urt. v. 13.11.1990, VI ZR 104/90).
- BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Nach gefestigter Rechtsprechung kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Rechtsverletzungen nur in Betracht, wenn das Organ entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat, obwohl die Möglichkeit dazu bestand (BGH, Urt. v. 26.09.1985, I ZR 86/83;… vgl. Ohly in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn. 141).
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Der Einzelne muss grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit sich solche Beschränkungen aus einer Gesamtabwägung mit kollidierenden Grundrechten anderer ergibt und die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1; BGH, Urt. v. 13.11.1990, VI ZR 104/90). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Dazu gehört auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, S. 202;… BVerfGE 54, S. 148). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Dazu gehört auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (…vgl. BVerfGE 35, S. 202; BVerfGE 54, S. 148). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, nämlich die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte sowie persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (…BVerfGE 65, S. 1; BVerfGE 72, S. 155).
Rechtsprechung
LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Sog. "Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 5, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Einstweilige Verfügung gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, eine "Gegnerliste" mit, aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße, abgemahnten Privatpersonen zu veröffentlichen - aufrecht.de
"Porno-Pranger" im Netz ist unzulässig
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung des Namens einer Privatperson auf einer Internetseite durch eine sog. "Gegnerliste"
- kanzlei.biz
LG Essen erteilt dem "Porno-Pranger' eine Absage
- dr-wachs.de
U+C Porno-Pranger untersagt
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung des Namens einer Privatperson auf einer Internetseite durch eine sog. "Gegnerliste"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Sog. "Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Pornopranger lahmgelegt
- lawblog.de (Kurzinformation)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
LG Essen verbietet Namensnennung auf »Online-Pornopranger«
- lto.de (Kurzinformation)
Namensnennung untersagt - Porno-Filesharer dürfen nicht an den Internetpranger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nennung einer Privatperson in "Gegnerliste" einer Kanzlei verletzt das Recht auf Anonymität
- golem.de (Pressebericht, 31.08.2012)
Gericht verbietet Namensnennung auf Online-Pornopranger
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
P2P-Gegnerliste auf Anwalts-Homepage rechtswidrig
- loebisch.com (Kurzinformation)
Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pornopranger der Kanzlei U+C wird von allen Seiten angegriffen
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Abmahnungen, P2P-Gegnerliste, Persönlichkeitsrecht - unzulässiger Internet-Pranger
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Internetpranger für Porno-Filesharer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pornopranger der Kanzlei U+C wird von allen Seiten angegriffen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Namensnennung im "Porno-Pranger" einer Anwaltskanzlei: Privatpersonen können im Wege der einstweiligen Verfügung das Unterlassen der Namensnennung vorläufig erreichen - Kein Schutz durch Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) bei Nennung von Privatpersonen in Gegnerliste ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- cr-online.de (Kurzanmerkung)
LG Essen zum Porno-Pranger: Ergebnis richtig, Begründung nicht
- cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, "Porno-Pranger”
Sonstiges
- lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Verbot des Porno-Prangers bestätigt
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12
- LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12
Papierfundstellen
- MMR 2012, 845
- K&R 2012, 773
- afp 2012, 457
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12
Die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, zumal es sich bei der Antragstellerin um eine Privatperson handelt.Dem steht auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) nicht entgegen, der die Frage der Werbung mit Gegnerlisten behandelt und die sachliche und unkommentierte Benennung von Unternehmen in Gegnerlisten zu Werbezwecken erlaubt.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12
Dazu gehört auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, S. 202;… BVerfGE 54, S. 148). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12
Dazu gehört auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (…vgl. BVerfGE 35, S. 202; BVerfGE 54, S. 148).