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Rechtsprechung
   LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28061
LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,28061)
LG Essen, Entscheidung vom 26.09.2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,28061)
LG Essen, Entscheidung vom 26. September 2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,28061)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Unzulässigkeit der Nennung einer Privatperson in einer Gegnerliste im Internet ("Porno-Pranger")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nennung von Privatpersonen auf einer anwaltlichen "Gegnerliste" im Internet verletzt deren Persönlichkeitsrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegen die Veröffentlichung des eigenen Namens auf der Gegnerliste einer Kanzlei

  • kanzlei-rader.de

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nennung des Namens einer Privatperson auf einer Gegnerliste im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegen die Veröffentlichung des eigenen Namens auf der Gegnerliste einer Kanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kanzlei darf Porno-Filesharer nicht namentlich auf Webseite aufführen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum "Porno-Pranger" - Abmahn-Anwälte ausgebremst

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige "Gegnerliste" auf Internetseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Porno-Pranger" ist rechtswidrig

  • anwalt-blog.com (Kurzinformation)

    Verbot Porno-Pranger, Name von Privatpersonen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung - ist die Gegnerliste vom Tisch?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gegnerliste: Einstweilige Verfügung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Publizieren von Gegnerlisten ist beim Porno-Filesharing unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Porno-Pranger": Namensnennung einer Privatperson in Gegnerliste einer Anwaltskanzlei unzulässig - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet Unterlassungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 830
  • ZUM 2013, 411
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Rechtsprechung
   LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23138
LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,23138)
LG Essen, Entscheidung vom 30.08.2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,23138)
LG Essen, Entscheidung vom 30. August 2012 - 4 O 263/12 (https://dejure.org/2012,23138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sog. "Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 5, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
    Einstweilige Verfügung gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, eine "Gegnerliste" mit, aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße, abgemahnten Privatpersonen zu veröffentlichen

  • aufrecht.de

    "Porno-Pranger" im Netz ist unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung des Namens einer Privatperson auf einer Internetseite durch eine sog. "Gegnerliste"

  • kanzlei.biz

    LG Essen erteilt dem "Porno-Pranger' eine Absage

  • dr-wachs.de

    U+C Porno-Pranger untersagt

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung des Namens einer Privatperson auf einer Internetseite durch eine sog. "Gegnerliste"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Sog. "Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Pornopranger lahmgelegt

  • lawblog.de (Kurzinformation)
  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    LG Essen verbietet Namensnennung auf »Online-Pornopranger«

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensnennung untersagt - Porno-Filesharer dürfen nicht an den Internetpranger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nennung einer Privatperson in "Gegnerliste" einer Kanzlei verletzt das Recht auf Anonymität

  • golem.de (Pressebericht, 31.08.2012)

    Gericht verbietet Namensnennung auf Online-Pornopranger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    P2P-Gegnerliste auf Anwalts-Homepage rechtswidrig

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing-Pranger: Einstweilige Verfügung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pornopranger der Kanzlei U+C wird von allen Seiten angegriffen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungen, P2P-Gegnerliste, Persönlichkeitsrecht - unzulässiger Internet-Pranger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Internetpranger für Porno-Filesharer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pornopranger der Kanzlei U+C wird von allen Seiten angegriffen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Namensnennung im "Porno-Pranger" einer Anwaltskanzlei: Privatpersonen können im Wege der einstweiligen Verfügung das Unterlassen der Namensnennung vorläufig erreichen - Kein Schutz durch Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) bei Nennung von Privatpersonen in Gegnerliste ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • cr-online.de (Kurzanmerkung)

    LG Essen zum Porno-Pranger: Ergebnis richtig, Begründung nicht

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, "Porno-Pranger”

Sonstiges

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verbot des Porno-Prangers bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 845
  • K&R 2012, 773
  • afp 2012, 457
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