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LG Verden, 06.12.1999 - 4 O 3/98 |
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Verfahrensgang
- LG Verden, 06.12.1999 - 4 O 3/98
- OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 25/00
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10
Tintenpatrone II
In einem vorangegangenen Rechtsstreit wegen Verletzung des Klagegebrauchsmusters durch den Vertrieb von drei Typen von Tintenpatronen hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 7. Dezember 2000 (4 O 3/98) festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Klägerinnen den Schaden zu ersetzen, der diesen durch die angegriffenen Verletzungshandlungen entstanden ist und noch entstehen wird. - LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06
Tintentankpatrone
Mit Urteil der Kammer vom 07. Dezember 2000 (Aktenzeichen 4 O 3/98; Anlage HE 1), das nach Rücknahme der von den Beklagten eingelegten Berufung mit Schriftsatz vom 30. April 2002 rechtskräftig geworden ist, sind die Beklagten unter Ziffer I. 1. verurteilt worden, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, Tintentankpatronen für eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, wobei die Patrone abnehmbar auf einer Tintenzufuhrnadel angebracht ist, die Durchgangslöcher aufweist und auf dem Aufzeichnungsvorrichtungskörper angeordnet ist, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen, die folgende weiteren Merkmale aufweisen:. - OLG Düsseldorf, 24.06.2010 - 2 U 12/08
Berechnung wegen der Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Tintenpatrone …
Durch rechtskräftiges Urteil vom 07.12.2000 - Az: 4 O 3/98 - hat das Landgericht Düsseldorf festgestellt, dass die Beklagten den Klägerinnen wegen Verletzung des Klagegebrauchsmusters durch Angebot und Vertrieb schwarzer Tintenpatronen für E.(R) S. , schwarzer Tintenpatronen für E.(R) S. color und farbiger Tintenpatronen für E.(R) S. color dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind.