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   LG Dortmund, 20.12.2001 - 4 O 326/01   

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https://dejure.org/2001,15913
LG Dortmund, 20.12.2001 - 4 O 326/01 (https://dejure.org/2001,15913)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 O 326/01 (https://dejure.org/2001,15913)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 O 326/01 (https://dejure.org/2001,15913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus LG Dortmund, 20.12.2001 - 4 O 326/01
    für und gegen den Kläger (vgl. dazu BGH NJW 1986, S. 3206).
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 88/84

    Klagebefugnis des Zwangsverwalters

    Auszug aus LG Dortmund, 20.12.2001 - 4 O 326/01
    undurchführbar mit der Folge, dass dem Zwangsverwalter die Prozessführungsbefugnis fehlt (vgl. BGHZ 96, S. 61 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 24 U 112/05

    Keine außerordentliche Kündigung infolge der Kenntnis des Mangels gemäß §§ 543

    Nicht anders als die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung oder ihre Pfändung und Überweisung nach §§ 829, 835 ZPO hat die Anordnung der Zwangsverwaltung während eines bereits laufenden Prozesses gem. § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO auf diesen und mithin auf die Prozessführungsbefugnis des (bisherigen) Klägers aber keinen Einfluss (BGH NJW 1986 306 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, OLG-NL 2001, 20 f.; LG Dortmund, RPfl 2002, 472 f. mit zust. Anmerkung Fundis; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, a.a.O. Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, 62. Aufl., § 265 Rn. 9, 14; a.A.: Steiner, ZVG, 9. Aufl., § 152 Rn. 178: Unterbrechung des Prozesses in entsprechender Anwendung von § 239 ZPO; anders auch für den Fall der Aufhebung der Zwangsverwaltung: BGH WM 2003, 1176 = WuB VII.A § 265 ZPO 1.03).

    Vollzieht sich der Parteiwechsel aber nach dieser Norm, so ist der Eintritt des Zwangsverwalters als Hauptpartei nur bei - hier sogar ausdrücklich verweigerter - Zustimmung des Gegners möglich, § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO; die Zustimmung des Beklagten kann nicht dadurch ersetzt werden, dass das Gericht die Übernahme durch den Rechtsnachfolger des Klägers als sachdienlich ansieht (BGH WM 1988, 1073; BGH NJW 1996, 2799; LG Dortmund, RPfl 2002, 472 f. mit Anm. Fundis; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, a.a.O. Rn. 6).

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