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LG Hagen, 23.03.2009 - 4 O 366/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassung unerwünschter Werbung per Telefaxsendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 30.05.1990 - 4 U 196/89
Anspruch eines Hausmeisters auf Weiterwohnen in bisheriger Wohnung nach Kündigung …
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2009 - 4 O 366/07
Ein derartiger "Untätigkeitsstörer" kann z.B. derjenige sein, der von einer unzulässigen, von ihm nicht veranlassten Werbung begünstigt wird und von der Möglichkeit, die Störungshandlung zu hindern, keinen Gebrauch macht (…vgl. Erman, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rn. 119 ff.; OLG Hamm, GRUR 1990, 689 ff.). - OLG München, 08.02.1993 - 29 W 671/93
Telefaxwerbung stellt als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten …
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2009 - 4 O 366/07
Dabei kommt es nicht allein auf die von einer einzelnen Werbesendung ausgehende beeinträchtigende Wirkung an, die im Einzelfall gering sein mag, sondern es ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Bejahung der Zulässigkeit einer Werbung durch Telefax in vergleichbaren Fällen mit einer starken Ausweitung dieser Art der Werbung zu rechnen ist, was eine stetig wachsende Blockierung der Anlagen und eine zunehmende Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs sowie eine steigende Kostenbelastung mit sich bringen würde (vgl. OLG München, NJW-RR 1994, 1054 ff.). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Streitwert bei Fax-Spamming
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2009 - 4 O 366/07
Diese bemisst das Gericht aufgrund der Angaben des Klägers, die sich hinsichtlich der Höhe im Rahmen der in vergleichbaren Fällen angenommenen Streitwerte halten, vorliegend mit 7.500,- EUR (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2005, Az. 1 Sbd 13/05 m.w.N.).