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LG Ulm, 09.09.2002 - 4 O 40/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Ulm, 09.09.2002 - 4 O 40/02
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 8/05
Haftung des Rechtsanwalts: Sorgfalts- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit …
In dem sich anschließenden Klageverfahren vor dem Landgericht Görlitz zum Az. 4 O 40/02 erhob der Beklagte mit Schriftsatz vom 18.03.2002 Widerklage auf Zahlung von 17.716,06 EUR, mit der Begründung, der Mietvertrag sei wegen sittenwidriger Mietpreisgestaltung unwirksam (vgl. Bl. 30 BA III).Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil, auf das der Senat wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands verweist, der Klage hinsichtlich der Kosten für das Verfahren vor dem LG Görlitz - 1 O 36/02 - (Schadensersatz) nahezu vollständig und hinsichtlich des Verfahrens vor dem LG Görlitz - 4 O 40/02 - (Mietsachen) weitgehend stattgegeben.
Kosten für den Mietprozess vor dem Landgericht Görlitz, AZ.: 4 O 40/02.
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
Schmerzensgeld: Unzulässige Teilschmerzensgeldklage
Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 09.09.2002 - 4 O 40/02 - in Ziff. 1. des Entscheidungstenors insoweit abgeändert, als der Beklagte zur Zahlung von mehr als 803, 20 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszins seit 05.02.2002 verurteilt worden ist und die Klage abgewiesen.