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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20 (https://dejure.org/2020,16015)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.05.2020 - 4 O 42/20 (https://dejure.org/2020,16015)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 4 O 42/20 (https://dejure.org/2020,16015)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 7 E 1339/05

    Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Widerspruchsverfahrens auf die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Bei der Beurteilung der Gebotenheit für eine sachgerechte Prozessführung ist eine ex ante-Sicht maßgebend, wobei dem Rechtsanwalt ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt und eine kleinliche Handhabung nicht angezeigt ist (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 28).

    Die komplette Kopie eines Verwaltungsvorgangs kann daher als Indiz für eine unterbliebene Prüfung der Notwendigkeit der jeweiligen Fotokopien gewertet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).

    Soweit vereinzelt erwogen wird, bei Geltendmachung der Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Begründung die Dokumentenpauschale pauschal um die Hälfte zu kürzen (so etwa VG Würzburg, Beschluss vom 4. Mai 2012 - W 6 M 12.30074 -, juris, Rn. 26), folgt der Senat dem mangels gesetzlicher Grundlage nicht (ebenso mit umfassender Begründung VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 8 ff., im Ergebnis wie hier auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss bzgl. Kopierkosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Bei der Beurteilung der Gebotenheit für eine sachgerechte Prozessführung ist eine ex ante-Sicht maßgebend, wobei dem Rechtsanwalt ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt und eine kleinliche Handhabung nicht angezeigt ist (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 28).

    Soweit vereinzelt erwogen wird, bei Geltendmachung der Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Begründung die Dokumentenpauschale pauschal um die Hälfte zu kürzen (so etwa VG Würzburg, Beschluss vom 4. Mai 2012 - W 6 M 12.30074 -, juris, Rn. 26), folgt der Senat dem mangels gesetzlicher Grundlage nicht (ebenso mit umfassender Begründung VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 8 ff., im Ergebnis wie hier auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).

  • VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16

    Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Erfolgt eine solche Begründung nicht oder nicht in substantiierter Weise, ist es gerechtfertigt, die angegebenen Aufwendungen in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt zu lassen (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - 12 K 2345/16.A -, juris, Rn. 11; zusammenfassend zum Ganzen Kunze , in: BeckOK VwGO, § 162 Rn. 75.1 m.w.N.).

    Es ist gerade nicht Aufgabe der Kostenbeamtin oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - 12 K 2345/16.A -, juris, Rn. 11).

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Denn die Verwaltungsakten enthalten im Allgemeinen zahlreiche Schriftstücke, die auch zu Beginn eines Prozesses für den Rechtsanwalt erkennbar ohne Bedeutung für dessen Ausgang sind (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 5).

    Soweit vereinzelt erwogen wird, bei Geltendmachung der Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Begründung die Dokumentenpauschale pauschal um die Hälfte zu kürzen (so etwa VG Würzburg, Beschluss vom 4. Mai 2012 - W 6 M 12.30074 -, juris, Rn. 26), folgt der Senat dem mangels gesetzlicher Grundlage nicht (ebenso mit umfassender Begründung VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 8 ff., im Ergebnis wie hier auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).

  • VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 2631/09

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Dies schließt es allerdings in Einzelfällen nicht aus, bei besonderer Begründung auch die Notwendigkeit einer kompletten Kopie anzuerkennen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 K 2631/09 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen; hierbei gilt für die Beteiligten eine allgemeine Kostenminimierungspflicht (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 9 KSt 4.17 -, juris, Rn. 2).
  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20
    Soweit vereinzelt erwogen wird, bei Geltendmachung der Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Begründung die Dokumentenpauschale pauschal um die Hälfte zu kürzen (so etwa VG Würzburg, Beschluss vom 4. Mai 2012 - W 6 M 12.30074 -, juris, Rn. 26), folgt der Senat dem mangels gesetzlicher Grundlage nicht (ebenso mit umfassender Begründung VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 8 ff., im Ergebnis wie hier auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 6 E 324/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; Dokumentenpauschale;

    vgl. zur Thematik: OVG NRW, Beschluss vom 18.10.2006 - 7 E 1339/05 -, NVwZ-RR 2007, 500 = juris Rn. 28, 33; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 18.2.2020 - 5 M 19.2487 -, BayVBl 2020, 535 = juris Rn. 6; VG Kassel, Beschluss vom 20.1.2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris Rn. 5 f.; VG Würzburg, Beschlüsse vom 20.3.2020 - W 7 M 19.1560 -, juris Rn. 14, und vom 4.5.2012 - W 6 M 12.30075 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.; Kunze in: BeckOK, 61.

    vgl. die Berechtigung zur hälftigen Kürzung bejahend: LSG Bayern, Beschluss vom 8.11.2016 - L 15 SF 256/14 E - juris Rn. 30; VG Würzburg, Beschlüsse vom 20.3.2020 - W 7 M 19.1560 -, a. a. O. Rn. 17 und vom 4.5.2012 - W 6 M 12.30075 -, a. a. O. Rn. 27; VG Augsburg, Beschluss vom 17.10.2012 - Au 7 M 11.1600 -, juris Rn. 15; a. A. zur vollständigen Zurückweisung der Kopierkosten: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, a. a. O. Rn. 10; VG Kassel, Beschluss vom 20.1.2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, a. a. O. Rn. 7 ff.; VG Dresden, Beschluss vom 21.8.2019 - 12 K 2345/16.A -, juris Rn. 11.

  • VG Bayreuth, 20.04.2023 - B 3 M 23.30328

    Keine Erstattung von Kopierkosten der (faktisch) gesamten Behördenakte ohne

    Erfolgt eine solche Begründung nicht oder nicht in substantiierter Weise, ist es gerechtfertigt, die angegebenen Aufwendungen in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt zu lassen (OVG LSA, B.v. 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, Rn. 7, juris).

    Es ist gerade nicht Aufgabe der Kostenbeamtin oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen (OVG LSA, B.v. 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, Rn. 10, juris).

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 C 21.740

    Kostenerstattung für Kopien aus der Behördenakte und außergerichtliche

    Insoweit kommt dem Bevollmächtigten zwar ein gewisser Beurteilungsspielraum zu und darf kein kleinlicher Maßstab angelegt werden, trifft ihn aber eine Kostenminimierungspflicht (vgl. BGH, B.v. 26.4.2005 - X ZB 17/04 - NJW 2005, 2317 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 18.2.2020, a.a.O. Rn. 6; OVG LSA, B.v. 11.5.2020 - 4 O 42/20 - juris Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Richtigerweise existiert auch weder tatsächlich noch rechtlich eine allgemeine Grundlage für eine irgendwie geartete "Schätzung" oder für eine pauschale Anerkennung dessen, was an Kopien "zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", und es ist auch nicht Aufgabe der Kostenbeamten oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen bzw. dessen unsubstantiierte Angaben unter Zugrundelegung spekulativer Annahmen nachträglich zu plausibilisieren (wie hier z.B. auch Oberverwaltungsgericht - OVG - Sachsen-Anhalt 11.05.2020, 4 O 42/20, in juris, Rn. 10 m.w.N., auch zu Gegenstimmen; OVG Nordrhein-Westfalen 18.10.2006, 7 E 1339/05, in juris, Rn. 33; ausführlich VG Kassel, a.a.O., Rn. 5 ff. m.w.N.; VG Dresden 21.08.2019, 12 K 2345/16.A, in juris, Rn. 11; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH - 23.11.2021, 11 C 21.740, in juris, Rn. 21 a.E.; 18.02.2020, 5 M 19.2487, in juris, Rn. 8 a.E.; die Entscheidung des Bundesgerichtshof - BGH - 04.12.2013, XII ZB 159/12, in juris, Rn. 16, betrifft im Übrigen die Höhe von Kopierkosten und verweist darüber hinaus ebenfalls auf das Erfordernis einer ausreichenden Schätzgrundlage, die für die Frage, was im Einzelfall zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war, gerade nicht existiert), weswegen zu Gunsten des Erinnerungsgegners auch nicht die Gebotenheit einer bestimmten Anzahl von Kopien ohne weiteres einfach unterstellt werden kann.
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