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Rechtsprechung
   LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00   

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https://dejure.org/2001,20800
LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2001,20800)
LG Gießen, Entscheidung vom 08.03.2001 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2001,20800)
LG Gießen, Entscheidung vom 08. März 2001 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2001,20800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Sicherheitspflicht für Fahrgäste bei Linienbusfahrten; Pflicht der Fahrgäste sich festen Halt zu verschaffen; Sturz eines Fahrgastes aufgrund eines Nachrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00
    Bei Fahrern von Linienbussen umfasst deren Sicherheitspflicht gegenüber den Fahrgästen grundsätzlich nicht die Pflicht, sich zu vergewissern, ob alle Fahrgäste zumindest festen Halt gefunden haben (vgl. OLG Stuttgart VersR 1971, 674).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00
    Eine solche Verpflichtung kann nur dann ausnahmsweise bejaht werden, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung eines Fahrgastes erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängen muss, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH NJW 1993, 654, 655 [BGH 01.12.1992 - VI ZR 27/92] ; vgl. auch BGH VersR 1972, 152, 153).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00
    Eine solche Verpflichtung kann nur dann ausnahmsweise bejaht werden, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung eines Fahrgastes erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängen muss, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH NJW 1993, 654, 655 [BGH 01.12.1992 - VI ZR 27/92] ; vgl. auch BGH VersR 1972, 152, 153).
  • LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07

    Fahrgaststurz - Linienbus

    Stürzt der Fahrgast bei einem normalem Ruck an einer Haltestelle, trifft ihn ein so erhebliches eigenes Verschulden, dass die Haftung des Fahrers und des Halters ausgeschlossen ist (LG Gießen, 8.3.2001, 4 O 467/00, juris; ähnlich OLG Köln, 19.3.1999, 19 U 156/98, juris, hinsichtlich einer älteren Frau, die wegen ihrer Sehbehinderung einen Gehstock benutzte, vom Sitzplatz aufstand und beim Abbremsen des Busses zu Fall kam).
  • LG Gießen, 11.11.2010 - 5 O 167/10
    Stürzt der Fahrgast bei einem normalen Ruck während des Anhaltens an einer Haltestelle, trifft ihn offensichtlich ein so erhebliches eigenes Verschulden, dass eine Haftung des Fahrers und des Halters ausgeschlossen ist (LG Gießen, Urt. v. 08.03.2001, Az. 4 O 467/00; bestätigt durch OLG Frankfurt, VRS 103, 6 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 06.06.2002 - 4 O 467/00   

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https://dejure.org/2002,13364
LG Potsdam, 06.06.2002 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2002,13364)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06.06.2002 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2002,13364)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 4 O 467/00 (https://dejure.org/2002,13364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 661 a; EuGVÜ Art. 5; EuGVÜ Art. 13
    Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Gewinnzusagen durch ausländische Unternehmen

  • RA Kotz (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Gewinnzusage einer Katalogfirma ist verbindlich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 661a; AGBG §§ 3 9; BGB §§ 305c 307 (n.F.)
    Verbindliche Gewinnzusagen - Begriff, Inhalt, Bedeutung von Teilnahmebedingungen

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus LG Potsdam, 06.06.2002 - 4 O 467/00
    Ob hiervon auch der Vorgang der Vertragsanbahnung erfasst ist, beurteilt sich nicht nach dem nationalen Recht, sondern unterliegt der einheitlichen, vertragsautonomen Auslegung, zu der gemäss des Protokolls vom 03.06.1971 (BGB1.1972 11, 846) der Europäische Gerichtshof berufen ist (EuGH, Slg. 1983, 987, Rz. 10; Slg. 1988, 1539, Rz. 11).
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus LG Potsdam, 06.06.2002 - 4 O 467/00
    Ob hiervon auch der Vorgang der Vertragsanbahnung erfasst ist, beurteilt sich nicht nach dem nationalen Recht, sondern unterliegt der einheitlichen, vertragsautonomen Auslegung, zu der gemäss des Protokolls vom 03.06.1971 (BGB1.1972 11, 846) der Europäische Gerichtshof berufen ist (EuGH, Slg. 1983, 987, Rz. 10; Slg. 1988, 1539, Rz. 11).
  • LG Oldenburg, 04.07.2003 - 6 O 3211/02
    Darüber hinaus wäre angesichts der vorliegend erfolgten Warenbestellung und -lieferung, zu der die Klägerin durch die Gewinnmitteilung veranlaßt werden sollte, der Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eröffnet, der auch für einseitige Rechtsgeschäfte und sich aus der Vertragsanbahnung ergebende Ansprüche Anwendung findet (vgl. Thomas/Putzo, 24. Aufl., Art. 5 EuGVVO, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; LG Hannover, Nds. Rpfl. 2003.70, 71).

    Eine Gewinnzusage ist anzunehmen, wenn die Mitteilung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 377, 378; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Palandt-Sprau, 62. Aufl., § 661 a BGB, Rn. 2; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

    Versteckte Hinweise, die die an die Klägerin gerichtete Zuschrift enthält, fallen gegenüber dem vorbeschriebenen Gesamteindruck nicht ins Gewicht (vgl. auch LG Hannover, Nds. Rpfl. 2003, 70, 72; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

    Aus denselben Gründen verstossen die dort enthaltenen Bestimmungen mit der Folge der Unangemessenheit und damit Unwirksamkeit gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG (vgl. auch LG Potsdam, VersR 2003, 378, 380).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    aa) Bei der Auslegung dieses weit gefaßten Merkmals ist maßgeblich, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung zu der Überzeugung gelangt, den Preis g9wonnen zu haben (OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18; OLG Hamm, OLGR 2003, 78, 80; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; OLG Stuttgart, OLRG 2003, 124, 128f.; Sprau, in Palandt, BGB, 62. Aufl.; § 661 a, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1654; Timme, JuS 2003, 638, 641); die Entscheidung über die Vergabe des Preises muß sich dem Verbraucher bereits als vollzogen darstellen.

    Eben deswegen kann sich der Unternehmer, der den Gewinneindruck erweckt hat, weder auf einen nur bei kritischer Sicht hervortretenden Ernstlichkeitsmangel (§ 118 BGB) noch sonst in versteckter Form von der Gewinnzusage ganz oder teilweise freizeichnen (ähnl. OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18 und OLGR 2003, 78, 80; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 380; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1655; im Erg.

  • OLG Naumburg, 30.09.2003 - 7 U 79/03

    Zum Anspruch nach § 661a BGB i.S.d. Art. 5 EuGVVO

    Der Senat muss die derzeit wohl noch umstrittene Frage, ob der Anspruch aus § 661 a BGB überhaupt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereitelt werden kann (so wohl OLG Koblenz VersR 2003, 377, 378; OLG Hamm MDR 2003, 17, 18; OLG Braunschweig MDR 2003 47, 50; LG Potsdam VersR 2003, 378, 380; a. A. Lorenz IPRax 2002, 192, 196; offen gelassen OLG Hamm MDR 2003, 78, 81), nicht entscheiden.
  • LG Coburg, 28.11.2003 - 23 O 476/03
    Dies gilt umso mehr, wenn der Empfänger persönlich mit Namen angesprochen wird und die Mitteilung ergibt, er habe bereits gewonnen (vgl. LG Potsdam VersR 2003, 378 [LG Potsdam 29.05.2002 - 4 O 467/00] ; OLGR Oldenburg 2003, 165).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 33/02
    seien mehrere Klagen anhängig (LG Potsdam - 4 O 467/00 - ; LG Baden-Baden - 2 O 392/01 und 10 O 2130 /01 - ; LG Bielefeld - 2 O 224/01 - ; LG Münster - 15 O 106/01 - ).
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