Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013

Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 26.09.2013 - 4 O 47/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42602
LG Ravensburg, 26.09.2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,42602)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,42602)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,42602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Körperverletzung bei ausgelassenem Treiben am Rande eines Fasnachtsumzuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beurteilung des Vorliegens einer Körperverletzung durch das Hochheben einer erwachsenen Person und das anschließende Entgleiten auf den Boden

  • Justiz Baden-Württemberg

    Körperverletzung am Rande eines Fasnachtsumzuges: Sozialadäquates Verhalten bei spielerischem Hochheben und Absetzen einer erwachsenen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das sozial adäquate Verhalten an Karneval

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hochheben einer erwachsenen Person ist im Karneval als sozialadäquat zu beurteilen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hochheben einer erwachsenen Person ist im Karneval als sozialadäquat zu beurteilen

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63868
OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,63868)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,63868)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2013 - 4 O 47/13 (https://dejure.org/2013,63868)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13
    Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist gesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung der Ausweisung zu verpflichten (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 - InfAuslR 2012, 397).

    Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist gesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung der Ausweisung zu verpflichten (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 - InfAuslR 2012, 397).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 14. Februar 2012 (- BVerwG 1 C 7.11 -, Juris) entschieden, dass Ausländer seit Inkrafttreten der Änderung des § 11 Abs. 1 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 22. November 2011 einen Anspruch darauf haben, dass die Ausländerbehörde mit Erlass einer Ausweisung zugleich deren in § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 genannte Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbot, Titelerteilungssperre) befristet.
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