Rechtsprechung
LG Ravensburg, 26.09.2013 - 4 O 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Körperverletzung bei ausgelassenem Treiben am Rande eines Fasnachtsumzuges
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Beurteilung des Vorliegens einer Körperverletzung durch das Hochheben einer erwachsenen Person und das anschließende Entgleiten auf den Boden
- Justiz Baden-Württemberg
Körperverletzung am Rande eines Fasnachtsumzuges: Sozialadäquates Verhalten bei spielerischem Hochheben und Absetzen einer erwachsenen Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das sozial adäquate Verhalten an Karneval
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hochheben einer erwachsenen Person ist im Karneval als sozialadäquat zu beurteilen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hochheben einer erwachsenen Person ist im Karneval als sozialadäquat zu beurteilen
Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.07.2013 - 15 A 129/11
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13
Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist gesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung der Ausweisung zu verpflichten (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 - InfAuslR 2012, 397).Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist gesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung der Ausweisung zu verpflichten (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19/11 - InfAuslR 2012, 397).
- BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 4 O 47/13
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 14. Februar 2012 (- BVerwG 1 C 7.11 -, Juris) entschieden, dass Ausländer seit Inkrafttreten der Änderung des § 11 Abs. 1 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 22. November 2011 einen Anspruch darauf haben, dass die Ausländerbehörde mit Erlass einer Ausweisung zugleich deren in § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 genannte Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbot, Titelerteilungssperre) befristet.