Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 08.02.2001 - 4 O 470/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer und planendem Architekten ; Abhängigkeit einer Schadensersatzforderung vom Ausgang des Vorprozesses und Eintritt einer Verjährungsunterbrechung; Feststellung der Art und Weise einer zu leistenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1026
- NZBau 2001, 450
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1975 - VII ZR 130/73
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 08.02.2001 - 4 O 470/00
Fraglich ist die nach § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB vorauszusetzende Abhängigkeit des Klageanspruchs vom Ausgang des Vorprozesses insofern, als ein solches alternatives Schuldverhältnis dann in der Regel nicht anzunehmen ist, wenn die beklagten Parteien beider Rechtsstreite als Gesamtschuldner haften und - statt der Streitverkündung - bereits als Gesamtschuldner hätten verklagt werden können (so grundlegend BGHZ 65, 127, 131) [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] .Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass für die Beurteilung, ob eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt, der Zeitpunkt der Streitverkündung maßgebend ist (vgl. BGHZ 65, 127, 131) [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] .
- SG Dresden, 14.10.2004 - S 7 U 142/98
Anerkennung einer Erkrankung an chronisch-myeloischer Leukämie (CML) als …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 08.02.2001 - 4 O 470/00
Mit der am 17.05.1999 rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 19.04.1999 (7 U 142/98) wurde die Fa. ... zum Ersatz von - nur - 50 % des Schadens verurteilt, weil sich die Klägerin ein Mitverschulden ihrer Architekten als ihrer Erfüllungsgehilfen hälftig anrechnen lassen müsse.
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Die verjährungsbrechende Wirkung der Streitverkündung trete daher nicht ein, wenn und soweit - auch vom Standpunkt der streitverkündenden Partei aus - der der Streitverkündung zugrundliegende vermeintliche Anspruch durch den Ausgang des Rechtsstreits nicht mehr berührt werden könne (BGH, Urteil vom 21.02.2000, IX ZR 127/00, WM 2002, 1078;… vgl. auch Kniffka/Koeble, a.a.O., 17. Teil, Rn 9 -13 mwN; vgl. auch LG Landau, Urteil vom 08.02.2001, 4 O 470/00, NJW-RR 2001, 1026;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn 21).Die verjährungsbrechende Wirkung der Streitverkündung trete daher nicht ein, wenn und soweit - auch vom Standpunkt der streitverkündenden Partei aus - der der Streitverkündung zugrundliegende vermeintliche Anspruch durch den Ausgang des Rechtsstreits nicht mehr berührt werden könne (BGH, Urteil vom 21.02.2000, IX ZR 127/00, WM 2002, 1078;… vgl. auch Kniffka/Koeble, a.a.O., 17. Teil, Rn 9 -13 mwN; vgl. auch LG Landau, Urteil vom 08.02.2001, 4 O 470/00, NJW-RR 2001, 1026;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 204, Rn 21).