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   LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06   

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LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06 (https://dejure.org/2006,17361)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 O 473/06 (https://dejure.org/2006,17361)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 O 473/06 (https://dejure.org/2006,17361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 829 BGB; § 830 Abs. 1 BGB
    Schadensersatz wegen Selbstverletzung eines Pferdes durch das Verhalten eines Minderjährigen; Ursächlichkeit für das schreckhafte Verhalten eines Pferdes; Kausalität der Verletzung eines Pferdes durch die Handlung eines Minderjährigen; Maßstab der Beurteilung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Selbstverletzung eines Pferdes durch das Verhalten eines Minderjährigen; Ursächlichkeit für das schreckhafte Verhalten eines Pferdes; Kausalität der Verletzung eines Pferdes durch die Handlung eines Minderjährigen; Maßstab der Beurteilung von ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Neunjährigen für Verletzung eines Pferdes durch an sich harmloses Werfen von Matschkugeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Reitanlage mit Matschkugeln gespielt Fuchswallach verletzt: Neunjährige können Schreckhaftigkeit von Pferden nicht einschätzen

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 522
  • NZV 2007, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 169/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage - Anforderungen an die

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Bei einem Minderjährigen kommt es deshalb darauf an, ob Kinder seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und ob von ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation die Fähigkeit erwartet werden konnte, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGH VersR 1970, 375; NJW-RR 1997, 1111; NJW 2005, 356).

    Diese Faktoren können dabei so stark sein, dass alle vernünftigen Erwägungen hinweggespült werden (vgl. BGH VersR 1953, 29; 1970, 375).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Fahrlässiges Verhalten bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und damit die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (BGH NJW 1972, 1126; 2005, 356) [BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03] .

    Bei einem Minderjährigen kommt es deshalb darauf an, ob Kinder seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und ob von ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation die Fähigkeit erwartet werden konnte, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGH VersR 1970, 375; NJW-RR 1997, 1111; NJW 2005, 356).

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 8/78

    Schadloshaltung eines Geschädigten bei Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Dabei genügt nicht jede wirtschaftliche Besserstellung des Schädigers, sondern es ist ein derartiges Gefälle zwischen den Beteiligten erforderlich, das es als unbillig erscheinen ließe, dem Geschädigten die Schadenslast aufzubürden (BGH NJW 1958, 1631 [BGH 13.06.1958 - VI ZR 109/57] ; 1979, 2096) [BGH 22.03.1979 - VII ZR 142/78] .
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Fahrlässiges Verhalten bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und damit die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (BGH NJW 1972, 1126; 2005, 356) [BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03] .
  • OLG Hamm, 27.10.1975 - 22 U 92/75
    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Ihm ist regelmäßig nicht geläufig, dass auch aus Handlungen, die im allgemeinem als harmlos gelten, bereits durch kleine Abweichungen gegenüber dem normalen Ablauf schwerwiegende Konsequenzen entstehen können (vgl. OLG Hamm, MDR 1976, 755 [OLG Hamm 27.10.1975 - 22 U 92/75] ).
  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 150/96

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Abbiegen an einem Grünpfeil

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Bei einem Minderjährigen kommt es deshalb darauf an, ob Kinder seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und ob von ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation die Fähigkeit erwartet werden konnte, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGH VersR 1970, 375; NJW-RR 1997, 1111; NJW 2005, 356).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Dabei genügt nicht jede wirtschaftliche Besserstellung des Schädigers, sondern es ist ein derartiges Gefälle zwischen den Beteiligten erforderlich, das es als unbillig erscheinen ließe, dem Geschädigten die Schadenslast aufzubürden (BGH NJW 1958, 1631 [BGH 13.06.1958 - VI ZR 109/57] ; 1979, 2096) [BGH 22.03.1979 - VII ZR 142/78] .
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 109/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Dabei genügt nicht jede wirtschaftliche Besserstellung des Schädigers, sondern es ist ein derartiges Gefälle zwischen den Beteiligten erforderlich, das es als unbillig erscheinen ließe, dem Geschädigten die Schadenslast aufzubürden (BGH NJW 1958, 1631 [BGH 13.06.1958 - VI ZR 109/57] ; 1979, 2096) [BGH 22.03.1979 - VII ZR 142/78] .
  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Zwar muss ein Schädiger, der über besondere überdurchschnittliche Kenntnisse verfügt, diese im Interesse der Schadenvermeidung auch einsetzen (vergleiche BGH NJW 1987, 1480 [BGH 10.02.1987 - VI ZR 68/86] ).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.07.2006 - 4 O 473/06
    Fahrlässiges Verhalten bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und damit die Möglichkeit eines Schadenseintritts erkannt oder sorgfaltswidrig verkannt wurde sowie ein die Gefahr vermeidendes Verhalten möglich und zumutbar war (BGH NJW 1972, 1126; 2005, 356) [BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03] .
  • LG Darmstadt, 09.07.2008 - 17 O 15/07
    Dies betrifft insbesondere die Motorik des Spieltriebes, Rauflust, Impulsivität und Affektreaktionen ( LG Osnabrück, NJW 2007, 522 ff. [LG Osnabrück 13.07.2006 - 4 O 473/06] ).
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LG Limburg, Entscheidung vom 13.04.2007 - 4 O 473/06 (https://dejure.org/2007,67163)
LG Limburg, Entscheidung vom 13. April 2007 - 4 O 473/06 (https://dejure.org/2007,67163)
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