Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 09.05.2017 - 4 O 49/14   

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https://dejure.org/2017,60435
LG Bielefeld, 09.05.2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,60435)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.05.2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,60435)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,60435)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.05.2017 - 4 O 49/14
    2 Z 119/59|BGH; 12.01.1960; VI ZR 220/58">NJW 1960, 821; NJW 2008, 982, 984).

    Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjektes als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (vgl. BGH, NJW 2008, 982, 985).

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   LG Bielefeld, 07.05.2017 - 4 O 49/14   

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https://dejure.org/2017,61303
LG Bielefeld, 07.05.2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,61303)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 07.05.2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,61303)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 07. Mai 2017 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2017,61303)
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   LG Bielefeld, 09.05.2016 - 4 O 49/14   

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https://dejure.org/2016,73932
LG Bielefeld, 09.05.2016 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2016,73932)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2016,73932)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2016,73932)
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   OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14   

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https://dejure.org/2014,54675
OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2014,54675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.09.2014 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2014,54675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. September 2014 - 4 O 49/14 (https://dejure.org/2014,54675)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14
    Der Wegzug des Klägers aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Beklagten hat bei der hier zu beurteilenden Verpflichtungsklage zur Folge, dass der Beklagte mangels fortbestehender Passivlegitimation zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts nicht mehr verpflichtet werden kann und sich ihm gegenüber das Verpflichtungsbegehren erledigt hat (OVG NRW, Beschluss vom 19.11.2007 - 18 E 124/07 - AuAS 2008, 68).

    Erledigt sich das Verpflichtungsbegehren gegen die bisherige Ausländerbehörde infolge Wegzugs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde erst im verwaltungsgerichtlichen Prozess, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zu einer isolierten Anfechtungsklage überzugehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.11.2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 10.12.1996 - 1 C 19/94 - InfAuslR 1997, 239).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14
    Jedenfalls bei einem Verpflichtungsbegehren findet daher das Verwaltungsverfahren erst dann seinen Abschluss, wenn über das Begehren unanfechtbar entschieden worden ist (BVerwG, Urteil vom 24.5.1995 - 1 C 7/94 - DVBl. 1995, 861 - zu § 3 Abs. 3 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Baden-Württemberg).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14
    Erledigt sich das Verpflichtungsbegehren gegen die bisherige Ausländerbehörde infolge Wegzugs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde erst im verwaltungsgerichtlichen Prozess, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zu einer isolierten Anfechtungsklage überzugehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.11.2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 10.12.1996 - 1 C 19/94 - InfAuslR 1997, 239).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2014 - 4 O 49/14
    "Hinreichende Aussicht auf Erfolg" besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347, 356 f. m.w.N.) und des erkennenden Senat dann, wenn die Erfolgschance in der Hauptsache nicht nur eine entfernte ist.
  • VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20

    Ausländerrecht

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird dadurch begründet, dass sich der Betroffene an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines "zukunftsoffenen Verbleibs" aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 26.09.2014 - 4 O 49/14 - nicht veröffentlicht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2022 - 4 MB 23/22

    Wohnsitzverpflichtung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers; Beiladung

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ermessensreduzierung auf Null bestehen im Übrigen nicht, wobei eine solche Ermessensreduzierung keineswegs immer schon dann angenommen werden könnte, wenn die ermessenseröffnenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 31 Abs. 3 LVwG SH erfüllt wären (Senat, Beschl. v. 26.09.2014 - 4 O 49/14 -,n.v.).
  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 11 B 27/20

    Aufenthaltserlaubnis - Einstweiliger Rechtschutz

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird dadurch begründet, dass sich der Betroffene an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines "zukunftsoffenen Verbleibs" aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 26.09.2014 - 4 O 49/14 - nicht veröffentlicht).
  • VG Schleswig, 31.05.2022 - 11 B 2/22
    Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird dadurch begründet, dass sich der Betroffene an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines "zukunftsoffenen Verbleibs" aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2014 - 4 O 49/14 -, n.v.).
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