Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 4 O 508/08 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 4 O 508/08
- OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14
Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des …
Auf die Berufung des Klägers wird das Teil- und Endurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.01.2014 (Aktenzeichen 4 O 508/08) unter Ziffer 2. des Tenors teilweise abgeändert:.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 4 O 508/08) vom 24.01.2014 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag von 25.000 ? hinausgehendes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, abzüglich bereits gezahlter 11.000 ?, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2008 zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 4 O 508/08) vom 24.01.2014 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinausgehendes weiteres Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, das aber mindestens 5.000 ? betragen sollte, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das Teil- und Endurteil des Landgerichts S. vom 24.01.2014 (4 O 508/08) abzuändern und im Kostenausspruch aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagten zur Zahlung eines Haushaltsführungsschadens in Höhe von 5.754,60 ? nebst Zinsen verurteilt worden sind.