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   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94   

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https://dejure.org/1996,1130
BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer veränderten Wohnsitznahme auf die Höhe der Regelaltersrente - Umfang eines bei der Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld erworbenen Besitzschutzes - Voraussetzungen der Verpflichtung zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Der Gesamtwert des subjektiv-öffentlichen Rechts auf monatliche Rentenzahlungen (sog Stammrecht) von damals 968, 30 DM war Grundlage der gesetzmäßigen Rentenanpassungen (dazu BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6), die für die Zeit ab November 1991 zu einem monatlichen Anspruch auf Zahlung von 1.196,85 DM (zuzüglich des Beitragsanteils des Klägers zu seiner Krankenversicherung) führten.

    Das Berufungsgericht hat vielmehr lediglich den Wortlaut des Gesetzes im Rahmen des allgemeinen und des juristischen Sprachgebrauchs und unter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (stellvertretend BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6) gemäß dem auf Vertrauens- und dynamischen Bestandsschutz angelegten Konzept des § 30 Abs. 2 Satz 5 AVG (und des § 88 SGB VI) angewandt.

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 23.05.1995 - 4 RA 35/94

    Neubestimmung der Entgeltpunkte nach § 306 Abs. 1 SGB VI

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Das bedeutet, daß die Änderung von Rechtsvorschriften als solche grundsätzlich keine "wesentliche" Änderung iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist, soweit nicht spezialgesetzlich etwas anderes bestimmt ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 306 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 82/82

    Ersatzzeit - Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgung - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Sie stimme mit dem LSG überein, daß vom Beginn der Zahlung des Altersruhegeldes an gemäß § 37c Abs. 1 AVG die Ersatzzeiten endgültig untergegangen seien (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 2200 § 1260c Nr. 7); ihre indirekte Auswirkung habe sich darauf beschränkt, daß der mit ihnen errechnete Zahlbetrag geschützt worden sei.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84

    Witwenrente - Wiederverheiratung - Rentenanspruch - Neufeststellung der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Soweit sie unter fälschlicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Senats des BSG vom 11. Juli 1985 (5b/1 RJ 82/84 - in SozR 2200 § 1291 Nr. 29) den Anspruch auf Altersruhegeld (Regelaltersrente) "auf ein bloßes Sicherungsrecht" reduzieren will, das zur Feststellung nach Maßgabe des geltenden Rechts führt, entbehrt dies einer rechtlichen Grundlage.
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Auch im Gesetzgebungsverfahren hahe man nur an Neufeststellungen nach § 44 SGB X gedacht (Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 S 206 und 11/5530 S 58; Protokoll der og Arbeitsgruppe, a.a.O., S 8 f).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Die Bestandskraft des Rentenbescheides aus dem Jahre 1983 stehe einer Totalrevision nicht entgegen, weil sich die Bindungswirkung auf den Verfügungssatz beschränke (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56, S 46 mwN).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Nach der dafür maßgeblichen formalen Betrachtungsweise (vgl Roos/Blüggel in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 63 RdNr 21) hatte der Widerspruch gegen die Bescheide vom 18.4.2019 und vom 25.4.2019 keinen Erfolg, weil diese auf den Widerspruch der Klägerin hin weder zur Rentenart, zur Rentenhöhe, zum Rentenbeginn noch zur Rentendauer geändert wurden (zu den Verfügungssätzen eines Rentenbescheids vgl BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, RdNr 13; BSG Urteil vom 18.7.1996 - 4 RA 108/94 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Der als "Mitteilung über die vorläufige Leistung" titulierte Bescheid vom 28.4.2008 enthält mehrere Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X, die jeweils selbstständig angefochten werden bzw in Bindung erwachsen können; dies sind die Entscheidungen über Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) sowie die Anordnung, dass der monatliche Zahlbetrag der Rente in Höhe des Bruttobetrages der Leistung aus der ausländischen Sozialversicherung ab 1.5.2008 ruht.
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Das "neue Recht" konnte somit grundsätzlich erst für Zeiten nach Bekanntgabe der Entscheidung des "Rechtsanwenders" (Verwaltung, Rechtsprechung) und nur unter Wahrung von "Besitzschutz", also des nach "altem Recht" gegebenen Geldwertes des Rechts (Rentenhöhe) zum Tragen kommen (vgl stellv BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7).
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