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   BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89   

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BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89 (https://dejure.org/1990,2065)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1990 - 4 RA 22/89 (https://dejure.org/1990,2065)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 (https://dejure.org/1990,2065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Wiederaufleben - Zweite Ehe - DDR

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 349/62

    Zu einem Anspruch auf Witwenrente - Ausschluss für frühere Bewohner der

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Denn der zuvor maßgebliche Wohnsitzgrundsatz, nach dem beim Aufenthalt in der DDR kein Rentenstammrecht nach Bundesrecht entstehen konnte (§ 1 Abs. 1 FAG ; BSGE 25, 20, 22; 19, 97 = SozR Nr. 6 zu § 1291 RVO ), ist durch das FANG ( FRG ) aufgegeben worden.

    Dieser die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff. FRG tragende Rechtsgedanke besagt, daß die in die Bundesrepublik zuziehenden DDR-Zuwanderer rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Bundesgebiet beschäftigt gewesen wären (BSG -GS- E 60, 100, 106, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 22; anders wohl noch BSGE 25, 20, 22; 19, 97, 99 = SozR Nr. 6 zu § 1291 RVO ).

  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat -

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Denn der zuvor maßgebliche Wohnsitzgrundsatz, nach dem beim Aufenthalt in der DDR kein Rentenstammrecht nach Bundesrecht entstehen konnte (§ 1 Abs. 1 FAG ; BSGE 25, 20, 22; 19, 97 = SozR Nr. 6 zu § 1291 RVO ), ist durch das FANG ( FRG ) aufgegeben worden.

    Dieser die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff. FRG tragende Rechtsgedanke besagt, daß die in die Bundesrepublik zuziehenden DDR-Zuwanderer rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Bundesgebiet beschäftigt gewesen wären (BSG -GS- E 60, 100, 106, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 22; anders wohl noch BSGE 25, 20, 22; 19, 97, 99 = SozR Nr. 6 zu § 1291 RVO ).

  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 87/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Stammrecht - Bestehen - Wiederheirat

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    § 96 AVG schließe nur eine Auszahlung der Rente in das Gebiet der DDR (einschließlich Berlin-Ost), nicht jedoch das für das Wiederaufleben des Rentenanspruchs ausschlaggebende Bestehen eines Rentenstammrechts aus (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 14).

    Der erkennende Senat (BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 14) hat in einem gleichgelagerten Fall bereits entschieden, daß der "Wiederauflebensanspruch" nicht daran scheitert, daß die neue, inzwischen wieder aufgelöste Ehe in der DDR geschlossen wurde, sofern dies - seit dem 1. Januar 1959 geschah (aaO. S 36 m.w.N.).

  • BSG, 09.09.1982 - 5b/5 RJ 168/80

    Grundwehrdienst in der DDR; Versicherungspflichtige Tätigkeit; Beitragszeit; DDR

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, daß durch sie - den § 1 Buchst. a bis d FRG ergänzend - auch alle Zuwanderer aus der DDR erfaßt werden (BSG - GS - E 60, 100, 103 = SozR 5050 § 15 Nr. 22 m.w.N.).

    Dieser die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff. FRG tragende Rechtsgedanke besagt, daß die in die Bundesrepublik zuziehenden DDR-Zuwanderer rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Bundesgebiet beschäftigt gewesen wären (BSG -GS- E 60, 100, 106, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 22; anders wohl noch BSGE 25, 20, 22; 19, 97, 99 = SozR Nr. 6 zu § 1291 RVO ).

  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 50/80

    Wiederaufleben eines Rentenanspruchs - Hinterbliebenenrente - Wiederheirat -

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Es komme nicht darauf an, ob bis zur Wiederheirat eine Witwenrente ausgezahlt worden sei; vielmehr genüge es, wenn bei Antragstellung der Anspruch zuerkannt worden wäre (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24 S 77).

    Folgerichtig wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - SozR 2200 § 1291 Nr. 24 S 76; Nr. 14 S 35; jeweils m.w.N.) vorausgesetzt, daß im Zeitpunkt der Wiederheirat ein Witwenrentenanspruch bestanden hatte, der auf Vorschriften - des Reichsrechts oder des Bundesrechts beruhte.

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 71/84
    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Bei einer Wiederheirat in Polen nach Inkrafttreten des Abkommens sei daher die Gewährung einer Wiederauflebensrente ausgeschlossen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 5; SozR 2200 § 1317 Nr. 5; Urteil vom 26. November 1985 - 4a RJ 71/84, VDK Mitt 1986 Nr. 4, 36 f; Urteil vom 7. Juni 1988 - 5/5a RKn 22/87, Kompass 1988, 447).
  • BSG, 28.01.1977 - 5 RJ 119/74

    Rente - Geltungsbereich der RVO - Abkommen über Soziale Sicherheit - Bindender

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Bei einer Wiederheirat in Polen nach Inkrafttreten des Abkommens sei daher die Gewährung einer Wiederauflebensrente ausgeschlossen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 5; SozR 2200 § 1317 Nr. 5; Urteil vom 26. November 1985 - 4a RJ 71/84, VDK Mitt 1986 Nr. 4, 36 f; Urteil vom 7. Juni 1988 - 5/5a RKn 22/87, Kompass 1988, 447).
  • BSG, 10.05.1979 - 11 RA 18/79

    Anspruch auf Rente - Deutscher in den Ostgebieten - Zurückgelegte

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Bei einer Wiederheirat in Polen nach Inkrafttreten des Abkommens sei daher die Gewährung einer Wiederauflebensrente ausgeschlossen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 5; SozR 2200 § 1317 Nr. 5; Urteil vom 26. November 1985 - 4a RJ 71/84, VDK Mitt 1986 Nr. 4, 36 f; Urteil vom 7. Juni 1988 - 5/5a RKn 22/87, Kompass 1988, 447).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Diesem Eingliederungsprinzip entspricht es, alle in die Bundesrepublik Deutschland zugewanderten, vom FRG geschützten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren haben, rentenrechtlich grundsätzlich so zu stellen, als hätten sie ihn hier erworben (BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).
  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83

    Tod des Prozeßbevollmächtigten - Berichtigung der Parteibezeichnung -

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89
    Unabhängig davon habe die Neuformulierung des § 96 AVG nicht zu einer Schlechterstellung führen sollen und keine Rechtsänderung in dem von der Beklagten genannten Sinne herbeigeführt (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht - BVerfG - SozR 2200 § 1319 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 1318 Nr. 8; SozR 2200 1291 Nr. 14).
  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 28/80

    Rentenruhe - Anrechenbare Versicherungszeit - Rentenanspruch

  • BSG, 11.12.1990 - 1 RA 1/89

    Kein wiederauflebensfähiger Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat

    Hat eine Hinterbliebene vor dem 1.1.1959 in der DDR wieder geheiratet, ohne zuvor im Geltungsbereich des AVG einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet zu haben, konnte ein wiederauflebensfähiger Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Rentenstammrecht) aus Beiträgen des Versicherten ua zu stillgelegten oder außerhalb des Geltungsbereichs des AVG befindlichen deutschen Rentenversicherungsträgern bis zur Wiederheirat nach Bundesrecht nicht entstehen (§ 1 Abs. 1 SVFAG; Abgrenzung zu BSG vom 28.2.1978 - 4 RJ 87/76 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14 = BSGE 46, 51 und BSG vom 29.3.1990 - 4 RA 22/89 = SozR 3 - 5050 § 14 Nr. 1).

    Die Gleichstellung von Beitragszeiten, die bei einem außerhalb des Geltungsbereichs des FRG befindlichen deutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt worden sind, ergibt sich bezüglich der Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene aus § 1 Buchst e FRG i.V.m. § 17 Abs. 1 Buchst a und § 15 FRG (vgl Urteil des 4. Senats des BSG vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 - ">14%20FRG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 5050 § 14 FRG Nr. 1).

    Deshalb kann, wie der 4. Senat bereits entschieden hat, ein Hinterbliebenenrentenanspruch nicht wiederaufleben, wenn die Hinterbliebene vor dem 1. Januar 1959 in der DDR wieder geheiratet hatte, ohne zuvor im Geltungsbereich des AVG einen ständigen Aufenthalt begründet zu haben; erst wenn die neue (inzwischen wieder aufgelöste) Ehe in der DDR nach dem Stichtag (Inkrafttreten des FANG/FRG) geschlossen worden ist, scheitert der Wiederauflebensanspruch nicht mehr an einem fehlenden Aufenthalt im Bundesgebiet (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14 S 36; Urteil vom 29. März 1990, aaO).

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat -

    Dieses Rentenstammrecht entstehe seit dem 1. Januar 1959 nach dem neuen FRG unabhängig davon, ob der Berechtigte sich - vor der Wiederheirat - im Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechts aufgehalten habe (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3, jeweils mwN).

    Mit anderen Worten: Sobald ein solcher "Versicherter" oder Hinterbliebener Aufenthalt im räumlichen Geltungsbereich des FRG nimmt, ist er renten- und unfallversicherungsrechtlich grundsätzlich so einzugliedern, als habe von Anfang an Versicherungsschutz nach den einschlägigen Vorschriften des bundesdeutschen Rechts bestanden (vgl zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96

    Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe

    Hierzu hat das BSG in ständiger Rechtsprechung, die ua der erkennende Senat zB in seinen Urteilen vom 28. Februar 1978 (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14) und vom 29. März 1990 (SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1) zusammengefaßt hat, folgendes entschieden:.

    Die seit Juni 1979 gültige Neuregelung des § 96 AVG, die kein Ruhen des Anspruchs mehr vorsah, hatte die Rechtsstellung des "Berechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR" jedenfalls nicht verschlechtert; die Neufassung der Vorschrift legte es nahe, daß § 96 nicht nur - wie bisher - das Rentenstammrecht, sondern auch die Einzelansprüche entstehen läßt und "nur die Auszahlung (Leistungsbewirkung) einschränkt" (so BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R

    Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer

    Mithin entfällt für den Zeitraum des Zusammentreffens bezüglich des betreffenden Rentenanspruchs (nur) dessen Erfüllung durch monatliche Rentenzahlungen (ähnlich schon der 5. Senat des BSG zum Begriff des Ruhens in seinem Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 48/96 R - BSGE 82, 17, 18 f = SozR 3-2200 § 1283 Nr. 1, S 3, wonach das Ruhen in seiner Wirkung einer gesetzlich fingierten Erfüllung der im Ruhenszeitraum fälligen Rentenbeträge durch die gleichzeitig zu gewährende andere Leistung entspreche, sowie BSG Urteile vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 - SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1, S 5 f und vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - SozR 3-2600 § 307a Nr. 8, S 37 - zu der Formulierung im früheren § 96 AVG bzw § 1317 RVO, wonach ein Berechtigter "keine Leistungen der Rentenversicherung erhält", wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im jetzigen Beitrittsgebiet hatte: Die Formulierung lege nahe, dass die Vorschriften - anders als das Ruhen - nicht nur das Rentenstammrecht, sondern auch die Einzelansprüche entstehen ließen und nur die Auszahlung einschränkten).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2018 - L 7 R 175/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

    Zweck des Gesetzes soll es sein, im Rentenrecht den Rest an (Vertrags-)Freiheit der jüdischen Bevölkerung bei der Ausübung von Tätigkeiten zu berücksichtigen, der diese einerseits von Zwangsarbeiten in Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern abgrenzt und andererseits nicht die erforderlichen Merkmale der freien Willensbetätigung und des Entgelts für eine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) aufweist ( vgl. BSG vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - SozR 3-5050 § 14 Nr. 1, Rn. 17; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 104; vgl. auch BSG vom 3. Juni 2009 - aaO, Rn. 20 bis 22).
  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 8/91

    Knappschaftsruhegeld - Leistungsgruppe - Vergütungsmerkmale - Vertreibungsgebiet

    Mit anderen Worten besagt dieser die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG tragende Rechtsgedanke, daß die in den Geltungsbereich des FRG zuziehenden Berechtigten rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Inland beschäftigt gewesen wären und hier ihr Arbeits- und Versicherungsleben zurückgelegt hätten (BSG vom 6. Dezember 1979, BSGE 49, 175, 184 = SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSG vom 4. Juni 1986, BSGE 60, 100, 106 = SozR 5050 § 15 Nr. 22; BSG vom 25. November 1987, BSGE 62, 255, 266 = SozR 5050 § 15 Nr. 35; BSG vom 29. März 1990, SozR 3 - 2200 § 1291 Nr. 1).
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

    § 14 FRG erlaubt es zwar durchaus, das allgemeine Rentenversicherungsrecht auf die gemäß §§ 15 ff FRG begünstigten Personenkreise so anzuwenden, daß die gesetzgeberisch gewollte Eingliederung diesen gegenüber voll wirksam werden kann (vgl BSGE 49, 175, 183 ff; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 119; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1; BSGE 68, 87, 88 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 38 und 49).
  • BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87

    Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht

    Dieser die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG tragende Rechtsgedanke besagt, daß die in den Geltungsbereich des FRG zuziehenden Berechtigten rentenrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Inland beschäftigt gewesen wären und hier ihr Arbeits- und Versicherungsleben zurückgelegt hätten (BSGE - GrS - 49, 175, 184 = SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSGE - GrS - 60, 100, 106 = SozR aaO Nr. 32; BSGE - GrS - 62, 255, 266 = SozR aaO § 15 Nr. 35; BSG SozR 3 - 2200 § 1291 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 18 KN 65/98

    Rentenversicherung

    Dementsprechend werden die in den Geltungsbereich des FRG zuziehenden Berechtigten rentenrechtlich so gestellt, als ob sie im Inland beschäftigt gewesen wären und hier ihr Arbeits- und Versicherungsleben zurückgelegt hätten (BSG Urteil vom 6.12.1979, GS 1/79 - SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSG Urteil vom 29.03.1990, 4 RA 22/89 - SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1).
  • BSG, 30.05.1990 - 8 RKn 16/88

    Wiederaufleben einer Witwenrente bei Wiederheirat im Ausland

    Vielmehr ist dieses Recht selbständig infolge der Vertreibung entstanden, und zwar unabhängig davon, daß sie die zweite Ehe außerhalb des Geltungsbereichs des FRG eingegangen ist (Urteil des 4. Senats des BSG vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96

    Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2018 - L 7 R 152/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - L 2 KN 259/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 65/95
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