Rechtsprechung
   BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2295
BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88 (https://dejure.org/1989,2295)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 (https://dejure.org/1989,2295)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 4 RA 44/88 (https://dejure.org/1989,2295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsvordruck - Leistungsantrag - Ausfüllen - Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88
    In diesem Sinne reicht es aus, wenn "der Antrag alle Tatsachen enthält, die der Antragsteller zur Bearbeitung seines Antrags angeben muß" (so BT-Drucks 7/868 S 30, Hervorhebung durch den Senat).

    Dies widerstreitet dem Konzept des Gesetzgebers, die Verzinsung aus Gründen größtmöglicher Verwaltungsvereinfachung ausschließlich vom Zeitablauf (BT-Drucks 7/868 aaO), also von einem objektiv bestimmten und leicht feststellbaren Kriterium abhängig zu machen.

  • BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61

    Widerrufsvorbehalt eines Vergleiches - Festlegung der Widerrufsform - Auslegung

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88
    Gegenstand eines Anerkenntnisses iS dieser Vorschrift kann nur der prozessuale Anspruch oder ein abtrennbarer Teil des Anspruchs, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus dem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement sein (BSG SozR Nr. 3 zu § 101 SGG; BSGE 24, 4, 5; BSG SozVers 1984, 136; BSG VersorgB 1982, 119; BSG Beschluß vom 2. Juli 1982 - 12 BK 18/82).
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 39/85

    Zu den Voraussetzungen des Einfrierens einer Leistung nach Paragraph 48 Abs 3 SGB

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88
    Zwar kann durch Vergleich - anders als durch Anerkenntnis (so) - nicht nur eine Rechtsfolge, sondern auch ein Tatbestandselement, hinsichtlich dessen bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage eine Ungewißheit besteht, durch gegenseitiges Nachgeben vertraglich bindend festgestellt werden (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33 S 105 f).
  • BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 68/81

    Beginn der Verzinsung; Beitragsnachentrichtung; Rentenanspruch

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88
    Von einem vollständigen Leistungsantrag iS von § 44 Abs. 2 SGB 1 könne nur gesprochen werden, wenn sie in die Lage versetzt werde, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu prüfen (Hinweis auf BSG SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Ein Anerkenntnis und kein Vergleichsangebot liegt vor, wenn der/die Beklagte einseitig und ohne Einschränkung erklärt, die vom Kläger begehrte Rechtsfolge werde "ohne Drehen und Wenden" zugegeben (vgl BSG vom 21.11.1961 - 9 RV 374/60 - SozR Nr. 3 zu § 101 SGG; BSG vom 29.4.1969 - 10 RV 12/68 - Juris RdNr 20 f; BSG vom 27.1.1982 - 9a/9 RV 30/81 - Juris RdNr 13; BSG vom 21.9.1983 - 4 RJ 63/82 - Juris RdNr 30; BSG vom 22.6.1989 - BSGE 65, 160, 164 = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 64; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 101 RdNr 20; Masuch/Blüggel, SGb 2005, 613 f) ; im begrifflichen Gegensatz dazu steht der (Prozess-)Vergleich, der unter beiderseitigem Nachgeben den Rechtsstreit beenden soll (BSG vom 21.9.1983 - 4 RJ 63/82 - Juris RdNr 30) .

    Gegenstand eines Anerkenntnisses iS von § 101 Abs. 2 SGG kann aber nur - wie oben unter aa) bereits dargestellt - der prozessuale Anspruch oder ein abtrennbarer Teil des Anspruchs, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus dem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement sein (BSG vom 22.6.1989 - BSGE 65, 160, 164 = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 64) .

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente -

    An einen solchen "Antrag" iS des § 44 Abs. 2 Alt 1 SGB I dürfen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung keine überspannten Anforderungen gestellt werden, was der 4. Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BSG vom 26.4.2007 - B 4 R 21/06 R - SozR 4-1200 § 44 Nr. 2 RdNr 21; BSG vom 22.6.1989 - 4 RA 44/88 - BSGE 65, 160 = SozR 1200 § 44 Nr. 24, Juris RdNr 17) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Die Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis i.S.v. § 101 Abs. 2 SGG setzt voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt (BSG, Beschluss vom 21.06.2000, B 12 RJ 3/00 B; Urteil vom 22.06.1989, 4 RA 44/88) und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt.
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Mit dieser Sechsmonatsfrist wird dem zuständigen Leistungsträger - wie bei § 88 Abs. 1 SGG - eine Bearbeitungsfrist eingeräumt, um den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe überprüfen zu können (stellvertr BSG SozR 1200 § 44 Nr. 16 S 49; BSGE 65, 160, 161 f = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 61 f).

    aa) Das BSG hat bereits geklärt (hierzu stellvertr BSGE 65, 160, 161 ff = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 61 ff), dass ein "vollständiger" Leistungsantrag iS des § 44 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB I dann vorliegt, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, dh die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 SGB X) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen.

    Der zuständige Träger des anderen Vertragsstaates ist weder befugt noch fachlich in der Lage zu erkennen, ob es sich um einen "vollständigen" Antrag handelt, dh den geltend gemachten Anspruch in Anwendung deutscher Rechtsvorschriften nach Grund und Höhe zu überprüfen (hierzu stellvertr BSG SozR 1200 § 44 Nr. 16 S 49; BSGE 65, 160, 161 f = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 61 f).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R

    Beginn der Verzinsung bei Umdeutung eines Antrags auf Leistungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der Antrag spätestens dann vollständig gestellt, wenn der Leistungsberechtigte den vom Leistungsträger verwendeten Antragsvordruck vollständig ausgefüllt und die hierin aufgeführten beizubringenden Unterlagen eingereicht hat (BSG vom 22.6.1989, BSGE 65, 160, 161 ff = SozR 1200 § 44 Nr. 24 S 61 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15

    Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten

    Ein vollständiger Leistungsantrag liegt vor, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, d.h. die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X]) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf. noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 RA 44/88 - juris, Rn. 17 f. m.w.N.).

    Ein Antrag kann also "vollständig" sein, obwohl der Antragsvordruck "unvollständig" ausgefüllt ist oder darin angeforderte Unterlagen nicht eingereicht worden sind, wenn im Einzelfall im Blick hierauf keine Mitwirkungspflicht im Sinne der §§ 60, 65 SGB I bestanden hat (BSG, Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 RA 44/88 - juris, Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 7 R 923/11 - juris, Rn. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 19 AS 1168/12
    An einen vollständigen Leistungsantrag i.S.v. § 44 Abs. 2 SGB I sind nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 - m.w.N.) keine strengen Anforderungen zu stellen.

    Da es sich bei den an den Kläger nachgezahlten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis zum 30.06.2009 um laufende Geldleistungen handelt, die mit dem Beginn der Zeiträume fällig werden, für die sie bestimmt sind, sind sie "gestaffelt" zu verzinsen (vgl. BSG Urteil vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 - m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Verzinsung - Widerspruch gegen

    Jedoch hat das BSG ausgeführt, ein vollständiger Leistungsantrag liege vor, wenn der zuständige Leistungsträger durch ihn in die Lage versetzt wird, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu überprüfen, d.h. die von Amts wegen durchzuführende (§ 20 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X) Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen und die ggf. noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die begehrte Leistung zu bewilligen (s. hierzu und zum Folgenden BSG, 22.06.1989, 4 RA 44/88 SozR 1200 § 44 Nr. 24 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe hierzu auch LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11; LSG Baden-Württemberg, 16.6.2015 - L 9 R 4503/14, Rn. 24, juris; Mette in Beck-online § 27 SGB IV, Rn. 7).

    Zudem liegt nach allgemeiner Ansicht ein vollständiger Leistungsantrag jedenfalls vor, wenn ein Leistungsträger Antragsvordrucke (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch 1. Buch - SGB I) herausgegeben hat, sobald der Antragsteller den Vordruck für den Antrag auf die begehrte Leistung vollständig ausgefüllt und auch die darin als beizubringend bezeichneten (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) Unterlagen eingereicht hat (BSG, 22. Juni 1989 - 4 RA 44/88, SozR 1200 § 44 Nr. 24; Seewald in: KassKomm, SGB IV, § 27 Rn. 7; Udsching in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 27 Rn. 3; Lüdke/Winckler, PK-Kommentar SGB IV, § 27 Rn. 5; Dahm in Eichenhofer/Wenner, SGB IV, § 27 Rn. 14; Figge in: Jahn, SGB IV, § 27 Rn. 7).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 13 R 786/05

    Beginn der Verzinsung bei Umdeutung eines Antrags auf Leistungen zur

    Wenn ein Leistungsträger Antragsvordrucke (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) herausgegeben hat, liegt ein vollständiger Leistungsantrag spätestens vor, sobald der Antragsteller den Vordruck vollständig ausgefüllt und die darin als beizubringend bezeichneten Unterlagen eingereicht hat (BSGE 65, 160 = SozR 1200 § 44 Nr. 24).
  • SG Karlsruhe, 15.04.2003 - S 2 RA 1431/02

    Beginn der Verzinsung bei Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag -

    Der genaue Zeitpunkt des Fristbeginns im Rahmen des § 44 SGB 1 ist somit nur unter abwägender Beurteilung der beiderseitigen Handlungspflichten feststellbar (vgl BSG vom 22.6.1989 - 4 RA 44/88 = BSGE 65, 160 = SozR 1200 § 44 Nr. 24).

    Ein vollständiger Leistungsantrag i. S. d. § 44 SGB I ist ( vgl. dazu BSG vom 22.06.1989 - 4 RA 44/88 -) dann anzunehmen, wenn der zuständige Leistungsträger dadurch in die Lage versetzt wird, die von Amts wegen durchzuführende Ermittlung des Sachverhalts zügig aufzunehmen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 18 AL 196/11

    Unwirksames Anerkenntnis - Antragstellung - Bindungswirkung

  • VG Berlin, 03.03.2015 - 21 K 65.14

    Verwendung von Vordrucken bei der Wohngeldbewilligung

  • BSG, 21.06.2000 - B 12 RJ 3/00 B

    Anerkenntnis durch Erklärung des Rentenversicherungsträgers

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - L 19 B 286/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - L 19 B 395/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 147/88

    Fälligkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1343/17

    Auslegung des Tenors in einem Urteil

  • BSG, 23.03.2022 - B 8 SO 28/21 BH

    Mitwirkungspflichten nach dem Ende eines Bewilligungszeitraums für Leistungen der

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 9/88

    Abgabe eines Unternehmens nach dem GAL

  • LSG Bayern, 25.09.2013 - L 2 U 410/08

    Unfallversicherung, Berufskrankheit, Zimmerermeister, Wirbelsäulenleiden

  • BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 21/22 BH

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • SG Dortmund, 12.02.2007 - S 33 EG 14/06

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • SG Potsdam, 29.01.2016 - S 39 AS 2906/14

    Verzinsungspflicht auch für Geldleistungen nach dem Zweiten Buch

  • LSG Bayern, 08.10.2003 - L 13 RA 229/00

    Verzinsung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Berechnung der Frist des

  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 RJ 661/01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Sozialgerichtsverfahren;

  • SG München, 14.07.2011 - S 22 SF 596/11

    Erinnerungen nach § 197 SGG

  • SG Würzburg, 05.01.2010 - S 2 SF 50/09

    Voraussetzung einer "fiktiven Terminsgebühr" bei Beendigung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 2 R 414/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2005 - L 1 RA 3/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 1 R 194/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 26/18
  • SG Stade, 19.03.2009 - S 34 SF 5/09
  • SG Stade, 19.03.2009 - S 34 SF 6/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht