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   BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95   

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BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95 (https://dejure.org/1997,806)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 4 RA 55/95 (https://dejure.org/1997,806)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 4 RA 55/95 (https://dejure.org/1997,806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Abs. 2 aaO enthält - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) - eine Sonderregelung für den Fall, daß ein bestehender Anspruch bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten nach Aufhebung einer Vorschrift geltend gemacht wird; dann ist für den Zeitraum, für den der Anspruch noch während der Geltung des alten Rechts entsteht, dieses weiter anzuwenden (so BT-Drucks 11/4124, S 206 zu Abs. 2 des § 291 des "Gemeinsamen Fraktionsentwurfs").

    Das Anliegen der Versicherungsträger, ab 1. Januar 1992 nur noch mit Vorschriften des SGB VI arbeiten zu müssen und es insoweit nur noch mit neuem Recht zu tun zu haben (vgl zu diesem Gesichtspunkt BT-Drucks 11/4124, S 206 zu § 291 des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung), kann eine derartige echte Rückwirkung und eine Durchbrechung des für § 44 SGB X maßgeblichen Restitutionsgedankens sachlich nicht rechtfertigen.

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 27/86

    Rücknahme eines Bescheides - Beitragsnachentrichtung - Ermessen des

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Dies folgt zum einen aus dem durch § 44 SGB X verfolgten Restitutionszweck; danach ist der durch die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Belastete rechtlich so zu stellen, als hätte die Behörde von vornherein richtig entschieden, dh als wäre sie von vornherein von der zutreffenden Sach- und Rechtslage ausgegangen (vgl BSGE 62, 143, 146 = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 134 Nr. 36; BSG, Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93; Steinwedel in Kasseler Komm, § 44 SGB X Rz 35; Niesel, aaO, § 300 SGB VI Rz 15).

    Die Vorschriften des AVG sind auch Maßstab für die Durchführung des (nicht mehr) abgeschlossenen Rentenbewilligungsverfahrens (vgl BSGE 62, 143 = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5, Leitsatz 2; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 12b Nr. 2 S 7; BSG SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 5 S 17), und zwar sowohl für Rentenbezugszeiten bis einschließlich Dezember 1991 (vgl Art. 83 Nr. 1 und Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18. Dezember 1989 - BGBl I S 2261), als auch gemäß §§ 300 Abs. 3, 306 Abs. 1 SGB VI für Rentenbezugszeiten bis zum Erlaß des Rentenfeststellungsbescheides vom 5. Mai 1993.

  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Die Geltungszeit, dh die Spanne, in der die Anwendung des Gesetzes auf Sachverhalte überhaupt in Frage kommt, beginnt regelmäßig daher nicht vor dem Zeitpunkt, von dem ab die Rechtsfolgen des Gesetzes für die Normadressaten eintreten und seine Bestimmungen von den Behörden und Gerichten anzuwenden sind (BVerfGE 42, 263, 283; BSGE 62, 191, 195).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Die Geltungszeit, dh die Spanne, in der die Anwendung des Gesetzes auf Sachverhalte überhaupt in Frage kommt, beginnt regelmäßig daher nicht vor dem Zeitpunkt, von dem ab die Rechtsfolgen des Gesetzes für die Normadressaten eintreten und seine Bestimmungen von den Behörden und Gerichten anzuwenden sind (BVerfGE 42, 263, 283; BSGE 62, 191, 195).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Allein diese Auslegung des Begriffs "Geltendmachung des Anspruchs" in § 300 Abs. 2 SGB VI schließt es aus, daß es in Fällen einer sog Neufeststellung von Renten nach § 44 SGB X zur Anwendung zweierlei Rechts bei der Feststellung des monatlichen Werts einer Rente und dabei zu einer echten Rückwirkung von Vorschriften des SGB VI auf Zeiten vor ihrem Inkrafttreten kommen kann; eine echte Rückwirkung ist insbesondere in denjenigen Fällen zu besorgen, in denen die Rechtspositionen von Versicherten im Vergleich zu den Regelungen des AVG durch das RRG 1992 verschlechtert wurden (zur echten Rückwirkung vgl BVerfGE 72, 200, 242; 63, 343, 353; speziell bei öffentlich-rechtlichen Anspruchsnormen vgl BVerfGE 30, 367, 386 f).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Allein diese Auslegung des Begriffs "Geltendmachung des Anspruchs" in § 300 Abs. 2 SGB VI schließt es aus, daß es in Fällen einer sog Neufeststellung von Renten nach § 44 SGB X zur Anwendung zweierlei Rechts bei der Feststellung des monatlichen Werts einer Rente und dabei zu einer echten Rückwirkung von Vorschriften des SGB VI auf Zeiten vor ihrem Inkrafttreten kommen kann; eine echte Rückwirkung ist insbesondere in denjenigen Fällen zu besorgen, in denen die Rechtspositionen von Versicherten im Vergleich zu den Regelungen des AVG durch das RRG 1992 verschlechtert wurden (zur echten Rückwirkung vgl BVerfGE 72, 200, 242; 63, 343, 353; speziell bei öffentlich-rechtlichen Anspruchsnormen vgl BVerfGE 30, 367, 386 f).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Allein diese Auslegung des Begriffs "Geltendmachung des Anspruchs" in § 300 Abs. 2 SGB VI schließt es aus, daß es in Fällen einer sog Neufeststellung von Renten nach § 44 SGB X zur Anwendung zweierlei Rechts bei der Feststellung des monatlichen Werts einer Rente und dabei zu einer echten Rückwirkung von Vorschriften des SGB VI auf Zeiten vor ihrem Inkrafttreten kommen kann; eine echte Rückwirkung ist insbesondere in denjenigen Fällen zu besorgen, in denen die Rechtspositionen von Versicherten im Vergleich zu den Regelungen des AVG durch das RRG 1992 verschlechtert wurden (zur echten Rückwirkung vgl BVerfGE 72, 200, 242; 63, 343, 353; speziell bei öffentlich-rechtlichen Anspruchsnormen vgl BVerfGE 30, 367, 386 f).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Abs. 2 aaO enthält - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) - eine Sonderregelung für den Fall, daß ein bestehender Anspruch bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten nach Aufhebung einer Vorschrift geltend gemacht wird; dann ist für den Zeitraum, für den der Anspruch noch während der Geltung des alten Rechts entsteht, dieses weiter anzuwenden (so BT-Drucks 11/4124, S 206 zu Abs. 2 des § 291 des "Gemeinsamen Fraktionsentwurfs").
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Ob ein bestimmter Sachverhalt anhand der Vorschriften des SGB VI beurteilt werden muß, die - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen (vgl Art. 85 Abs. 2 ff RRG 1992) abgesehen - am 1. Januar 1992 in Kraft getreten sind (vgl Art. 85 Abs. 1 RRG 1992), oder aber nach den Bestimmungen des AVG, ist von vornherein nur dann von Bedeutung, wenn sich das materielle Recht des SGB VI im Vergleich zum AVG auch inhaltlich geändert hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
    Die Änderung von Rechtsvorschriften als solche ist in Fällen der vorliegenden Art mithin grundsätzlich keine "wesentliche" Änderung iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, so daß eine "Totalrevision", wie sie vorliegend von der Beklagten vorgenommen worden ist, weder auf der Grundlage des § 44 SGB X noch auf derjenigen des § 48 SGB X zulässig ist (vgl Urteil des Senats vom 18. Juli 1996, SozR 3-2600 § 300 Nr. 7).
  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 78/93

    Rentensteigernde Anerkennung von Ersatzzeiten - Hinderung der Ausreise nach

  • BSG, 22.06.1994 - 8 RKn 10/93

    Zugunstenverfahren - Herstellungsanspruch - Rente - Feststellung - Bisheriger

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 28/91

    Überschneidung deutscher Ersatzzeiten mit französischen Beitragstrimestern

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 62/85

    Neuberechnung der Rente - Übertragung von Rentenanwartschaften -

  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 21/88

    Anrechnung von Krankengeldbezug auf Arbeitslosenhilfe, Herstellungsanspruch beim

  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 26/21 R

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen die vertrauensschützenden Regelungen in

    Danach ist der durch die Rechtswidrigkeit des bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts Belastete so zu stellen, als hätte die Behörde von vornherein richtig entschieden (vgl zB BSG Urteil vom 30.1.1997 - 4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10 S 37 mwN) .
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Im übrigen steht die Entscheidung, ob in eine Sachprüfung der Rechtswidrigkeit des früheren Verwaltungsaktes eingetreten wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (hierzu und zum nachfolgenden stellvertretend: BSG, Urteil vom 23. Februar 1988, SozR 1300 § 44 Nr. 33; Urteil vom 30. Januar 1997, SozR 3-2600 § 300 Nr. 10; Meyer, Verwaltungsakt und verwaltungsrechtlicher Vertrag im Anwendungsbereich des SGB X, SGb 1981, 501 ff).

    Nachdem das ursprüngliche Verwaltungsverfahren durch (Teil-)Beseitigung des früheren Verwaltungsaktes wieder eröffnet worden ist, hat die Behörde zu entscheiden, welche Regelung nach materiellem Recht anstelle der Zurückgenommenen zu treffen ist (Neufeststellung; dazu zuletzt: BSG, Urteil vom 30. Januar 1997, SozR 3-2600 § 300 Nr. 10).

    Dies gilt auch für die Rechtsprüfung im Rahmen des § 44 SGB X (stellvertretend: Urteil des Senats vom 30. Januar 1997, SozR 3-2600 § 300 Nr. 10).

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 20/98 R

    Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung im Zugunstenverfahren -

    (2) Welches Recht der Neuberechnung der Rente iS des § 44 Abs. 4 SGB X zugrunde zu legen ist, ergibt sich aus § 300 SGB VI. Diese am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Vorschrift beantwortet die Frage, ob auf einen bestimmten Sachverhalt "altes" oder "neues" Recht Anwendung findet (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 36/96 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 11, vom 12. Mai 1998 - B 5 RJ 8/97 R - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 12 und vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr. 14; ebenso: BSG Urteile vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 5, vom 30. Januar 1997 - 4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10, S 38, vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 71/96 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 12 und vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 3/97 - nicht veröffentlicht).

    Nach dieser Ausnahmeregelung sollen also allein aus Anlaß einer Rechtsänderung die einer Rente zugrunde gelegten persönlichen Entgeltpunkte grundsätzlich nicht neu bestimmt werden (so übereinstimmend BSG Urteile vom 18. Juli 1996 - 4 RA 108/94 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 7, vom 30. Januar 1997 - 4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10, vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 36/96 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 11 und vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 71/96 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 12).

    Dann lagen keine zwingenden Gründe vor, für die Berechnung einer Rente das neue Recht weiterhin als für den Anspruch "nicht wesentlich" zu behandeln und für künftige Rentenbezugszeiten außer Betracht zu lassen (vgl BSG Urteile vom 26. März 1987 - 11a RA 62/85 - SozR 5750 Art. 2 § 12b Nr. 2, vom 9. Juni 1988 - 4/1 RA 57/87 - SozR 2200 § 1255a Nr. 19, vom 22. Juni 1994 - 8 RKn 10/93 - SozR 3-5750 Art. 2 § 12b Nr. 2 und vom 30. Januar 1997 - 4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10).

    Soweit der 4. Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1997 (4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10) die Auffassung vertreten hat, § 300 Abs. 1 SGB VI sei dahin zu verstehen, daß er die Anwendung der neuen Vorschriften frühestens für Zeiten ab ihrem Inkrafttreten vorsehe, vermag sich der erkennende Senat deshalb dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Nach dem in § 44 SGB X enthaltenen Restitutionsgedanken ist der Berechtigte so zu stellen, als hätte die Verwaltung von vornherein richtig entschieden (vgl BSG Urteile vom 10. September 1987 - 12 RK 27/86 - BSGE 62, 143, 146 f = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5 S 13 und vom 30. Januar 1997 - 4 RA 55/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 10, S 40).

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