Rechtsprechung
   BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,510
BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90 (https://dejure.org/1991,510)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 4 RA 76/90 (https://dejure.org/1991,510)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90 (https://dejure.org/1991,510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kindererziehung - Drittwirkung - Pflichtversicherungszeit - Vormerkungsverfahren - Elternverantwortung - Eltern - Miterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, Vormerkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 171
  • FamRZ 1992, 805
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet.

    Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern (auch Adoptiv- und Pflegeeltern - BVerfGE 24, 119, 150; 68, 176, 187) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen.

  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Einer Sachentscheidung über die Verpflichtungsklage steht nicht entgegen (vgl BSG SozR 1300 § 12 Nr. 1), daß die - worauf zurückzukommen ist - wechselseitig fehlende Benachrichtigung des Klägers bzw der Beigeladenen von der Verfahrenseinleitung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X) vor Klageerhebung nicht nachgeholt worden ist.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Da der erziehungsgeldberechtigte Elternteil, der Erziehungsurlaub genommen hat, während dieser Zeit in keinem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, weil er nicht gegen Entgelt beschäftigt ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG), soll dieser "Verzicht" (vgl BSG Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 1 und BSGE 67, 243 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 2) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder -steigernde Erwerbstätigkeit durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt werden.
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Aus demselben Grund hat der Senat bereits entschieden, daß Erziehung iS von § 2a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) die Gesamtheit des tatsächlichen Verhaltens von Vater und oder Mutter bedeutet, das nach "ihrem" Verständnis und "ihren" Vorstellungen dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche, geistige, seelische, sittliche und charakterliche Entwicklung des Kindes zu beeinflussen (BSG Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3 - 2200 § 1251a Nr. 8 mwN; - subjektiv-formaler Erziehungsbegriff).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Hierbei handelt es sich um ein - dem Kindeswohl dienendes, "treuhänderisches" (BVerfG in BVerfGE 59, 360, 377 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 845/79]; 64, 180, 189) - Grundrecht der Eltern, das alle staatliche Gewalt bindet (Art. 1 Abs. 3 GG) und ein Einwirken des Staates auf die Elternverantwortung (BVerfGE 68, 176, 190) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] nur in den Grenzen seines - hier nicht in Betracht zu ziehenden - Wächteramtes iS von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gestattet.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Da der erziehungsgeldberechtigte Elternteil, der Erziehungsurlaub genommen hat, während dieser Zeit in keinem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, weil er nicht gegen Entgelt beschäftigt ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG), soll dieser "Verzicht" (vgl BSG Urteile vom 27. September 1990 - 4 REg 27/89 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 1 und BSGE 67, 243 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 2) auf eine rentenanwartschaftsbegründende oder -steigernde Erwerbstätigkeit durch die Pflichtversicherung in einem Mindestumfang (§ 32 Abs. 6a AVG) wie eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit anerkannt werden.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
    Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern (auch Adoptiv- und Pflegeeltern - BVerfGE 24, 119, 150; 68, 176, 187) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    An diese vorgegebene Erziehungssituation sowie die Bewertung (Gewichtung) der Erziehungsbeiträge seitens der Eltern knüpft § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität typisierend an (vgl BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG) und räumt Eltern das Recht ein, durch übereinstimmende Erklärung zu bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.

    Nur dann, wenn sich dabei - anders als im vorliegenden Fall - überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lassen (non liquet), sondern die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig sind, wird die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (in diesem Sinne bereits BSGE 68, 171, 178 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2) ausgeführt hat, kommt es auch unter Geltung des § 56 SGB VI in Fällen der "Miterziehung" durch mehrere Elternteile vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Ausübung des den Eltern eingeräumten Gestaltungsrechts grundsätzlich darauf an, wer das Kind "überwiegend" erzieht (vgl BSGE 68, 171, 175 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Diese Vorschrift stimmt mit der bisherigen Regelung in § 104 Abs. 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) überein, so daß die zu dieser Norm ergangene Rechtspr des Senats (SozR 3-2200 § 1325 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7, jeweils mwN) weiterhin zugrunde zu legen ist.

    Die zu § 2a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) entwickelte Rechtspr des erkennenden Senats (BSGE 68, 171, 174 ff = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN) zum subjektiv-formalen Erziehungsbegriff sowie zu den Begriffen "Zuordnung", "Erziehung", "Alleinerziehung", "Miterziehung", "gemeinsame" und "überwiegende" Erziehung ist auch für die Auslegung des insoweit inhaltsgleichen § 56 SGB VI zutreffend und darum weiterhin anzuwenden.

    Die mit dem 1. Januar 1986 (§ 2a AFG) eingeführte Pflichtversicherung wegen Kindererziehung soll - wie der Senat entschieden hat (zuletzt: SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7) -, insbesondere die Nachteile beim Aufbau von deutschen Rentenanwartschaften ausgleichen, die - wie der Gesetzgeber generalisierend und typisierend unterstellt - regelmäßig durch die Hinwendung zum Kind in dessen erster Lebensphase entstehen.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    Ihm ist die Gesamtheit des tatsächlichen Verhaltens zugeordnet, das nach dem Verständnis und den Vorstellungen der Handelnden dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche, geistige, seelische, sittliche und charakterliche Entwicklung des Kindes zu beeinflussen (BSG Urteil vom 28. Februar 1991, 4 RA 76/90, BSGE 68, 171 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).

    In diesem umfassenden Sinne, der die Voraussetzungen der Erziehung grundsätzlich bereits als gegeben ansieht, wenn sich der Erziehende und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten (Dederer/Krusemark, DRV 1985, 524, 525), werden zunächst Eltern(teile) bestimmt, die durch die Erziehung von Kindern von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgehalten werden und deshalb im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung (vgl etwa BSG Urteil vom 26. November 1970, 12 RJ 368/68, BSGE 32, 117 = SozR RVO zu § 1268 Nr. 18) oder durch Begründung einer Pflichtversicherung für Erziehungszeiten (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1991 aaO) des Schutzes der Versichertengemeinschaft für bedürftig erachtet werden.

    Nichts anderes gilt indes, wenn Eltern - auch insofern in Ausübung ihrer verfassungsrechtlich durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Entscheidungsfreiheit (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1991 aaO S 176 mwN) - die Erziehung ihrer Kinder ganz oder teilweise auf andere übertragen und es nunmehr um deren Schutzbedürftigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund der Übernahme dieser Aufgabe im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit geht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht