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   BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/77   

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https://dejure.org/1979,8731
BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/77 (https://dejure.org/1979,8731)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1979 - 4 RJ 120/77 (https://dejure.org/1979,8731)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 120/77 (https://dejure.org/1979,8731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsschrift - Schriftform - Beglaubigungsvermerk - Dienstsiegel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 700
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Dementsprechend sind Ausnahmen von der eigenhändigen Unterschrift zugelassen worden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl BSG Urteile vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 120/77 - SozR 1500 § 151 Nr. 8, vom 26. November 1987 - 2 RU 42/87 - SozR 1500 § 151 Nr. 11, vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 85/97 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 3, vom 16. November 2000 - B 13 RJ 3/99 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 4 und vom 21. Juni 2001 - B 13 RJ 5/01 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 - SozR 3 -1500 § 151 Nr. 2; vgl auch BVerwG Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 - BVerwGE 81, 32, 35 und BFH Beschluss vom 29. November 1995 - X B 56/95 - BFHE 179, 233 = NJW 1996, 1432 jeweils mwN sowie GmSOGB Beschluss vom 5. April 2000 - 1/98 - BGHZ 144, 160 = SozR 3-1750 § 130 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2000 - L 4 RJ 180/99

    Rentenversicherung

    Wie von der Klägerin nicht in Abrede gestellt wird, ist - s. § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - eine persönliche und handschriftliche Unterschriftsleistung des Berufungsführers bzw. seiner Bevollmächtigten (so ausdrücklich Behn in Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbakreit, Bd. 3, 4. Aufl. Stand 3/96, § 151 SGG Rn. 85) unabdingbar erforderlich (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der Obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 30.04.1979, SozR 1500 § 164 Nr. 14; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 20.12.1979, SozR 1500 § 151 Nr. 8; Meyer-Ladewig aaO Rn. 4; Behn aaO Rn. 83 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; s.a. Senatsurteil vom 20.09.1999, L 4 RJ 133/99).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1977/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung ohne Unterschrift - Hinweispflicht des

    Für "schriftlich" wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 -, juris, Rz. 14, und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 -, juris, Rz. 17), wobei hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 120/77 -, juris, Rz. 12, und vom 26. November 1987 - 2 RU 42/87 -, juris, Rz. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    Dementsprechend sind Ausnahmen von der eigenhändigen Unterschrift zugelassen worden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 1979 - 4RJ 120/77 = SozR 1500 § 151 Nr. 8).
  • BSG, 30.05.2012 - B 14 AS 218/11 B
    Mit der Zusammenfassung der Entscheidung des LSG dahingehend, nach Auffassung des LSG entspreche eine per Telefax eingelegte Berufungsschrift ohne einen handschriftlichen Vermerk dem Schriftformerfordernis des § 151 SGG nicht, stellt der Beklagte die rechtliche Argumentation dieses Gerichts und das Ergebnis im Einzelfall dar, nicht jedoch einen klaren Rechtssatz heraus, der von einem Rechtssatz in den von ihm zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 20.12.1979 - 4 RJ 120/77 - Urteil vom 6.5.1998 - B 13 RJ 85/97 R - Beschluss vom 15.10.1996 - 14 BEg 9/96 - Urteil vom 21.6.2001 - B 13 RJ 5/01 R - Urteil vom 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R -) abweichen soll.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2011 - L 8 AS 119/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung -

    Die Berufungsschrift einer Behörde entspricht der gesetzlichen Schriftform, wenn der in Maschinenschrift wiedergegebene Name des Verfassers mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 1979, 4 RJ 120/77, juris).
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