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   BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56   

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https://dejure.org/1957,863
BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56 (https://dejure.org/1957,863)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1957 - 4 RJ 186/56 (https://dejure.org/1957,863)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1957 - 4 RJ 186/56 (https://dejure.org/1957,863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen Nachweis und Glaubhaftmachung von Versicherungszeiten - Nachweis der entrichteten Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 142
 
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Wird zitiert von ... (112)

  • LSG Hessen, 19.06.2018 - L 3 U 129/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen

    Erforderlich ist aber eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit, wonach kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen vorgenannter Tatbestandsmerkmale zweifelt (BSGE 6, 144 [BSG 28.11.1957 - 4 RJ 186/56] ; Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage, § 118 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • SG Nordhausen, 07.03.2019 - S 20 R 899/17

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Beispielhaft: "Der vollständige Beweis (Nachweis) für das Vorliegen einer Rentenberechtigung ist erst dann geführt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rentenerheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass sämtliche begründeten Zweifel demgegenüber aus der Sicht eines vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen vollständig zu schweigen haben." (so LSG Hessen Urt. v. 21.11.2017 - L 2 R 53/14, BeckRS 2017, 152087, beck-online vgl. hierzu schon: BSG, Urteil vom 28. November 1957, 4 RJ 186/56 = BSGE 6, 142 ff.).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

    Diese Beweisanforderungen gelten solange, wie nicht Sonderbestimmungen (zB § 1 Absätze 3 und 5 BVG) einen geringeren Beweisgrad ausreichen lassen (vgl Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 4. Aufl Rdz 5 zu § 118 SGG; BSGE 6, 144).
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