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   BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59   

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BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59 (https://dejure.org/1961,1757)
BSG, Entscheidung vom 05.07.1961 - 4 RJ 209/59 (https://dejure.org/1961,1757)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 1961 - 4 RJ 209/59 (https://dejure.org/1961,1757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waisenrente aus der Invalidenversicherung eines verstorbenen Vaters - Begriff der Schulausbildung oder Berufsausbildung - Unterbringung einer Waisen als Fürsorgezögling oder auf Grund eines Fürsorgeerziehungsvertrags in einer Erziehungsanstalt - Freiwillige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 285
  • NJW 1961, 2180
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 07.07.1965 - 12 RJ 180/62

    Anspruch auf Waisenrente - Zweite Berufsausbildung der Waise -

    und beansprucht die Zeit und Arbeitskraft ausschließlich oder wenigstens überwiegend (vgl. BSG 14, 285, 287; 189 115, 116; BSG SozR EVO 5 1267 Nr. 12, 13 und 14; BVA, GE Nr" 5126, AN 1928, 109 ff; Rum 23; 380)e Hierzu zählen nicht Ausbildungsverhältnisse mit einem nur.

    üblichen Ausbildungsgang und einer Abschlußprüfung (vgl.° BSG 14, 285, 287; BVA, GE Nr° 3277, AN 1928, 537 f), sondern auch davon abweichend gestaltete Ausbildungsverhältv nisse mit verkürzter Ausbildungszeit und ohne Prüfung;- abschluß." Auch das Anlernen im Betrieb kann Berufsausbildung sein, wenn hierdurch die Zeit und Arbeitskraft der Weise ganz oder überwiegend in Anspruch genommen sind° Eine Einarbeitung oder Einweisung am Arbeitsplatz dürfte regelmäßig keine Berufsausbildung sein, insbesondere, wenn dabei das volle oder annähernd das volle Entgelt gewährt wird; in derartigen Fällen vermeidet es schon der allgemeine Sprachgebrauch, "Berufsausbildung" zu sprechen" von.

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 36/59

    Klage auf Feststellung der Versicherungsfreiheit von Lehrlingen eines

    So wenig Fürsorge- oder Heimerziehung als solche schon Berufsausbildung darstellt (vgl. hierzu im Zusammenhang mit § 1267 Abs. 1 Satz 2 RVO die Entscheidung in BSG 14, 285), so wenig steht die Betonung des Erziehungselements einer im übrigen allen Ansprüchen genügenden Berufsausbildung entgegen.

    Die Durchführung der Erziehung ist in beiden Fällen die gleiche (BSG 14, 285, 288 und RVA Grunds.Entsch. Nr. 5441; AN 1941, 362).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 152/80

    Waise - Berufsausbildung in einer Justizvollzugsanstalt - Anspruch auf

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 14, 285, 287 - Waise als Fürsorgezögling - lasse sich auf den vorliegenden Fall nicht anwenden.

    Nur für die dritte Regelung aaO ist das Außerstandesein der Waise, sich wegen der im Gesetz genannten Umstände selbst unterhalten zu können, ausdrücklich genannt; sie gilt aber bei evident gleichem Regelungszweck ebenso für die ersten beiden Regelungen aaO (allgemeine Meinung, vgl. zB BSGE 14, 285, 287 = SozR Nr. 4 zu § 1267 RVO; Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl, § 1262 Anm. V B b).

  • BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld - Beurteilung einer Person als Kind im Sinne

    Unter Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 KGG ist danach in Beachtung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts und des BSG, insbesondere zu § 1267 RVO (vgl. BSG 14, 285 ff mit weiteren Hinweisen), sowie im Einklang mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung die Ausbildung für einen bestimmten gegen Entgelt auszuübenden (Lebens-) Beruf zu verstehen.

    Der Zeitaufwand für die notwendigen häuslichen Vor- und Nacharbeiten sowie die Wege zur Ausbildungsstätte werden der reinen Ausbildung oder Unterrichtszeit hinzugerechnet (vgl. u. a. Lauterbach/Wickenhagen, aaO, Anm. 12 a zu § 2 KGG; Tiede/Bürger/Wingen, Das Kindergeldgesetz, Anm. 4 a zu § 2 KGG; Rüdiger, Das Kindergeldrecht 1956, S. 77; BSG 9, 196 ff; BSG 14, 285 ff; BSG vom 25. November 1961 - 12/3 RJ 368/60 - BSG vom 31. Oktober 1962 - 12 RJ 328/61 -).

  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 29/62

    Kirchentätigkeit - Berufsausbildung in der Kirche - Stellung während des

    Das BSG hat sich bislang bei der Auslegung des § 1267 Satz 2 RVO vorwiegend damit befaßt, was unter Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist (BSG 14, 285, 287 ua).

    Die frühere Entscheidung des Senats, daß Heimerziehung im allgemeinen keine Berufsausbildung sei (BSG 14, 285), steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 290/62
    so 1 Satz 2, 39 Abs" 3 Satz 2 AVG) haben der 4" und 120 Senu des Bundessozialgeriohts (BSG) für die dem @ 44 Abs° 1 Satz 2 AVG entsprechende Vorschrift des 5 126? Abso 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung \RVO} feste gehalten (BSG 14, 285, 287 mit weiteren Hinweisen; Urteil "5.

    zu verdienen" Ist die Ausbildung nach Art und Umfang so gestaltet, daß sie die Klägerin nicht daran hindert, sich durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu unterhalten, so liegt keine Ausbildung ioSo des 5 44 Abs" 1 Satz 2 AVG vor (Vglq Urteil des erkennehden Senats vom 10 Juli 1964 - ll/l RA 170/59 w)o Die Ausbildung, der sich die Klü5erin unterzieht, done die Vorbereitung auf eine" Prüfung für Bühnenreife durch einen privaten Schauspielunterricht von 2 Wochenstunden und durch Selbststudium entspricht danach nicht den Erfordernissen einer Ausbil" dung ioso des @ 44 Abs" 1 Satz 2 AVG° Diese Art der AusH bikiung für den Bdhnenberuf soll es - anders als die Ause bildung durch den Besuch einer Schauspielschule - gerade auch Erwerbstätigen ermöglichen, ihr Berufsziel zu er" reicheno Das wird auch durch das Gutachten des geschäftsführenden Vorsitzenden der paritätischen Prüfungskommissi« on der Genossenschaft der Deutschen Bühnen-Angehörigen bestätigt; darin wird die Frage, ob der Studierende neben einer Ausbildung für den Bühnenberuf, wie sie die Klägerin betreibt, eine andere Berufstätigkeit ausausüben kann, drücklich bejaht; es wird auch zum Ausdruck gebracht, daß Erwerbstätigkeit des Studierenden neben dieser Art der Ause bildung die Regel sei" Die Klägerin kann daher trotz ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wie sie das auch tut; sie ist als Würstchenverkäuferin mit einer wöe chentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden und einem Monatsverdienst von etwa 400"" DM voll erwerbstätigo Die Vorause setzungen für die Weitergewährung der Waisenrente nach 5 44 Abs" 1 Satz 2 AVG liegen danach nicht vor" Die im Wesentlichen auf sozialpolitischen Erwägungen beruhende abweichende Ansicht des LSG vermag nicht zu überzeugeno Der Gesetzgeber hat an der "herkömmlichen Auslegung"9 den der Begriff "Schul- oder Berufsausbildung" e i"So der "verlängerten Leistungsansprüche" - im Sozialversicherungse recht, im Versorgungs echt und im öffentlichen Dienstrecht gefunden hat, offersichtlich nichts ändern wollen, sonst hätte er nicht in zahlreichen neuen Gesetzen die "einschlägigen Vorschriften" in ihrem alten Wortlaut aufrechterhalten (BSG 14, 285, 287; Vgl" auch Urteile des BVerwG aa0)" Wenn die Klägerin, wie sie meint, allein durch ihre wirt" schaftlichen Verhältnisse gezwungen ist, den angestrebten Beruf einer Schauspielerin neben ihrer Erwerbstätigkeit durch Privatunterricht und Selbststudium vorzubereiten so kann dieser Erschwerung jedenfalls nicht dadurch Rechnung getragen werden, daß der Begriff Schul- oder Berufsaus" bildung in einer mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Weise ausgedehnt wird" Die berufliche Förderung mittelloser, aber strebsamer Juga1dlicher und begabter - über.

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Denn dazu ist, anders als bei der Berufsausbildung im Sinne des § 1267 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht erforderlich, daß sie die Arbeitskraft ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt (BSG 14, 285).
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 170/59
    An diesem bereits von dem früheren Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten Erfordernis der ausschließlichen oder überwiegenden Beanspruchung durch die Ausbildung für die Annahme von Schul- oder Berufsausbildung im Sinne der Vorschriften über den Anspruch auf die sog. "verlängerte" Waisenrente oder auf den "verlängerten" Kinderzuschuß (Kinderzulage) (vgl. RVA in AN 1926, 485, 1927, 434; 1928, 12 und 109; 1929, 159 1930, 25; EuM 23, 459), haben der 4. und der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für die dem § 44 Abs. 1 Satz 2 AVG entsprechende Vorschrift des § 1267 Abs. 1 Satz 2 RVO festgehalten (vgl. BSG 14, 285, 287 und Urteil vom 31. Oktober 1962 - 12 RJ 328/61 -); der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an.
  • BSG, 30.03.1967 - 12 RJ 590/63

    Berufsausbildung Begriff - Gärtnergehilfe - Lehrgang an Gartenbauschule -

    Das SG hat dem Kläger zu Recht Waisenrente für die Zeit der Lehrgänge an der Gartenbauschule bis zur Vollendung des 250 Lebensjahres gemäß 5 1267 Satz 2 RVG zugesprochen, weil er sich in Berufsausbildung befunden hat° Der Besuch der Gartenbauschule Wolbeck stellt einen Abschnitt der Ausbildung des Klägers für eine höhere Stufe im Rahmen der Gartenbauberufe" nämlich zum Gärtnermeister9 dar° Berufsausbildung wird allgemein als Gegensatz zur beruflichen Fortbildung, die der Verbesserung der beruflichen Leistungsfähigkeit im erlernten oder ausgeübten Beruf dient" verstanden° Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist Berufsausbildung die Ausbildung für einen in Zukunft gegen Entgelt auszuübenden Beruf9 welche die Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt (BSG 14, 285; 189 115; 219 185; 23, 231; SozR @ 1267 RVG Nr° 12)°.
  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 27/79

    Beginn des Studiums - Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt -

    Nach den Feststellungen des SG war die Ausbildung des Klägers während der streitigen Zeit ihrer Art nach zumindest geeignet, Zeit und Arbeitskraft eines Studierenden überwiegend in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 5.7.1961 - 4 RJ 209/59 = BSGE 14, 285, 287).
  • BSG, 04.05.1965 - 1 RA 214/62

    Verlängerte Waisenrente - Zeitweise Entziehung der Waisenrente -

  • LSG Bayern, 20.03.2007 - L 6 R 123/05

    Beschäftigung als Lehrling oder sonst zur Berufsausbildung als Voraussetzung für

  • BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69

    Anspruch auf Zweitkindergeld für ein volljähriges Kind - Ausschluss beim Bestehen

  • BSG, 20.03.1973 - 2 RU 137/72

    Tätigkeit eines Revisionsassistenten als Ausbildung für den Beruf eines

  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 528/63

    Berufsausbildung - Fachschulbesuch

  • BSG, 21.03.1967 - 9 RV 1048/64

    Waisenrente - Volljähriger Waise - Rentenverlängerung wegen Ausbildung -

  • BSG, 10.05.1968 - 5 RKn 119/65
  • BSG, 06.04.1965 - 4 RJ 599/62
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RKg 3/64
  • BSG, 06.04.1965 - 4 RJ 419/63

    Waisenrente aus der Invalidenversicherung seines 1945 gefallenen Vaters -

  • LSG Niedersachsen, 30.04.1964 - L 10 J 273/63
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RKg 28/70
  • BSG, 27.07.1967 - 12 RJ 156/66
  • BSG, 31.10.1962 - 12 RJ 328/61
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