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   BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66   

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https://dejure.org/1967,813
BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 (https://dejure.org/1967,813)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 (https://dejure.org/1967,813)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1967 - 4 RJ 411/66 (https://dejure.org/1967,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende Inlandsanwesenheit

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 88
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Maßgebend für die Beurteilung eines gewöhnlichen Aufenthaltes sind, ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend"), der Wille der Person als subjektives Element und die objektiven Gegebenheiten ("unter Umständen") mit einer vorausschauenden Betrachtung künftiger Entwicklungen, die eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes erfordern, nicht jedoch eine Lückenlosigkeit (BSG Urteil vom 28.7.1967 - 4 RJ 411/66 - BSGE 27, 88) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Ein solcher Aufenthalt sei nicht gleichbedeutend mit "nie abwesend sein" (BSG, Urteil vom 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 Rn 9).

    Doch selbst, wenn man - anders als der Senat - im fraglichen Zeitraum einen gewöhnlichen Aufenthalt des Klägers in Thailand annehmen wollte, würde dies das zeitgleiche Bestehen seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nicht aufheben; vielmehr ist die gleichzeitige Begründung zweier gewöhnlicher Aufenthalte rechtlich und tatsächlich möglich (BSG, Urteil vom 28.07.1967 - 4 RJ 411/66 Rn. 9).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Denn ein gewöhnlicher Aufenthalt erfordert nicht, dass man "nie abwesend" ist (BSG vom 28.7.1967 - BSGE 27, 88, 89 = SozR Nr. 5 zu § 1319 RVO) .

    Voraussetzung ist keine Lückenlosigkeit des Aufenthalts, sondern nur eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit (vgl BSG vom 28.7.1967 aaO; BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 133/11 R - Juris RdNr 21 - zur Veröffentlichung in SozR 4-1300 § 44 Nr. 25 vorgesehen; vgl auch BSG vom 22.3.1988 - BSGE 63, 93, 98 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 184) .

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