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   OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20   

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https://dejure.org/2020,11721
OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20 (https://dejure.org/2020,11721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2020 - 4 RVs 55/20 (https://dejure.org/2020,11721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 4 RVs 55/20 (https://dejure.org/2020,11721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20
    Diese (widerlegbare) Vermutung greift zwar regelmäßig nur dann, wenn die Führung während des Vollzugs keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat (OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2020 - 3 Ws 66/20 -, Rn. 14, juris).
  • KG, 28.02.2019 - 3 Ss 11/19

    Versagung der Bewährung trotz zwischenzeitlich verbüßter Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20
    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20
    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
  • BGH, 12.07.2012 - 2 StR 210/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20
    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
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