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   OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17   

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https://dejure.org/2017,11116
OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17 (https://dejure.org/2017,11116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17 (https://dejure.org/2017,11116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17 (https://dejure.org/2017,11116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Verfallsanordnung bei Umweltzonenverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Verfalls wegen des Befahrens der Umweltzone mit einem hierfür nicht zugelassenen Fahrzeug

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Anlage Nr 153 BKatV, § 29a Abs 2 OWiG, § 29a Abs 3 OWiG, § 49 Abs 3 Nr 4 StVO, § 24 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Verfallsanordnung bei Befahren der Umweltzone mit roter Feinstaubplakette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKat Nr. 153; OWiG § 29 a Abs. 2
    Umfang des Verfalls wegen des Befahrens der Umweltzone mit einem hierfür nicht zugelassenen Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    BKat Nr. 153; OWiG § 29 a Abs. 2
    Umfang des Verfalls wegen des Befahrens der Umweltzone mit einem hierfür nicht zugelassenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidriges Befahren der Umweltzone kann Abschöpfung des hierdurch erlangten Nutzungsvorteils, nicht aber der ersparten Aufwendungen für die Nachrüstung eines Partikelfilters rechtfertigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befahren der Umweltzone mit roter Feinstaubplakette

  • versr.de (Kurzinformation)

    Rechtswidriges Befahren der Umweltzone kann Abschöpfung des hierdurch erlangten Nutzungsvorteils, nicht aber der ersparten Aufwendungen für die Nachrüstung eines Partikelfilters rechtfertigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Dieses Merkmal soll mittelbare Zuflüsse unter Einsatz oder Bewirtschaftung des Erlangten vom Verfall ausnehmen (vgl. Gürtler in Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, zitiert nach juris, Rn. 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 Ss 730/11, StraFo 2012, 159, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Für die Bemessung des Verfallsbetrages gilt das Bruttoprinzip; auch ersparte Aufwendungen können als Vermögensvorteil abgeschöpft werden (Gürtler, aaO, § 29a Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO, Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris, Rn. 6).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Dieses Merkmal soll mittelbare Zuflüsse unter Einsatz oder Bewirtschaftung des Erlangten vom Verfall ausnehmen (vgl. Gürtler in Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, zitiert nach juris, Rn. 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 Ss 730/11, StraFo 2012, 159, zitiert nach juris, Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 16.12.2008 - 1 Ss 679/08, BeckRS 2009, 4684, beck-online m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.09.2015 - 4 Ws 283/15

    Strafverfahren wegen verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren: Anordnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Vielmehr stellt sich primär die Frage, welcher Vorteil unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Verbotstatbestandes (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2015 - 4 Ws 283/15, NStZ 2016, 28, zitiert nach juris, Rn. 13 mwN) als durch die bußgeldbewehrte Handlung des Mitarbeiters des Verfallsbetroffenen erlangt anzusehen ist.
  • OLG Oldenburg, 09.06.2016 - 2 Ss OWi 110/16
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Hypothetische rechtmäßige Kausalverläufe bleiben hierbei grundsätzlich außen vor (vgl. Gürtler, aaO, § 29a Rn. 10 mwN; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 Ss (OWi) 110/16, juris, Rn. 15 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17
    Für die Bemessung des Verfallsbetrages gilt das Bruttoprinzip; auch ersparte Aufwendungen können als Vermögensvorteil abgeschöpft werden (Gürtler, aaO, § 29a Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO, Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris, Rn. 6).
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