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   VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 4 S 1072/93   

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https://dejure.org/1993,11028
VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 4 S 1072/93 (https://dejure.org/1993,11028)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.1993 - 4 S 1072/93 (https://dejure.org/1993,11028)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 1993 - 4 S 1072/93 (https://dejure.org/1993,11028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung nicht genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten eines Hochschullehrers - Zuständigkeit - Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1982 - 4 S 1597/80

    Geltendmachung von Nachforderungsansprüchen wegen des Entgelts für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 4 S 1072/93
    Da er sein Amt als Wissenschaftler auch ohne organisatorische Einbindung in die Universität ausüben kann, ist ihm die Übernahme einer wissenschaftlichen Nebentätigkeit in besonderem Maße freigestellt (vgl. Leitsatzurteil des Senats vom 29.09.1982 - 4 S 1597/80 -).

    Diese Wahlmöglichkeit hat in § 3 Abs. 2 HNTVO ausdrücklich ihren Niederschlag gefunden (vgl. Leitsatzurteil des Senats vom 29.09.1982 - 4 S 1597/80 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Hieran ändert die dem Ministerium für Verkehr zustehende Fachaufsicht (vgl. § 21 LVG) nichts, da aus der Fachaufsicht grundsätzlich kein allgemeines Selbsteintrittsrecht folgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1993 - 4 S 1072/93 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 02.08.2021 - 3 K 2816/20 - juris Rn. 24 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Denn aus der Fachaufsicht folgt grundsätzlich kein allgemeines Selbsteintrittsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1993 - 4 S 1072/93 - juris Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 02.08.2021 - 3 K 2816/20 - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17

    Angemessene Abwicklungsfrist; Untersagung; Zwangsgeldandrohung; Nebentätigkeit

    Die in § 6 NNVO vorgesehene "angemessene" Abwicklungsfrist macht deutlich, dass der Verordnungsgeber im Hinblick darauf, dass sich der Beamte auf die von ihm zuvor rechtzeitig - vorliegend von der Antragstellerin im August 2013 - angezeigte und anschließend aufgenommene Nebentätigkeit persönlich und beruflich eingerichtet hat, er insoweit grundsätzlich ein zeitlich abgefedertes Vorgehen für geboten hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1993 - 4 S 1072/93 -, zit. nach juris Rn. 26).
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