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   VGH Baden-Württemberg, 21.05.1992 - 4 S 1082/91   

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https://dejure.org/1992,5891
VGH Baden-Württemberg, 21.05.1992 - 4 S 1082/91 (https://dejure.org/1992,5891)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 S 1082/91 (https://dejure.org/1992,5891)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 S 1082/91 (https://dejure.org/1992,5891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit der vom Zahnarzt gesondert in Rechnung gestellten Kosten für Narkosemittel und Kronenmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 4 U 70/17

    Leistungen aus einer Krankheitskostenversicherung; Abschluss von

    Ebenso sind Narkosemittel bei intraoraler Infiltrationsanästhesie gesondert berechenbar (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 S 1082/91 -, Rn. 29, juris), wie dies nunmehr auch ausdrücklich in Nr. 0100 GOZ n.F. geregelt ist.
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 25.92

    Beihilfe (Beamte) bei zweifelhafter Auslegung des Gebührenrechts;

    BVerwG 2 C 25.92 VGH 4 S 1082/91.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 4 S 1079/94

    Beihilferecht: Berechnungsfähigkeit von Aufwendungen für Einmalartikel

    Ob sie als Praxiskosten, insbesondere als Kosten für den Sprechstundenbedarf im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 GOÄ 1988 angesehen werden könnten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21.5.1992 - 4 S 1082/91 - zu § 4 Abs. 3 GOZ 1987), bedarf keiner Entscheidung, da insoweit die spezielle Regelung des § 10 GOÄ 1988 gilt.

    Danach betrifft die Regelung Kleinmaterialien, deren Kosten bei der Verwendung im Einzelfall gemessen an den jeweiligen Gebühren für die berechnungsfähigen Leistungen nicht sonderlich ins Gewicht fallen (vgl. auch Urteil des Senats v. 21.5.1992, a.a.O.).

  • VG Mainz, 22.05.2003 - 7 K 61/03
    Außerdem stützt sie sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.05.1992 ? 4 S 1082/91 ? zur Beihilfefähigkeit des Narkosemittels Ultracain DS forte im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung nach den Beihilfevorschriften des Bundes.

    Lediglich ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es zur Anwendung von § 4 Abs. 3 GOZ, soweit es sich um die hier in Frage stehenden Anästhetika handelt, unterschiedliche, als vertretbar anzusehende Auffassungen gibt (vgl. z.B. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.1992 ? 4 S 1082/91 ? in IÖD 92 Nr. 15 S. 9 bis 11, andererseits OVG Münster, Urteil vom 19.04.1999 ? 12 A 4527/97 ? in DÖD 2000, 61).

  • VG Gelsenkirchen, 06.07.2001 - 3 K 4235/99

    Nachprüfung der Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Mehrfache Abrechnung

    Dabei kann der auch vom Kläger vertretenen Auffassung des VGH Mannheim z. B. in dessen Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 S 1082/91 - nicht gefolgt werden, Kosten, die allein aus Anlass der Behandlung entstünden, fielen nicht unter den Begriff der Sprechstundenkosten.
  • VG Stade, 18.01.2002 - 3 A 973/00

    Beihilfefähigkeit; Operationsmaterial

    Dabei kann der auch vom Kläger vertretenen Auffassung des VGH Bad.-Württ. z.B. in dessen Urteil vom 21.5.1992 - 4 S 1082/91 - nicht gefolgt werden, Kosten, die allein aus Anlaß der Behandlung entstünden, fielen nicht unter den Begriff der Sprechstundenkosten.
  • VG Kassel, 23.08.2000 - 1 E 3321/96
    Insbesondere handelt es sich nicht um Kosten des Sprechstundenbedarfs i. S. dieser Vorschrift (vgl. VG BW, Urteil vom 21.05.1992 - 4 S 1082/91 - VG Frankfurt/M., Urteil vom 16.12.1998 - 9 E 3777/96(1) - Raff/Wiessing, Kommentar zur GOZ, Loseblatt, Stand: März 2000, § 4, Rdnr. 7 ff.; Tiehmann/Grosse, Kommentar zur GOÄ, 2. Aufl. 1990, § 4, Anm. 4; a. A.: OVG NW, Urteil vom 15.04.1999 - 12 A 4527/97 - Meurer, GOZ, 2. Aufl. 1991, § 4, Anm. 6; Nitze, Hessische Beihilfenverordnung, Loseblatt, Stand: September 1999, § 5, Rdnr. 20).
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