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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16   

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https://dejure.org/2016,23826
VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2016,23826)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2016,23826)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2016,23826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den streitigen Beförderungsdienstposten zwischenzeitlich an einen Konkurrenten vergibt; Verbot des "Durchbeförderns"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe eines Beförderungsdienstpostens durch den Dienstherrn während eines darauf bezogenen beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens an einen der Bewerber; Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den streitigen Beförderungsdienstposten zwischenzeitlich an einen Konkurrenten vergibt; Verbot des "Durchbeförderns"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
    Konkurrentenstreitverfahren; Beförderungsdienstposten; Stellenbesetzung; Bewährungsvorsprung; Erfahrungsvorsprung; Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Dienstliche Beurteilung; Fiktive Fortschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergabe von Beförderungsdienstposten während Konkurrentenstreitverfahren möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 247
  • NVwZ-RR 2018, 115
  • DÖV 2016, 917 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Ob und unter welchen Voraussetzungen es überhaupt zulässig wäre, mit der Dienstpostenvergabe bereits eine Auswahlentscheidung für die erst zu einem ungewissen künftigen Zeitpunkt beabsichtigte Beförderung zu treffen, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).

    26 Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt, dass grundsätzlich - und mit welchen Ausnahmen - Bezugspunkt einer nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20, dort unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, IÖD 2013, 98; und m.w.N.).

    Der ausgewählte Bewerber soll daher der am besten geeignete für jeden Dienstposten sein, der für einen Inhaber des höheren Statusamts amtsangemessen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a.a.O.).

    Diese Rechtsprechung hat auch das Bundesverwaltungsgericht berücksichtigt und unter Verweis auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grenzen für Anforderungsprofile entschieden, dass bei einer an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung (jedenfalls) die Einengung des Bewerberfeldes aufgrund der besonderen Anforderungen eines einzelnen bestimmten Dienstpostens grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a.a.O., Rn. 24).

    Denn sie hat sich dazu entschlossen, mit der Dienstpostenzuweisung - also mit der Vergabe eines Amtes im konkret-funktionellen Sinn - die Auswahlentscheidung für die spätere Vergabe des Amtes im statusrechtlichen Sinn vorwegzunehmen (sog. Vorwirkungsfall, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a.a.O.).

    Die Bindung bereits der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG kann die Antragsgegnerin jedoch - wie grundsätzlich jeder andere Dienstherr auch - dadurch vermeiden, dass sie die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamts entkoppelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Der Dienstherr kann einen Beförderungsdienstposten während eines darauf bezogenen beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens an einen der Bewerber vergeben (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, Juris, und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

    9 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu diesen Fallkonstellationen mit Beschluss vom 10.05.2016 (- 2 VR 2.15 -, Juris) geändert.

    Für diese Überprüfung darf dann nicht auf einen ggf. erzielten Bewährungsvorsprung des Mitbewerbers zurückgegriffen werden, der auf der Höherwertigkeit des übertragenen Dienstpostens beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, a.a.O.; näher zum Ganzen Kenntner, ZBR 2016, 181 ).

    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, a.a.O.; Kenntner, a.a.O., S. 194 f.; skeptisch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.07.2016 - 6 B 487/16 -, Juris, und vom 21.06.2016 - 1 B 201/16 -, Juris).

    Denn wenn er in dem die Vergabe des Beförderungsdienstpostens betreffenden Hauptsacheverfahren obsiegt, dürfen ihm gegenüber die vom Beigeladenen auf dem höherwertigen Funktionsamt erzielten Leistungen in einer erneuten Auswahlentscheidung nicht in Ansatz gebracht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, a.a.O.).

    Hieran knüpft auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, a.a.O.; Kenntner, a.a.O., S. 194).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    17 Der Senat hat bereits mit Urteil vom 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - entschieden, dass das von der Antragsgegnerin bisher praktizierte Beurteilungssystem, keine Regelbeurteilungen einzuholen, sondern ausschließlich Anlassbeurteilungen zu erstellen, rechtswidrig ist, weil es dem auch für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (vgl. § 1 LBG) geltenden Regelbeurteilungsgebot aus § 51 Abs. 1 Satz 1 LBG widerspricht.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - mit Blick auf die Beurteilungspraxis der Antragsgegnerin ferner entschieden, dass eine dienstliche Beurteilung nach den oben genannten Maßstäben u.a. dann jeweils unter Rechtsfehlern leidet, wenn sie die im innegehabten Amt erbrachten Leistungen eines Beamten nicht (erkennbar) in Bezug zu den Anforderungen des maßgeblichen Statusamts setzt, ferner, wenn sie die Leistungen eines Beamten nur beschreibt, aber nicht beurteilt ("wertungsfreie Beurteilung"), weiter, wenn sie nicht den gesamten Beurteilungszeitraum abbildet und/oder wenn sich der Beurteilungszeitraum nicht aus der Beurteilung ergibt.

    Die Antragsgegnerin weist zwar im Ergebnis zu Recht darauf hin, dass die Beurteilungen nicht schon deshalb rechtswidrig sind, weil sie kein Gesamturteil enthalten; denn die für Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände geltenden Vorschriften sehen - anders als die für Landesbeamte maßgeblichen Bestimmungen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 BeurtVO, Nr. 7 BRL) - derzeit keine Pflicht zur Vergabe einer Gesamtnote vor (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 1 LBG und Senatsurteil vom 09.06.2015 - 4 S 2375/14 -).

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    26 Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend ausgeführt, dass grundsätzlich - und mit welchen Ausnahmen - Bezugspunkt einer nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20, dort unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, IÖD 2013, 98; und m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung lediglich seine ständige Rechtsprechung zitiert, dass und unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, a.a.O.; grdl.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Dem lag die Annahme zugrunde, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1; Senatsbeschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2914, 272; einschränkend Senatsbeschluss vom 16.11.2015 - 4 S 1939/15 -, Juris; jeweils m.w.N.).

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2015 - 4 S 1733/15 -, Juris, und vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Der vom Antragsteller beanstandete "gedankliche Salto" ist in diesen Fällen mangels tatsächlicher Anknüpfungspunkte aus dem Beurteilungszeitraum mithin immer zu vollführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Buchholz 237.8 § 12 RhPLBG Nr. 1; zu den Grenzen einer Nachzeichnung auch BVerwG, Urteile vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74, und vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, a.a.O.).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt sind in den Freistellungsfällen die bisherigen, d.h. auf dem vor der Freistellung innegehabten Dienstposten erbrachten Leistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Die Situation eines freigestellten Personalratsmitglieds zeichnet sich dadurch aus, dass er während der Freistellung - d.h. während einer in der Regel mehrjährigen Amtszeit (§ 26 BPersVG, § 22 Abs. 1 LPVG) - gar keine dienstlichen Leistungen erbringt, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3).

    Der vom Antragsteller beanstandete "gedankliche Salto" ist in diesen Fällen mangels tatsächlicher Anknüpfungspunkte aus dem Beurteilungszeitraum mithin immer zu vollführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Buchholz 237.8 § 12 RhPLBG Nr. 1; zu den Grenzen einer Nachzeichnung auch BVerwG, Urteile vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74, und vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Der Dienstherr kann den Aufgabenbereich des Beamten nach seinen organisatorischen Vorstellungen und Bedürfnissen jederzeit ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Beschluss vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 1 B 201/16

    Messen der erbrachten Leistungen eines Beamten i.R. seiner dienstlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16
    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, a.a.O.; Kenntner, a.a.O., S. 194 f.; skeptisch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.07.2016 - 6 B 487/16 -, Juris, und vom 21.06.2016 - 1 B 201/16 -, Juris).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 4 S 1016/14

    Beförderung; Leistungsvergleich mit statusniedrigeren Beamten

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 6 B 487/16

    Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 4 S 1939/15

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für einen nicht zum Zuge gekommenen Bewerber

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die Auffassung, das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung einer Beurteilung ermögliche es, einen (etwaigen) Bewährungsvorsprung durch die fiktive Ausblendung der aus der Höherwertigkeit des Dienstpostens folgenden Tätigkeit auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016, a. a. O., Rn. 32), überzeugt den Senat derzeit (noch) nicht (ebenso etwa: OVG NRW, Beschluss vom 21.6.2016 - 1 B 201/16 -, juris Rn. 49; a. Auff.: VGH Ba. Wü., Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 6ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 3ff.).

    So wäre etwa bei einer auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2016 (a. a. O.) gestützten regelmäßigen Verneinung eines Anordnungsgrundes im Falle einer Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten (so VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 6ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 3ff.) mit der Begründung, dass eine Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens auf den ausgewählten Mitbewerber unschädlich sei, weil dessen Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung im Auswahlverfahren durch eine fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung ausgeblendet werden könne, der Rechtsschutz auf das Hauptsacheverfahren verlagert.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Anders als in dem vom Senat mit Beschluss vom 27.07.2016 (- 4 S 1083/16 -, Juris) entschiedenen Fall, auf den sich das Verwaltungsgericht beruft, geht es hier mit Blick auf das Beförderungs(status)amt nicht lediglich um einen Erfahrungsvorsprung, der nach Landesrecht nicht mehr grundsätzlich zwingende Voraussetzung für eine Beförderung ist (vgl. § 20 LBG sowie die Begründung zu § 20 LBG in LT-Drs. 14/6694, S. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig zu verneinen, wenn um die Vergabe eines Dienstpostens gestritten wird, der keine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, IÖD 2016, 218, und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, IÖD 2017, 14, jeweils Juris).

    23 bb) Ein Anordnungsgrund ist also bezüglich einer beabsichtigten Dienstpostenbesetzung vor diesem Hintergrund nur dann zu bejahen, wenn die Wahrnehmung des Dienstpostens - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - eine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe des Statusamts entfaltet ("Erprobungsdienstposten"; vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 - und vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, jeweils Juris), d.h. dazu führt, dass sich der Beigeladene - bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens - um das höhere Statusamt bewerben kann, während der Antragsteller die normativen Voraussetzungen für eine entsprechende Beförderung weiterhin nicht erfüllt.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, wenn das Auswahlverfahren die Vergabe sowohl des (Beförderungs-)Dienstpostens als auch des (Beförderungs-)Statusamts betrifft (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, Juris).

    3 2. Soweit der Antragsteller seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Schriftsatz vom 16.09.2016 hinsichtlich des Ziels, den streitgegenständlichen Dienstposten vorläufig nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zur kommissarischen Besetzung von Beförderungsdienstposten während des Laufs von beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 1.15 -, Juris; Senatsbeschluss vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, Juris) zurückgenommen hat, ist das Verfahren insoweit einzustellen (§ 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO analog) und der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts insoweit für unwirksam zu erklären (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).

    Der Antragsgegner ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 und vom 04.11.2010, a.a.O.; Beschlüsse vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112; Senatsbeschlüsse vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, Juris und vom 26.04.2016 - 4 S 64.16 -, Juris; jeweils m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 M 79/18

    Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als

    Dies kann etwa dergestalt erfolgen, dass die Übertragung - der Aufgaben - eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber im laufenden Auswahlverfahren lediglich "kommissarisch" erfolgt und die dort von ihm gezeigten Leistungen dem rechtswidrig übergangenen Beamten nicht entgegengehalten werden dürfen, so dass durch das Ausblenden der höherwertigen Aufgabenwahrnehmung eine Vorwirkung auf künftige Auswahlentscheidungen für die Vergabe von Statusämtern vermieden wird ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris ).
  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

    wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, juris; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 30.6.2016 - 7 L 112.16 -, juris; a. A., die bisherige Rechtsprechung fortführend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.7.2016 - 6 B 653/16 -, vom 12.7.2016 - 6 B 487/16 - und vom 21.6.2016 - 1 B 201/16 -, alle in juris.

    ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.7.2016 - 4 S 1083/16 -, a.a.O., juris-Rdnr. 10.

  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Die Auswahlentscheidung an den Anforderungen des konkreten Dienstpostens auszurichten, ließe überdies außer Acht, dass die Betrauung des Beamten mit einem bestimmten Dienstposten nicht von Dauer sein muss (VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 26).
  • VG Weimar, 10.08.2016 - 1 E 289/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte hat diese Änderung der Rechtsprechung bislang ein geteiltes Echo gefunden (noch abwartend OVG Münster, Beschl. vom 12.07.2016 - 6 B 487/16 - und vom 21.06.2016 - 1 B 201/16 -, jeweils juris; zustimmend VG Berlin, Beschl, vom 30.06.2016 - 7 L 112.16 -, juris und VGH Mannheim, Beschl. vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, juris).

    Ganz genau in diesem Sinne wird die Entscheidung auch in der Fachliteratur und von den Verwaltungsgerichten verstanden (vgl. OVG Münster, Beschl. vom 12.07.2016 - 6 B 487/16 - und vom 21.06.2016 - 1 B 201/16 -, VGH Mannheim, Beschl. vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, jeweils).

    Der Antragsteller ist daher zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (gegen die Dienstpostenbesetzung) angewiesen (VGH Mannheim, Beschl. vom 27.07.2016 - 4 S 1083/16 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Die auf dem höherwertigen Funktionsamt erzielten Leistungen dürften in einer Auswahlentscheidung nämlich gegenüber demjenigen Bewerber, der bei der Dienstpostenbesetzung rechtswidrig übergangen und dem selbst die Chance einer entsprechenden Bewährung daher in fehlerhafter Weise vorenthalten worden sei, nicht in Ansatz gebracht werden, sondern müssten in Anlehnung an das insbesondere für die Beurteilung von freigestellten Personalratsmitgliedern entwickelte Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung ausgeblendet werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 und juris Rn. 24 ff.; ebenso nunmehr VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, NVwZ-RR 2017, 247 und juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 3. November 2016 - 3 CE 16.1812 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 4 S 40.16 -, juris Rn. 6; vgl. zum Hintergrund Kenntner, ZBR 2016, 181 [193 ff.]; zustimmend Bracher, DVBl. 2016, 1236; kritisch Herrmann, NVwZ 2017, 105 und Lorse, ZBR 2017, 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Deshalb folgt aus dem Vorstehenden entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris), dass dem Antragsteller hinsichtlich der Übertragung des in Rede stehenden Dienstpostens WTD ... ein Anordnungsgrund zusteht, da die Gefahr besteht, dass der Beigeladene bei rechtswidriger Dienstpostenübertragung einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der dem Antragsteller auch entgegengehalten werden kann (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 1 B 201/16 -, juris Rn. 47, vom 12. Juli 2016 - 6 B 487/16 -, juris Rn. 18 und vom 14. Juli 2016 - 6 B 653/16 -, juris Rn. 13; OVG Nds., Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, juris Rn. 17f; a.A: VGH BW, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Beschluss vom 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 4 S 40.16 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

  • VGH Hessen, 28.04.2017 - 1 B 947/17

    Zwischenentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2016 - 1 M 124/16

    Anordnungsgrund bei Beförderungs(dienstposten)konkurrenz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 4 S 40.16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Anforderungen an einen nach

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

  • VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21

    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

  • VG Greifswald, 19.01.2017 - 6 B 48/17

    Anordnungsgrund in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen kommissarische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18

    Auswahl; Beamte; Beförderung; Beurteilung, differenzierte; Erwägungen,

  • OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17

    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

  • VG Berlin, 30.11.2016 - 26 L 183.16

    Vergabe von Beförderungsdienstposten

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 3347/20

    Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung trotz bereits titulierter

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20

    Eine Begründung für die Gesamtnotenbildung ist im Rahmen einer dienstlichen

  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 2 EO 880/16

    Entfallen des Anordnungsgrund bei Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten;

  • VG Freiburg, 06.06.2019 - 13 K 5668/18

    (Kein Anspruch eines/r Bewerbers/in bei Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine

  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 B 260/16

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Anordnungsgrund; Bewährungsvorsprung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2017 - 6 B 1218/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers i.R.d. Auswahlentscheidung zur

  • VG Wiesbaden, 20.03.2017 - 3 L 986/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - 6 B 1195/16

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung der Besetzung von

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 147.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

  • VG Berlin, 27.01.2017 - 26 L 258.16

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten; fiktive Fortschreibung einer

  • VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 42/19

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen - Heranziehung von Auswahlgesprächen

  • VG Magdeburg, 17.08.2017 - 5 B 403/17

    Dienstpostenkonkurrenz im Eilverfahren; Heranziehung weiterer

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 146.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

  • VG Berlin, 20.01.2017 - 5 L 253.16

    Vorläufiger Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren betreffend einen höher

  • VG Berlin, 18.01.2017 - 5 L 251.16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auswahlentscheidung bei einer Stellenbesetzung;

  • VG Magdeburg, 09.07.2018 - 5 BN 375/18

    Verhinderung der Übertragung eines Dienstpostens in Fällen, in denen die

  • VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1083/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21624
VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2017,21624)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.06.2017 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2017,21624)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 4 S 1083/16 (https://dejure.org/2017,21624)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 115
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