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   VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96   

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https://dejure.org/1999,3605
VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96 (https://dejure.org/1999,3605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.1999 - 4 S 1086/96 (https://dejure.org/1999,3605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 4 S 1086/96 (https://dejure.org/1999,3605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 775
  • DVBl 1999, 940 (Ls.)
  • DÖV 1999, 924
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2010 - 10 S 3384/08

    Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der TCM

    Vielmehr ist in einer derartigen Fallgestaltung § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO a.F. anzuwenden mit der Folge, dass die Beihilfestelle in eine Einzelfallprüfung einzutreten und festzustellen hat, ob bei Anlegung eines strengen Maßstabes die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen für eine Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methode besteht (vgl. so schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139 - der Sache nach auch Urteil vom 17.12.2009 - 4 S 3040/07 - Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 33.2 zu § 6 BhV).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

    Selbst wenn man im Übrigen der Auffassung wäre, dass das beim verstorbenen Beamten angewandte Verfahren bei malignen Erkrankungen aufgrund von Besonderheiten nicht als Autohomologe Immuntherapie im Sinne der Ausschlussregelung anzusehen wäre (so für die "T-Zell-Vakzinierung nach Dr. K." VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.1999 - 4 S 1086/96 - juris ), würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen.

    Ist eine Behandlung nicht von den nach § 6 Abs. 2 Nr. BVO a.F. i.V.m. Nr. 1.5.1 der Anlage zur Beihilfeverordnung a.F. und Hinweis Nr. 1 des Bundesministerium des Innern zu § 6 Abs. 2 BhV gem. Anlage zum BMI-Rundschreiben vom 15.12.2004 im einzelnen aufgeführten wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erfasst, so bedeutet dies nicht, dass Beihilfe zu Aufwendungen für ärztliche Behandlungen mit Methoden welcher Art auch immer zu gewähren ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.1999, a.a.O. - juris Rn. 6 f.).

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982

    Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.

    In einer derartigen Fallgestaltung muss die Beihilfestelle dann in eine Einzelfallprüfung eintreten und feststellen, ob bei Anlegung eines strengen Maßstabes die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen für eine Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methode besteht (vgl. so schon VGH BW vom 14.1.1999 IÖD 1999, 139; siehe auch Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 33.2 zu § 6 BhV).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 10 S 3384/08

    Formelle arzneimittelrechtliche Definition sowie Abstellen allein auf die

    Vielmehr ist in einer derartigen Fallgestaltung § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO a.F. anzuwenden mit der Folge, dass die Beihilfestelle in eine Einzelfallprüfung einzutreten und festzustellen hat, ob bei Anlegung eines strengen Maßstabes die medizinische Notwendigkeit der Aufwendungen für eine Behandlung mit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methode besteht (vgl. so schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139 - der Sache nach auch Urteil vom 17.12.2009 - 4 S 3040/07 - Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 33.2 zu § 6 BhV).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz

    Vielmehr ist in diesen Fällen gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO in eine Einzelfallprüfung einzutreten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139; ähnlich Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 20.2.2 zu § 6 BhV).
  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658

    Beihilfe; medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine Linsenimplantation

    Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung durch eigene Entscheidung verneinen (vgl. VGH BW, B.v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.06.2007 - 14 B 02.558

    Notwendigkeit einer Behandlung, wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden,

    Die Befugnis und Pflicht zur Prüfung der Notwendigkeit von Behandlungen nach wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden, die nicht in einen Ausschlusskatalog gemäß § 6 Abs. 2 BhV aufgenommen worden sind, wird dadurch nicht berührt (so auch VGH BW vom 14.1.1999 NVwZ-RR 1999, 775).
  • VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16

    Die am 03. Januar 1983 geborene Klägerin ist Beamtin des Landes Hessen beim

    Dies richtet sich vielmehr allein nach § 6 Abs. 2 HBeihVO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 1999, - 4 S 1086/96 -, juris).
  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 14.892

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur homöopathischen Behandlung einer

    Insbesondere kann aus dem Umstand, dass diese Behandlungsmethode nicht in Anlage 1 zu § 6 BBhV explizit aufgeführt ist (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 BBhV), nicht geschlossen werden, dass diese sozusagen automatisch medizinisch notwendig ist (vgl. VG München, U. v. 6.3.2014 - M 17 K 13.3223; BayVGH, U. v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 57f.; U. v. 30.1.2007 - 14 B 03.125 - juris Rn. 20; VGH B-W, B. v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - juris Rn. 7, U. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - juris Rn. 29ff).
  • VG Braunschweig, 23.03.2004 - 7 A 332/03

    Analogberechnung; Angemessenheit; Beihilfefähigkeit; Gebührenrahmen; Heil- und

    Soweit sich dabei ihre Bedenken als begründet erweisen, darf sie den Beihilfeantrag ablehnen, etwa wenn sich aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens die Behandlung als nicht notwendig erweist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.01.1999 - IV S 1086/96 -, NVwZ-RR 1999, 775 f.).
  • VG München, 13.07.2015 - M 17 K 15.2055

    Kein Anspruch auf Gewährung weitere Beihilfe

  • VG Sigmaringen, 10.12.2014 - 3 K 634/12

    Beihilfefähigkeit der Therapie eines Prostatakarzinoms im Wege einer

  • VG Aachen, 02.12.2004 - 1 K 2400/01

    Beihilfe für die Aufwendungen des Beamten für die Behandlung mit einem

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2003 - 5 LB 280/02

    Beihilfe für künstliche Befruchtung - Lebenspartnerschaft

  • VG München, 13.10.2016 - M 17 K 15.2600

    Keine Beihilfe für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlung

  • VG München, 10.12.2015 - M 17 K 15.1578

    Abgewiesene Klage

  • VG Düsseldorf, 13.01.2014 - 23 K 4629/12

    Dienstunfall; Behandlungskosten; Kinesio-Taping; wissenschaftlich anerkannt;

  • VG Stuttgart, 23.05.2007 - 17 K 2940/06

    Beihilfefähigkeit für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

  • VG Regensburg, 11.04.2011 - RO 8 K 11.403

    Beihilfefähigkeit einer Galvanotherapie

  • VG Sigmaringen, 12.12.2006 - 4 K 85/05

    Fehlende Beihilfefähigkeit bei ärztlich nicht vertretbarer Behandlung einer

  • VG Stuttgart, 18.04.2005 - 17 K 98/05

    Verneinung eines Präparats als Arzneimittel (H 15) im Rahmen der Beihilfe.

  • VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00

    Anerkannte Methode; Arzt; Aufwendung; Beamtenverhältnis; Beamter; Beihilfe;

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