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LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unangemessene Behandlung eines Mieters bei der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen; Pflicht eines Mieters zur vollständigen Endrenovierung der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses; Darlegung einer Berufungsbegründung für jeden Streitgegenstand bei dem ...
Verfahrensgang
- AG Bremen, 21.02.2006 - 25 C 371/05 ./
- LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06
- BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Bremen, 21.02.2006 - 25 C 371/05
Auszug aus LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 21.02.2006 (Aktenzeichen 25 C 371/05) wird verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage wegen der Schadenspauschale in Höhe von EUR 30,-- wenden. - BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84
Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Auszug aus LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06
Die formularmäßige Abwälzung der nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB dem Vermieter obliegenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich unbedenklich und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen i.S. des § 307 BGB (st. Rspr. BGH NJW 1985, 480 [BGH 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84] ; 1998, 3114). - BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
Auszug aus LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06
Die formularmäßige Abwälzung der nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB dem Vermieter obliegenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist grundsätzlich unbedenklich und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen i.S. des § 307 BGB (st. Rspr. BGH NJW 1985, 480 [BGH 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84] ; 1998, 3114). - BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03
Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus LG Bremen, 03.11.2006 - 4 S 112/06
Daraus folgt unmissverständlich, dass der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses nicht unbedingt und ohne Rücksicht auf die seit Mietbeginn oder der letzten Renovierung verstrichenen Fristen eine vollständige Endrenovierung der Wohnung vorzunehmen hat; eine solche formularmäßige Bestimmung wäre, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, wegen der aus dem "Summierungseffekt" folgenden unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH NZM 2004, 497 [BGH 28.04.2004 - VIII ZR 230/03] m.w.N.).