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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16   

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https://dejure.org/2016,12749
VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16 (https://dejure.org/2016,12749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2016 - 4 S 114/16 (https://dejure.org/2016,12749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 4 S 114/16 (https://dejure.org/2016,12749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der baden-württembergischen Notariatsreform; Maßgeblichkeit der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Auswahl unter den wechselbereiten beamteten ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 114 Abs 2 BNotO vom 23.11.2015
    Notariatsreform in Baden-Württemberg: Eilrechtsschutz eines beamteten Notars gegen Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notariatsreform in Baden-Württemberg; Abteilung Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege; Standortkonzept; Systemwechsel; Vorauswahl; Anordnungsgrund; Beamteter Notar; Notariat; Gleichbehandlung; Willkürverbot

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der baden-württembergischen Notariatsreform; Maßgeblichkeit der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Auswahl unter den wechselbereiten beamteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung zur Ausschreibung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Dort wurde der Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung - im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes - vor Ergehen einer Auswahlentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2014 - 4 S 251/14 -, Juris) bzw. zur Sicherung eines geltend gemachten Anspruchs auf Beibehaltung der in die Beurkundungsabteilungen ausgegliederten Aufgaben, ohne dass ein Wechsel in den freien Beruf des Notars im Wege des privilegierten Übergangs angestrebt wurde (Senatsbeschluss vom 11.12.2014 - 4 S 1988/14 -), verneint.

    Damit lässt es sich aber nicht vereinbaren, diese im Jahr 2016 noch darauf zu verweisen, gegen Ablehnungsentscheidungen erst kurzfristig vor dem 01.01.2018 - dem Zeitpunkt ihres vorgesehenen Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis - vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.02.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Damit ist davon auszugehen, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren zumindest mit dem Bescheidungsantrag, der regelmäßig in der in dieselbe Richtung weisenden Verpflichtungsklage enthalten ist (BVerwG, Beschluss vom 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, NVwZ 2007, 104; Urteil vom 31.03.2004 - 6 C 11.03 -, BVerwGE 120, 263), Erfolg haben wird.
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Damit ist davon auszugehen, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren zumindest mit dem Bescheidungsantrag, der regelmäßig in der in dieselbe Richtung weisenden Verpflichtungsklage enthalten ist (BVerwG, Beschluss vom 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, NVwZ 2007, 104; Urteil vom 31.03.2004 - 6 C 11.03 -, BVerwGE 120, 263), Erfolg haben wird.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 118/07

    Pflicht der Justizverwaltung zur Ausschreibung von Notarstellen für bestimmte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Bei der Bestimmung der Zahl und des Zuschnitts der auszuschreibenden Notarstellen (§ 4 BNotO) handelt die Landesjustizverwaltung in Ausübung ihrer allein objektiven Interessen dienenden Organisationsgewalt (BGH, Beschluss vom 14.04.2008 - NotZ 118/07 -, Juris m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 ; 22, 254 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 13 ; 22, 254 ; stRspr).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    2 I. Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs hat der Senat gemäß § 17a Abs. 5 GVG, der auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren gilt (vgl. Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 29. EL Oktober 2015, RdNr. 47; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.1994 - 10 S 405/94 -, Juris), nicht zu prüfen, da die Beteiligten erstinstanzlich die Unzulässigkeit des Rechtswegs nicht gerügt haben (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.01.1994 - 7 B 198.93 -, Juris).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Auch sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass sich der Dienstherr bei dem Haushaltsgesetzgeber für die Schaffung einer Planstelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39.82 -, Juris) einsetzt, sondern lediglich einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    Dass in den gesetzlichen Regelungen dieses Verfahrens eigene Vorgaben für die Auswahl unter den wechselbereiten beamteten Notaren nach Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG weitgehend fehlen, begegnet im Hinblick auf deren Berufswahlfreiheit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit und Erkennbarkeit gesetzlicher Einschränkungen der Freiheit der Berufswahl vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 -, BVerfGE 110, 304 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1994 - 10 S 405/94

    Rechtmäßigkeit der Schließung eines Postamts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16
    2 I. Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs hat der Senat gemäß § 17a Abs. 5 GVG, der auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren gilt (vgl. Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 29. EL Oktober 2015, RdNr. 47; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.04.1994 - 10 S 405/94 -, Juris), nicht zu prüfen, da die Beteiligten erstinstanzlich die Unzulässigkeit des Rechtswegs nicht gerügt haben (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.01.1994 - 7 B 198.93 -, Juris).
  • BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg

    Insofern sieht § 114 Abs. 5 BNotO vielmehr vor, dass Personen, die am 31. Dezember 2017 zum Notar im Landesdienst bestellt waren und sich um eine Bestellung zum Notar nach § 3 Abs. 1 BNotO bewerben, Bewerbern gleichstehen, die einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet haben und sich im Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg befinden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 4 S 114/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16

    Einstweilige Anordnung - amtsangemessene Anschlussverwendung eines Bezirksnotars

    Deshalb schuf er in § 17 Abs. 2 LFGG auch die Möglichkeit, Notare im Landesdienst und Notarvertreter mit der Befähigung für das Amt des Bezirksnotars an die staatlichen Notariate des badischen Rechtsgebiets - dort die Abteilungen "Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege" - zu versetzen (LT-Drs. 14/6250, S. 31 zu § 17; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.05.2016 - 4 S 114/16 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Dies genügt, um dem berechtigten Interesse der Antragstellerin an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 S 114/16 -, juris).
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