Rechtsprechung
LG Dortmund, 22.03.2007 - 4 S 134/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortdauer der Betriebsgefahr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers zur Verkehrssicherung wegen der Beschädigung eines Verkehrsschildes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beschädigt ein Verkehrsteilnehmer ein Verkehrsschild, ist er bis zur Unfallaufnahme durch die Polizei zur Verkehrssicherung verpflichtet
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Unfallfahrer haftet nicht für umgerissenes Verkehrsschild
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrsschild umgenietet - Ist der Autofahrer dann auch für einen Folgeunfall verantwortlich?
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Haftung bei zerstörtem Verkehrsschild
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Haftung bei zerstörtem Verkehrsschild
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1321
- NZV 2007, 571
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn
Auszug aus LG Dortmund, 22.03.2007 - 4 S 134/06
Ein naher zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1982, S. 2669 f.).