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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07 (https://dejure.org/2007,19900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2007 - 4 S 14.07 (https://dejure.org/2007,19900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 4 S 14.07 (https://dejure.org/2007,19900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versehung einer Stellenausschreibung mit einem besonderen Anforderungsprofil als Pflicht eines Dienstherrn; Schaffung einer Vorauswahl durch Festlegung zwingender Anforderungen in einem Bewerberprofil als Ermessensentscheidung eines Dienstherrn; Zugrundelegung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LBG Bbg § 12 Abs. 2; ; BbgRiG § 8 Abs. 1; ; BbgRiG § 11 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Der Senat folgt der auch schon vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin geteilten Rechtsprechung, wonach Rechtsfehler der dienstlichen Beurteilung eines unterlegenen Bewerbers, namentlich in Rede stehende Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit, im Stellenbesetzungsverfahren relevant sind, wenn der gegen die Beurteilung gerichtete Rechtsbehelf aussichtsreich ist und eine Auswahl nach fehlerfreier Beurteilung jedenfalls möglich erscheint (s. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ff., m. w. Nachw. zur Rspr.).

    Das Richterdienstgericht sieht darin eine indirekte Einflussnahme auf den Richter, seine Arbeit insoweit künftig in anderer Weise auszuüben (s. zu einem ähnlich gelagerten Fall den vg. Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

    Bei der Beförderung von Richtern ist es dem Gericht zudem verwehrt, dem (erneuten) Votum des in die Auswahlentscheidung eingebundenen Richterwahlausschusses vorzugreifen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Der unterlegene Bewerber, dessen subjektive Rechte hierdurch verletzt sind, kann in einem solchen Fall eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, bei einer fehlerfreien Wiederholung der Entscheidung ausgewählt zu werden, jedenfalls offen sind, wenn also seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 9 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).

    Das Gericht muss den dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum respektieren und ist grundsätzlich nicht befugt, selbst den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und auf diese Weise seine eigene Prognose an die Stelle einer Bewertung durch den hierzu berufenen Dienstherrn zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, a.a.O. Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Der unterlegene Bewerber, dessen subjektive Rechte hierdurch verletzt sind, kann in einem solchen Fall eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, bei einer fehlerfreien Wiederholung der Entscheidung ausgewählt zu werden, jedenfalls offen sind, wenn also seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 9 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Der unterlegene Bewerber, dessen subjektive Rechte hierdurch verletzt sind, kann in einem solchen Fall eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, bei einer fehlerfreien Wiederholung der Entscheidung ausgewählt zu werden, jedenfalls offen sind, wenn also seine Auswahl zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 9 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07
    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • VG Potsdam, 06.09.2021 - 1 L 339/21
    Rn. 626. Vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 S 14.07 -, juris Rn. 4, 6, sowie BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 90 ff.
  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (zur aktuellen Rspr. bzgl. Auswahlverfahren bei Richterstellen vgl. u. a.: BayVGH, B. v. 18.02.2008 - 3 CE 07.2937 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07 -, zitiert nach Juris; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745 ff.).
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