Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17208
LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14 (https://dejure.org/2015,17208)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17.06.2015 - 4 S 141/14 (https://dejure.org/2015,17208)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 4 S 141/14 (https://dejure.org/2015,17208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Ausführung von Arbeiten durch den Unternehmer i.R.v. Bauleistungen; Verwendung von Bauprodukten ohne CE-Kennzeichnung bzgl. Mangelhaftigkeit des Werkes

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung verwendet: Leistung mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz und Auszüge)

    Baurecht: Verwendung von Produkten ohne CE-Kennzeichnung ist Mangelhaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Produkten ohne CE-Kennzeichnung für Bauleistungen führt zur Mangelhaftigkeit des Werkes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Terrassen-Sonnenschutz ohne CE-Kennzeichen - Erfüllen Bauprodukte öffentlich-rechtliche Normen nicht, liegt ein Baumangel vor

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung: Mangel

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Keine CE-Kennzeichnung der Baustoffe - Werkleistung mangelhaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung von Produkten ohne CE-Kennzeichnung für Bauleistungen führt zur Mangelhaftigkeit des Werkes

  • lutzabel.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine bauaufsichtliche Zulassung - WDVS mangelhaft!

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer ist bei Fehlen der CE-Kennzeichnung auf den von ihm eingebauten Dachwerkstoffen gewährleistungspflichtig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung verwendet: Leistung mangelhaft! (IBR 2015, 483)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 21 U 6/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Abnahme für die Fälligkeit einer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Insbesondere muss die Bauleistung bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig sein; dies wiederum erfordert die Verwendung von Bauprodukten, die den gesetzlichen Anforderungen genügen ( vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 1351 - zitiert nach juris, Rn. 52 ).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Amtsgerichts besitzt die Nichteinhaltung dieser Vorschrift auch im Rahmen der Sachmängelgewährleistung Relevanz ( vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 1351 - zitiert nach juris, Rn. 52 ).

  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Insbesondere beruft der Beklagte sich in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 (Az.: C-100/13).

    Der Europäische Gerichtshof hat in der vorgenannten Entscheidung lediglich festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte verstoßen hat, indem sie durch die Bauregellisten, auf die die Bauordnungen der Bundesländer verweisen, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt hat, die von zwei harmonisierten Normen erfasst wurden und mit der CE-Kennzeichnung versehen waren ( vgl. EuGH NVwZ 2015, 49 - zitiert nach juris, Rn. 63 ).

  • OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88

    Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Schließlich zählen zu den Arbeiten an einem Bauwerk nicht nur Herstellungsmaßnahmen, erfasst sind vielmehr auch solche Arbeiten, die für die Erneuerung und den Bestand des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden ( vgl. BGH NJW 1993, 3195; BGH NJW-RR 1991, 1077, 1082 ).
  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

    Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz an den zu montierenden Einzelteilen im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Herstellungsleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten ( vgl. BGH IBR 2013, 593 - zitiert nach juris, Rn. 6 f.; BGH NJW 2006, 904, 905; BGH NJW-RR 2004, 850 - für eine Solaranlage; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 651 Rn. 7 ).
  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 57/02

    Begriff der Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Ebenso wenig ist nur die Ausführung eines Baus als Ganzes erfasst, sondern auch die Herstellung der einzelnen Bauteile und Bauglieder, und zwar unabhängig davon, ob sie als äußerlich hervortretende, körperlich abgesetzte Teile in Erscheinung treten ( vgl. BGH NJW-RR 2003, 1320; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 634a Rn. 19 ).
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Für die Bestimmung dieser so genannten Funktionstauglichkeit bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext einzubeziehen ist, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes ( vgl. BGH NJW 2009, 2439 ).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz an den zu montierenden Einzelteilen im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Herstellungsleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten ( vgl. BGH IBR 2013, 593 - zitiert nach juris, Rn. 6 f.; BGH NJW 2006, 904, 905; BGH NJW-RR 2004, 850 - für eine Solaranlage; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 651 Rn. 7 ).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz an den zu montierenden Einzelteilen im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Herstellungsleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten ( vgl. BGH IBR 2013, 593 - zitiert nach juris, Rn. 6 f.; BGH NJW 2006, 904, 905; BGH NJW-RR 2004, 850 - für eine Solaranlage; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 651 Rn. 7 ).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 4 U 19/09

    Bauvertrag: Verschuldensmaßstab des Subunternehmers

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14
    Ein Unternehmer, der mit Bauleistungen im weiteren Sinne betraut ist, hat seine Arbeiten so auszuführen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und die Errichtung in baupolizeilich ordnungsgemäßer Weise erfolgt, da der Bauherr andernfalls mit ordnungsbehördlichen Verfügungen rechnen muss und das Werk dementsprechend nicht ordnungsgemäß nutzen kann ( vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 1243, 1244 ).
  • LG Gießen, 20.02.2018 - 3 O 310/15
    Ausgehend von diesen Grundsätzen handelt es sich bei der Holzterrasse um ein Bauwerk (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 S 141/14 -, Rn. 43, juris für eine Terrassenüberdachung).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2017 - 5 U 42/17

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung; Anscheinsvollmacht eines die

    Die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (Urteil vom 17.06.2015, Az.: 4 S 141/14, zitiert nach Juris) betrifft einen Anspruch des Bauherren aus § 637 Abs. 3 BGB.
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