Rechtsprechung
   LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95   

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https://dejure.org/1995,10535
LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95 (https://dejure.org/1995,10535)
LG Mannheim, Entscheidung vom 20.12.1995 - 4 S 145/95 (https://dejure.org/1995,10535)
LG Mannheim, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 4 S 145/95 (https://dejure.org/1995,10535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Mietzinsanspruchs bei bestehender Verpflichtung des Vermieters zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags; Einbau einer Etagenheizung durch die Mieter als notwendige Verwendungen i.S.d. § 547 Abs. 1 BGB; Kriterien für das Vorliegen nützlicher, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ersatzanspruch des Mieters für Modernisierungsarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1357
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 233/72

    Mietvertrag über sämtliche Räumlichkeiten eines Grundstücks und der Betrieb eines

    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Notwendige Verwendungen i.S. dieser Vorschrift sind solche Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Mietsache vor einer Zerstörung, dem Untergang, der Beschädigung oder dem Verlust zu bewahren oder die zur Wiederherstellung einer teilzerstörten Sache durchgeführt werden (BGH, NJW-RR 93, 522; NJW 84, 1552; NJW 74, 743; OLG Hamburg, WM 86, 82).

    Die beiden Vorschriften schließen sich aus (BGH, NJW 74, 743; OLG Düsseldorf, NJW-RR 92, 716 = ZMR 93, 115 = WM 93, 271).

  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 193/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Es genügt also nicht, daß der Vermieter mit der Maßnahme einverstanden ist und den damit verbundenen Vorteil akzeptiert (BGH NJW 59, 2163; NJW 25, 747).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Notwendige Verwendungen i.S. dieser Vorschrift sind solche Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Mietsache vor einer Zerstörung, dem Untergang, der Beschädigung oder dem Verlust zu bewahren oder die zur Wiederherstellung einer teilzerstörten Sache durchgeführt werden (BGH, NJW-RR 93, 522; NJW 84, 1552; NJW 74, 743; OLG Hamburg, WM 86, 82).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Notwendige Verwendungen i.S. dieser Vorschrift sind solche Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Mietsache vor einer Zerstörung, dem Untergang, der Beschädigung oder dem Verlust zu bewahren oder die zur Wiederherstellung einer teilzerstörten Sache durchgeführt werden (BGH, NJW-RR 93, 522; NJW 84, 1552; NJW 74, 743; OLG Hamburg, WM 86, 82).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1991 - 10 U 61/91
    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Die beiden Vorschriften schließen sich aus (BGH, NJW 74, 743; OLG Düsseldorf, NJW-RR 92, 716 = ZMR 93, 115 = WM 93, 271).
  • LG Gießen, 30.11.1994 - 1 S 413/94

    Kündigung bei befristetem Mietvertrag

    Auszug aus LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95
    Die Verpflichtung des Vermieters zum Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags setzt ein besonderes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Vertragsaufhebung voraus, wozu der bloße Wunsch für die restliche Laufzeit der Kündigungsfrist den Mietzins zu sparen, nicht ausreicht (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 25.03.1981, WM 81, 1741; OLG Oldenburg, WM 81, 125; LG Gießen NJW-RR 95, 395).
  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    Dies ergibt sich daraus, dass der Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum niemals um Kostenersatz nachgesucht hat (vgl. LG Mannheim, NJW-RR 1996, 1357; Bub/ Treier, a. a. O., V.B, Rn. 398).
  • LG Frankenthal, 19.01.2006 - 3 O 494/05
    Dazu zählen hingegen nicht solche Aufwendungen des Mieters, mit denen durch eine von dem Pächter im Einvernehmen mit dem Verpächter durchgeführte Baumaßnahme der vertragsgemäße Zustand der Mietsache überhaupt erstmals hergestellt wird (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. März 1999, Az. 7 U 170/98, JURIS, Rdnr. 22; BGH WuM 1994, 201, OLG Rostock, Beschluss vom 24. Februar 2005, Az. 3 U 187/04, JURIS Rdnr. 10 = NZM 2005, 666; LG Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995, Az. 4 F 145/95, JURIS Rdnr. 5 = NJW-RR 1996, 1357).
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 2 O 29/04

    Gewerbliche Miete

    Der Fremdgeschäftsführungswille lässt sich bejahen, soweit Substanzeingriffe in die Mietsache vorgenommen werden, die dem Vermieter einen zeitlosen Vorteil bringen (vgl. Ehlert in: Bamberger/Roth § 539 Rn. 9), nicht aber, wenn der Mieter sich die Sache lediglich nach seinem Geschmack umgestaltet (vgl. LG Mannheim NJW-RR 1996, 1357).
  • FG Köln, 07.12.1999 - 13 K 6191/95

    Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH

    Der Umfang des Bereicherungsausgleichs wäre vielmehr durch einen Vergleich des Mietwerts der Wohnung ohne die Erneuerungsmaßnahme mit dem Mietwert nach Durchführung der Renovierungsarbeiten zu ermitteln (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 20.12.1995 - 4 S 145/95, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1996, 143, m.w.N.).
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