Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 S 1540/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verwaltungsrechtsweg gegen kirchliche Disziplinarmaßnahme
- Justiz Baden-Württemberg
Verwaltungsrechtsweg gegen kirchliche Disziplinarmaßnahme
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 140 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 137 Abs 3 WRV, § 40 Abs 1 VwGO
Verwaltungsrechtsweg gegen kirchliche Disziplinarmaßnahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer disziplinarischen Maßnahme gegen einen Pfarrer der katholischen Kirche (hier: Verweis und Buße)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Disziplinarische Maßnahme gegen Pfarrer der katholischen Kirche unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte
- lto.de (Kurzinformation)
Kirchenrecht - Keine Kontrolle von Disziplinarmaßnahmen durch den Staat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer disziplinarischen Maßnahme gegen einen Pfarrer der katholischen Kirche (hier: Verweis und Buße)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Disziplinarische Maßnahme gegen Pfarrer der katholischen Kirche unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Disziplinarische Maßnahme gegen Pfarrer gerichtlich nicht überprüfbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine staatliche Kontrolle von kirchlichen Disziplinarmaßnahmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Pfarrer muss wegen Kindesmissbrauchs Gehaltskürzung hinnehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Disziplinarische Maßnahme gegen Pfarrer einer katholischen Kirche unterliegt nicht der Kontrolle der staatlichen Gerichte - Katholischer Pfarrer muss Gehaltskürzung hinnehmen / Vorwurf sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgenommen zu haben
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 S 1540/12
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 4 S 901/14
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Kirchenangelegenheiten; Verweis und Buße …
Der beim Verwaltungsgericht im Hinblick auf das Dekret begehrte vorläufige Rechtsschutz blieb erfolglos (VG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2012 - 12 K 1513/12 - Senatsbeschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 -).Ihrer Natur nach handelt es sich bei dieser Entscheidung, wie der Senat bereits festgestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 -, Juris), nicht um eine rein vermögensrechtliche, sondern um eine dienstrechtliche, an einen Pflichtenverstoß des Geistlichen anknüpfende disziplinarische Maßnahme.
Es wurzelt mithin als Teil des kirchlichen Amtsrechts im geistlichen Wesen der Kirche und bildet einen Kernpunkt ihres Selbstbestimmungsrechts; es gehört zu den eigenen Angelegenheiten, deren Ordnung allein der Kirche zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 -, Juris m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 27.02.2014, a.a.O.).
- VG Minden, 27.09.2013 - 2 L 595/13
Keine Überprüfung von innerkirchlichen Angelegenheiten durch die staatlichen …
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 -, juris. - VG Stuttgart, 16.04.2020 - 3 K 1507/20
Innerkirchliches Recht; Hausverbot und Betretensverbot religiöser Veranstaltungen
Ein danach vor jeder staatlichen Einflussnahme geschütztes Selbstbestimmungsrecht steht den Religionsgesellschaften bei rein innerkirchlichen Maßnahmen zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 - juris).