Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9117
VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11 (https://dejure.org/2012,9117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2012 - 4 S 1811/11 (https://dejure.org/2012,9117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2012 - 4 S 1811/11 (https://dejure.org/2012,9117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Beurteilungsanlass bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit eines nicht angekündigten Unterrichtsbesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lehrer; Zulässigkeit eines durchgeführten und nicht angekündigten Unterrichtsbesuchs bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lehrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lehrer; Zulässigkeit eines durchgeführten und nicht angekündigten Unterrichtsbesuchs bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lehrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Anlassbeurteilung im Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Schüler nicht auf die Toilette darf...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 342
  • DÖV 2012, 569 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11
    Das nach § 126 Abs. 3 BRRG, § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG (vor allen Klagen) vorgeschriebene Vorverfahren - insoweit kann gegen die dienstliche Beurteilung und den Bericht unmittelbar Widerspruch erhoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201) - hat die Klägerin durchgeführt.

    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 30.05.2011 - 12 K 2060/10

    Unterrichtsbesuch zwecks Anlassbeurteilung aufgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2011 - 12 K 2060/10 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2011 - 12 K 2060/10 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.05.2010 zu verurteilen, den Bericht vom 05.11.2009 über den Unterrichtsbesuch am 22.10.2009 und die dienstliche Beurteilung vom 01.12.2009 aufzuheben.

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11
    Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Anfechtungsklage sowohl gegen die dienstliche Beurteilung vom 01.12.2009 als auch gegen den Bericht des Staatlichen Schulamts vom 05.11.2009 über den Unterrichtsbesuch am 22.10.2009 ausscheidet, weil insoweit mangels Regelungsgehalts jeweils kein Verwaltungsakt vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351 zur dienstlichen Beurteilung).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11
    § 6 Abs. 2 Satz 2 Beurteilungsverordnung bestimmt, dass Lehrkräfte im Schuldienst außer in regelmäßigen Abständen auch vor Entscheidungen über eine Versetzung, Beförderung oder die Übertragung von Dienstaufgaben eines höherwertigen Amtes sowie bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Bedürfnisses dienstlich beurteilt werden können (zu dem insoweit bestehenden Ermessen des Dienstherrn vgl. Senatsurteil vom 12.07.2005 - 4 S 915/05 -, VBlBW 2006, 62).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15

    Klageerzwingungsverfahren in Baden-Württemberg: Nötigung eines Polizeibeamten

    Diese ausschließlich beamtenrechtliche Maßnahme durfte aus funktionalen dienstlichen Interessen der Verwaltungsorganisation als personalpolitisches Mittel erfolgen (von Alberti et al., aaO, § 25 Rn. 2; vgl. auch VGH Baden-Württemberg DÖD 2012, 167, juris Rn. 22), zumal eine vertrauensvolle weitere Zusammenarbeit ersichtlich ausgeschlossen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 494/14

    Behördliche Praxis, nach Erreichen der Altersgrenze zur Erstellung von

    Die hinter diesen Zahlen stehende Praxis des Antragsgegners, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres gemäß Nr. 2.3 Spiegelstrich 1 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die dienstliche Beurteilung der Beamten und Beamtinnen des Polizeivollzugsdienstes vom 21.12.2010 (VwV-Beurteilung Pol, GABl. 2011, 2) grundsätzlich nicht mehr zu erstellenden Regelbeurteilungen regelhaft durch Anlassbeurteilungen zu ersetzen, die von Amts wegen unter Angleichung an den Regelbeurteilungsstichtag und den Regelbeurteilungszeitraum erstellt werden, ohne durch eine Bewerbung des jeweiligen Beamten veranlasst zu sein, begegnet schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie dem grundlegenden Unterschied zwischen der in regelmäßigen Abständen erstellten Regelbeurteilung und der nur aus besonderem Anlass erstellten Anlassbeurteilung, wie er in den einschlägigen Beurteilungsbestimmungen zum Ausdruck kommt (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 BeurtVO, wonach Polizeibeamte vor Entscheidungen über eine Beförderung dienstlich beurteilt werden können; s. hierzu auch Senatsbeschluss vom 12.07.2005 - 4 S 915/05 -, VBlBW 2006, 62 sowie Urteil vom 20.03.2012 - 4 S 1811/11 -, VBlBW 2012, 342), widerspricht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht