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LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietrückzahlung aufgrund einer kleineren als angenommenen Wohnung bei einem Mietvertrag über eine Wohnung ohne Angabe der Größe
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Mannheim, 07.11.2007 - 17 C 460/06
Auszug aus LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 07.11.2007 (Az. 17 C 460/06) im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.Das Urteil des Amtsgerichts Mannheim, Az. 17 C 460/06, wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
- BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03
Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen …
Auszug aus LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
Auch hierin unterscheidet sich der Fall wesentlich von dem des beiderseitigen Irrtums hinsichtlich der Wohnfläche bei der Mieterhöhung, der ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters mit Angaben zu Miethöhe und Wohnungsgröße, also zur gemeinsamen Kalkulationsgrundlage, vorausging (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 3115 [BGH 07.07.2004 - VIII ZR 192/03] ). - LG Mannheim, 08.11.2006 - 4 S 96/06
Zusicherung bzw. Vereinbarung der Wohnfläche
Auszug aus LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
Schweigt indes der schriftliche Mietvertrag über Umstände, die eine der Parteien für bedeutsam hielt, dann ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass sich der Vermieter hinsichtlich dieses bekannt gegebenen Umstandes gerade nicht binden wollte und dass die andere Partei auf die Aufnahme in den Mietvertrag letztlich keinen Wert legte, so dass eine vertragliche Bindung ausscheidet (Kammer, Urt. v. 08.11.2006, abgedr. in DWW 2007, 118; vgl. dazu einerseits Börstinghaus in WM 2007, 561 und andererseits Kandelhard in NZM 2008, 468 [Fn. 40]). - BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96
Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …
Auszug aus LG Mannheim, 24.09.2008 - 4 S 189/07
Soweit in kaufrechtlichen Fällen auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände für die Ermittlung des Vertragsinhalts herangezogen wurden (vgl. BGH, NJW 1997, 2874 [BGH 11.07.1997 - V ZR 246/96] ), passt dies für die Auslegung eines Dauerschuldverhältnisses und auch wegen § 550 BGB nicht.