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   VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88   

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VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88 (https://dejure.org/1990,7568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.1990 - 4 S 1940/88 (https://dejure.org/1990,7568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 1990 - 4 S 1940/88 (https://dejure.org/1990,7568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (1. Verlängerung der beamtenrechtlichen Probezeit - belastender Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbesuche - Voreingenommenheit des Beurteilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1986 - 4 S 2876/85

    Dienstliche Beurteilung des Beamten auf Probe vor der Entscheidung über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Die Verwaltungsgerichte haben sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verwaltung Verfahrensvorschriften verletzt, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zur Grundlage genommen, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des Senats vom 11.3.1986 -- 4 S 2876/85 --).

    Die negative Einschätzung der Bewährung des Klägers ist auch nicht deshalb fehlerhaft, weil die dienstliche Beurteilung vom 24.4.1985 nicht drei Monate vor Ablauf der Probezeit am 20.8.1985 abgegeben worden ist (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 BeurtVO; Urteil des Senats vom 11.3.1986 -- 4 S 2876/85 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1988 - 4 S 1333/88

    Richtquoten bei dienstlichen Beurteilungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, daß das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des klagenden Beamten durch den hierzu berufenen Beurteiler durch Ermittlung von Einzeltatsachen nachvollzieht oder dessen Beurteilung gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil des Senats vom 9.11.1988 -- 4 S 1333/88 --).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Der Dienstherr hat die angegriffene Aussage einer dienstlichen Beurteilung gegebenenfalls plausibel, d.h. seine Erwägungen einsichtig und nachvollziehbar zu machen (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 26.6.1980, 2 C 8.78, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195 = RiA 1981, 59).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Entsprechendes gilt für das im Widerspruchsbescheid erwähnte dienstliche Verhalten des Klägers nach Beendigung der Probezeit während seiner Tätigkeit am Kreisgymnasium R. und die im Berufungsverfahren vom Beklagten eingeführten Vorgänge aus der Tätigkeit des Klägers beim Gymnasium Bl. Zwar können Umstände, die erst nach Beendigung der Probezeit entstanden sind, berücksichtigt werden, soweit sie zur Stützung von Rückschlüssen auf einen schon in der Probezeit gegebenen Sachverhalt dienen (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.11.1980, BVerwGE 61, 200, 209).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Zur Frage der Voreingenommenheit eines Prüfers hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 55, 355) folgende rechtsgrundsätzliche Ausführungen gemacht, die entsprechend auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sind:.
  • BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63

    Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 4 S 1940/88
    Im übrigen kann ein Rechtsbehelfsverzicht auch erst nach Ergehen der anfechtbaren Entscheidung wirksam erklärt werden (so BVerwG, Urteil v. 30.6.1964, DVBl. 1964, 874).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Die statthafte Anfechtungsklage (vgl. Senatsurteile vom 03.04.1990 - 4 S 1940/88 -, Juris, und vom 11.09.1979 - IV 816/79 -, DÖD 1982, 61; Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand April 2015, § 28 RdNr. 20, jeweils m.w.N.) hat sich nicht dadurch erledigt, dass der Beklagte den Kläger mit Verfügung vom 29.05.2012 zum Ablauf des 30.09.2012 aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen hat.

    Wäre der Verlängerungsbescheid als rechtswidrig aufzuheben, handelte es sich bei der Dienstzeit des Klägers während des Zeitraums, auf den sich der Verlängerungsbescheid bezieht, nicht mehr um eine Probezeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG (vgl. Senatsbeschluss vom 07.07.2015 - 4 S 1031/15 - Senatsurteil vom 03.04.1990, a.a.O., zum inhaltsgleichen § 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG a.F., und Senatsurteil vom 11.09.1979, a.a.O., zu § 4 LVO).

    Das Verhalten des Klägers in dieser Zeit könnte damit auch nicht mehr Grundlage für das Urteil über seine Nichtbewährung sein und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wäre wegen Verkennung des maßgeblichen Bewährungszeitraumes rechtswidrig (vgl. Senatsurteil vom 03.04.1990, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, a.a.O., und vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177, sowie Beschluss vom 10.04.1991 - 2 B 115.90 -, Juris).

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2018 - 1 K 9431/17

    Krankheitsbedingte Verlängerung der Probezeit Erheblichkeitsschwelle Addition der

    Anders als im Falle der Entlassung aufgrund der Nichtbewährung in der verlängerten Probezeit, bei der es für die Entscheidung einer fortdauernden Probezeit als Beurteilungszeitraum bedürfte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris, ist die Ableistung der Probezeit bzw. ihre Dauer nach der Einstellung als Beamter auf Lebenszeit nicht mehr von Bedeutung.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13

    Verlängerung der Probezeit; Bewährung; Nichtbewährung; Sachverhaltsermittlung;

    Anders als im Falle der Entlassung aufgrund der Nichtbewährung in der verlängerten Probezeit, bei der es für die Entscheidung einer fortdauernden Probezeit als Beurteilungszeitraum bedürfte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris, ist die Ableistung der Probezeit bzw. ihre Dauer nach der Einstellung als Beamter auf Lebenszeit nicht mehr von Bedeutung.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990- 4 S 1940/88 -, juris Rn. 50.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    § 21 LVwVfG, wonach im Verwaltungsverfahren bereits die Besorgnis der Befangenheit ausreicht, einen Amtsträger von der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu entbinden, ist auf dienstliche Beurteilungen schon deshalb nicht anwendbar, weil diese keine Verwaltungsakte sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.04.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318, und vom 23.09.2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 -, NVwZ-RR 2002, 802; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.05.2011 - 1 L 86/10 -, Juris; Senatsurteil vom 03.04.1990 - 4 S 1940/88 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - 6 B 850/21

    Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 6 E 721/12 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 S 1082/14 -, juris Rn. 33, und vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris Rn. 45; ferner Hessischer VGH, Urteile vom 27. März 1985 - I OE 33/82 -, NVwZ 1985, 929, und Beschluss vom 3. Februar 1984 - 1 TH 48/83 -, DÖD 1985, 43; daneben BVerwG, Beschluss vom 10. April 1991 - 2 B 115.90 -, juris Rn. 8.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

    Vor diesem Hintergrund stellt die Verlängerung der Probezeit für den Betreffenden eine Schmälerung seiner rechtlichen Position - und damit einen belastenden Verwaltungsakt - dar, weil dadurch weiterhin, nämlich bis zum Ablauf der verlängerten Probezeit, die Möglichkeit seiner Entlassung wegen Nichtbewährung besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.9.1979 - IV 816/79 -, juris Rn. 18; Urteil vom 3.4.1990 - 4 S 1940/88 -, juris Rn. 44; Urteil vom 21.1.2016 - 4 S 1082/14 -, juris Rn. 32).
  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20

    Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990- 4 S 1940/88 -, juris, Rn. 50; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 K 3816/13 -, juris, Rn. 41 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris (Rn. 67) zu einer ähnlichen baden-württembergischen Regelung: bloße "Richtangabe".
  • VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 588/01

    Recht der Landesbeamten; Einzelfall einer rechtmäßigen Entlassung eines Beamten

    Diese ist vom Gericht zu respektieren, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass sachfremde Erwägungen das Urteil beeinflusst haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 03.04.1990 - 4 S 1940/88, Juris).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2023 - 1 A 3268/20

    Klage eines Beamten auf Aufhebung der Probezeitbeurteilung und Neubeurteilung

    Gegenstand des Klagebegehrens ist bei der Anfechtung einer Probezeitverlängerung vielmehr die Beseitigung eines Verwaltungsakts, zu dieser Qualität der Verlängerungsentscheidung vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. April 1990 - 4 S 1940/88 -, juris, Rn. 44, und Leppek, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Werkstand: August 2022, BLV § 28 Rn. 20, m. w. N., mit dem der Dienstherr dem Umstand, dass die Bewährungslage bei Ablauf der zunächst festgesetzten Probezeit nach seiner (nur beschränkt überprüfbaren) Einschätzung noch unklar ist, dadurch Rechnung trägt, dass er seine Entscheidung über eine volle Bewährung bzw. endgültige Nichtbewährung und die (erst) daran anknüpfenden Maßnahmen einer Entlassung oder Ernennung des Beamten zum Beamten auf Lebenszeit bis zum Ablauf der verlängerten Probezeit zurückstellt und dem Probebeamten so die Möglichkeit einräumt, sich noch im vollem Umfang (vgl. § 28 Abs. 2 BLV) zu bewähren.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.10.2020 - 2 K 4225/17

    Recht der Landesbeamten; Entlassung; Probebeamter

  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.308

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

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