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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10   

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VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10 (https://dejure.org/2010,3641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 (https://dejure.org/2010,3641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 (https://dejure.org/2010,3641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten konstitutiven Anforderungsprofils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Voraussetzung eines konstitiven Anforderungsprofils durch einen Bewerber als Grund für die Nichtberücksichtigung in einer Auswahlentscheidung; Zwingende Merkmale eines Anforderungsprofils und deren objektive Überprüfbarkeit als als "konstitutiv" einzustufende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Fehlende Voraussetzung eines konstitiven Anforderungsprofils durch einen Bewerber als Grund für die Nichtberücksichtigung in einer Auswahlentscheidung; Zwingende Merkmale eines Anforderungsprofils und deren objektive Überprüfbarkeit als als "konstitutiv" einzustufende ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 290
  • VBlBW 2011, 193
  • DÖV 2011, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08

    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 -, BayVBl 2009, 345; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 -, ZBR 2009, 276 und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 -, Juris; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, DÖD 2009, 202).

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, ThürVBl 2007, 187; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009, a.a.O).

  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 3 CE 08.53

    Stellenausschreibung mit konstitutivem Anforderungsprofil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 -, BayVBl 2009, 345; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 -, ZBR 2009, 276 und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 -, Juris; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, DÖD 2009, 202).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, ThürVBl 2007, 187; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009, a.a.O).
  • OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09

    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    cc) Es ist entgegen dem Beschwerdevorbringen weit überwiegend wahrscheinlich, dass der Beigeladene diejenigen Anforderungen aus der Stellenausschreibung vom 25.02.2010 erfüllt, die seitens des Antragsgegners "erwartet" werden und die nicht oben unter a) bb) aufgeführt sind, so dass es nicht darauf ankommt, ob diese zum konstitutiven Anforderungsprofil zu rechnen sind (vgl. zur Auslegung von "werden erwartet" in einem Anforderungsprofil im Sinne von "werden zwingend verlangt" OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.2010 - 2 B 315/09 -, DÖD 2010, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der begehrten Übertragung eines Dienstpostens oder einer Funktion keine Beförderung verbunden ist, da der unterlegene Bewerber es unter dem Blickwinkel von Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 33 Abs. 2 GG nicht hinzunehmen braucht, dass der ausgewählte Bewerber möglicherweise zu Unrecht einen Bewährungsvorsprung in der umstrittenen Funktion erlangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10
    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, ThürVBl 2007, 187; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009, a.a.O).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 1 B 910/08

    Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Einzelfall einer

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Bis zum 16.03.2010 wurde dem Antragsteller, der unstreitig alle übrigen Merkmale des nach der Besetzungspraxis insoweit lediglich beschreibenden Anforderungsprofils (vgl. zur Abgrenzung des konstitutiven vom beschreibenden Anforderungsprofil: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, VBlBW 2011, 193) in hervorragendem Maße erfüllt, in seinem Berufsleben durchgängig eine ausgeprägte und außergewöhnlich hohe soziale Kompetenz im kollegialen Umgang bescheinigt.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Bei einem lediglich beschreibenden Anforderungsprofil handelt es sich um ein Kriterium, das einen Beurteilungsvorsprung ausgleichen kann (vgl. BayVGH vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, Rn. 68 zit. nach ; vgl. ferner zur Differenzierung zwischen konstitutivem und beschreibendem Anforderungsprofil auch VGH BW vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10 ).

    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt (typisch: in einer dienstlichen Beurteilung), erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv (so zutreffend VGH BW vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10, ).

    Dies ergibt sich aus der Auslegung des Auswahlvermerks vom 6. Oktober 2010, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (vgl. VGH BW vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10, RdNr. 4 zitiert nach ), und auch aus der Handhabung dieses Merkmals im Rahmen der Auswahlentscheidung (vgl. BayVGH vom 11.5.2009, Az. 3 CE 09.596, RdNr. 19 zitiert nach ).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    In diesem Sinn hat der Senat (vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605 , RdNr. 35, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg vom 7.12.2010, Az. 4 S 2057/10 , RdNr. 4) ausgeführt, dass sich diejenigen Anforderungen als konstitutiv erweisen, deren Vorliegen anhand objektiv überprüfbarer Fakten - also insbesondere ohne gebotene Rücksichtnahme auf Wertungsspielräume des Dienstherrn - als tatsächlich gegeben und letztlich eindeutig und unschwer festgestellt werden kann und die deshalb im Falle ihrer Nichterfüllung einen vernünftigen potentiellen Bewerber davon abhalten, um die Stelle oder Funktion zu konkurrieren.
  • VG München, 13.09.2023 - M 5 E 23.3439

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Stellenbesetzung, W 3 Professur

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Derartige Merkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen und über die der Dienstherr - in der Regel in einer dienstlichen Beurteilung oder vergleichbaren Stellungnahme - zunächst eine nähere Einschätzung treffen muss, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst dann Bedeutung erlangen, wenn der Bewerber das (zulässigerweise aufgestellte) konstitutive Anforderungsprofil erfüllt und deshalb zur näheren Überprüfung bzw. vergleichenden Würdigung seiner im Übrigen vorliegenden Eignung in das weitere Auswahlverfahren einzubeziehen ist (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Dabei erweisen sich diejenigen Anforderungen als konstitutiv, deren Vorliegen anhand objektiv überprüfbarer Fakten eindeutig festgestellt werden kann und die deshalb im Falle ihrer Nichterfüllung einen vernünftigen potentiellen Bewerber davon abhalten, um die Stelle oder Funktion zu konkurrieren (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

  • VG München, 30.01.2023 - M 5 E 22.4977

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung einer Professur

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Derartige Merkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen und über die der Dienstherr - in der Regel in einer dienstlichen Beurteilung oder vergleichbaren Stellungnahme - zunächst eine nähere Einschätzung treffen muss, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst dann Bedeutung erlangen, wenn der Bewerber das (zulässigerweise aufgestellte) konstitutive Anforderungsprofil erfüllt und deshalb zur näheren Überprüfung bzw. vergleichenden Würdigung seiner im Übrigen vorliegenden Eignung in das weitere Auswahlverfahren einzubeziehen ist (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Dabei erweisen sich diejenigen Anforderungen als konstitutiv, deren Vorliegen anhand objektiv überprüfbarer Fakten eindeutig festgestellt werden kann und die deshalb im Falle ihrer Nichterfüllung einen vernünftigen potentiellen Bewerber davon abhalten, um die Stelle oder Funktion zu konkurrieren (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie vom Dienstherrn nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).
  • VG München, 19.10.2021 - M 5 E 21.2443

    Deklaratorisches und konstitutives Anforderungsprofil

    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (OVG SH, B.v. 22.8.2014 - 2 MB 17/14 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Derartige Merkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen und über die der Dienstherr - in der Regel in einer dienstlichen Beurteilung oder vergleichbaren Stellungnahme - zunächst eine nähere Einschätzung treffen muss, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst dann Bedeutung erlangen, wenn der Bewerber das (zulässigerweise aufgestellte) konstitutive Anforderungsprofil erfüllt und deshalb zur näheren Überprüfung bzw. vergleichenden Würdigung seiner im Übrigen vorliegenden Eignung in das weitere Auswahlverfahren einzubeziehen ist (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

    Dabei erweisen sich diejenigen Anforderungen als konstitutiv, deren Vorliegen anhand objektiv überprüfbarer Fakten eindeutig festgestellt werden kann und die deshalb im Falle ihrer Nichterfüllung einen vernünftigen potentiellen Bewerber davon abhalten, um die Stelle oder Funktion zu konkurrieren (VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Nicht-konstitutive Merkmale sind demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder ausdrücklich als nicht zwingend vorliegen sollen, weil sie beispielsweise nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können ( OVG Sachsen, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 B 95/16 - und vom 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, jeweils , juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 5 ME 157/16 - und Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 5 ME 153/16 -, jeweils juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 B 93/14 - und Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 -, jeweils, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 3 CE 11.1132

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung

  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice,

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

  • VG Würzburg, 17.10.2014 - W 1 E 14.707

    Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

  • VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20

    Konkurrentenschutz

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 1 E 14.450

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Konstitutives

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14

    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des

  • VG Sigmaringen, 15.09.2015 - 7 K 4881/13

    Teilhabe behinderter Menschen: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG wegen

  • VG München, 08.07.2013 - M 5 E 13.2664

    Stellenbesetzung; Anforderungsprofil; Konstitutiv

  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2021 - 4 S 1541/21

    Ausschluss eines habilitierten Privatdozenten von einem Berufungsverfahren

  • VG Schleswig, 09.09.2020 - 12 B 29/20

    Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 13/20

    Stellenbesetzungsverfahren: Anforderungen an die Durchführung von

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 4 S 2583/20

    Zum Auswahlkriterium "qualitativ hochwertige Promotion" bei der Ausschreibung

  • VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung um Einstellung in ein

  • VG Münster, 12.01.2012 - 4 K 2140/09

    Über Besetzung einer Stelle beim Polizeipräsidium Münster muss neu entschieden

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2014 - 4 S 163/14

    Einstweiligen Anordnung - Konkurrentenstreit - vorläufige Zulassung auf einen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 4 S 1939/15

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für einen nicht zum Zuge gekommenen Bewerber

  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 2 B 95/16

    Stellenbesetzung; Abteilungsleiter in einem Ministerium; Berufserfahrung in den

  • VG München, 30.11.2022 - M 5 E 22.3806

    Keine Auswahl in einem Stellenbesetzungsverfahren bei Nichterfüllung eines

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 3 CE 21.1648

    Besetzung der Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts

  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

  • VG München, 27.04.2011 - M 5 E 11.650

    Dienstpostenbesetzung; fachbetreuer Sport; Eliteschule des Fußballs;

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.2484

    Nichteinladung zu Bewerbungsgespräch, Bewerber mit Schwerbehinderung,

  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

  • VG Gera, 16.05.2012 - 1 E 35/12

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Besetzung einer Referatsleiterstelle

  • VG München, 30.05.2023 - M 5 E 23.2092

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

  • OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12

    Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535

    Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer

  • VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750

    Beamtenrecht; Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts

  • VG Bremen, 21.06.2011 - 6 V 1596/10

    Konkurrentenstreit

  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 12 Ga 108/16

    Unterlassungsanspruch der Besetzung einer Stelle zu einem öffentlichen Amt bzgl.

  • VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12

    Entschädigung eines Schwerbehinderten wegen Nichteinladung zu einem

  • OVG Sachsen, 15.11.2011 - 2 B 99/11

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz

  • VG München, 28.01.2014 - M 5 E 13.5500

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsprofil; vierte Qualifikationsebene;

  • VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen beamtenrechtlicher Auswahlentscheidung

  • VG Bayreuth, 16.07.2021 - B 5 E 21.423

    Soll-Vorschrift, Atypischer Fall, Ermessen, Schulpraxis, 3-Jahres-Regelung,

  • VG Schleswig, 12.02.2020 - 12 B 80/19

    Eilrechtsschutz auf Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten;

  • VG Münster, 09.05.2012 - 4 L 210/12

    Konkurrentenverdrängung bei einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit im

  • VG München, 10.10.2011 - M 5 E 11.2235

    Dienstpostenbesetzung; stellvertretende Referatsleitung; gezielte

  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 11/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG München, 20.07.2016 - M 5 E 16.728

    Kein konstitutives Anforderungsprofil durch die Angabe zu "guten Kenntnissen der

  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11

    Einstweilige Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines

  • VG München, 05.06.2014 - M 5 K 13.5503

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsprofil; vierte Qualifikationsebene;

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