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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17   

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VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17 (https://dejure.org/2018,2191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2018 - 4 S 2200/17 (https://dejure.org/2018,2191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 4 S 2200/17 (https://dejure.org/2018,2191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft durch Teilnahme an selbst geschaffenen Aufnahmeritualen; Teilnahme an den "Taufen" und einem "Gefangenenspiel" ; Gefährdung der militärischen Ordnung durch die Aufnahmerituale

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 SG, § 55 Abs 5 SG, § 75 Abs 1 S 2 Nr 5 SG
    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft durch Teilnahme an selbst geschaffenen Aufnahmeritualen; Teilnahme an den "Taufen" und einem "Gefangenenspiel"; Gefährdung der militärischen Ordnung durch die Aufnahmerituale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Pfullendorf: Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen rechtskräftig

  • taz.de (Pressebericht, 09.02.2018)

    Gewalttätige Rituale bei der Bundeswehr - Soldaten zu recht entlassen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Bundeswehr-Folterrituale: Entlassung der Soldaten auch bei Einwilligung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen zulässig - "Folterrituale" stellen auch bei allseitigem Einverständnis zwischen Beteiligten schwerwiegendes Fehlverhalten dar

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Pfullendorf: Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen "Taufen" und "Gefangenenspielen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 895
  • DÖV 2018, 377
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Auch wenn sie mit harmlosen Inhalten beginnen, bestehen Missbrauchsmöglichkeiten zu Lasten Einzelner, indem Soldaten einem Gruppenzwang unterworfen und letztlich durch Misshandlung, Demütigung bzw. entwürdigender Behandlung in ihren Grundrechten verletzt werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 -, Juris).

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WB 13.00 -, Juris) stellten Aufnahmerituale für die Bundeswehr ein Problem dar, das aufgrund der besonderen Gruppendynamik innerhalb des Bundeswehr immer wieder aufzutreten drohe und mit besonderen Missbrauchsgefahren verbunden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.

    Es wird weiter geltend gemacht, dass sich aus der Entscheidung vom 17.10.2000 (- 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -) ergebe, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Aufnahmeritualen, selbst wenn sie durch Vorgesetzte durchgeführt bzw. geduldet worden seien, der Auffassung sei, dass es keiner reinigenden Maßnahme in Form einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder zumindest einer Degradierung bedürfe.

    Deswegen geht auch der Hinweis auf die disziplinarrechtliche Entscheidung vom 17.10.2000 (- 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -) fehl.

    Dass dieser Unfug (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WB 13.00 -, Juris) weiterhin nicht "ausgerottet" werden konnte, belegen allerdings die streitgegenständlichen Ereignisse.

    Dies ist auch nach Ansicht des Senats - trotz eines durch neue Medien beeinflussten Kommunikationsverhaltens und sonstiger soziokultureller Veränderungen - weiterhin auch nicht im Sinne einer Gratwanderung hinnehmbar (vgl. in diesem Sinne aber wohl Ebeling, Seiffert, Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, Zur Ritualkultur [in] der Bundeswehr, Kompass 2/12, S. 6), da Aufnahmerituale, auch wenn sie mit harmloseren Inhalten beginnen, als bundeswehrinterne Veranstaltungen generell geeignet sind, ihren Missbrauch in der Weise zu Lasten Einzelner zu eröffnen, dass Soldaten einem Gruppenzwang unterworfen werden und letztlich durch Misshandlung, Demütigung oder entwürdigende Behandlung ihre Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00 -, Juris).

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Denn jeder "Spaß" endet dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit eines Kameraden verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, Juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.

    Sie sind auch nach Ansicht des Senats objektiv geeignet, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, Juris).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).

    Soweit er die Schwierigkeit des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht nur um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die auch objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (zuletzt BVerwG, Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, m.w.N., Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils hinsichtlich einer Tatsachen- und/oder Beweiswürdigung geltend gemacht, gelten insoweit besondere Anforderungen an die Darlegung (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.07.2012 - 2 S 1265/12 -, NVwZ-RR 2012, 778 und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 -, AuAS 2008, 150; Nds. OVG, Beschluss vom 18.01.2001 - 4 L 2401/00 -, Juris).

    Vielmehr bedarf es der Darlegung erheblicher Fehler bei der Tatsachen- oder Beweiswürdigung, die etwa dann vorliegen können, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. auch zur "aktenwidrigen" Sachverhaltsfeststellung Höfling, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 108 Rn. 32 ff. m.w.N.), gegen Denkgesetze verstoßen oder gesetzliche Beweisregeln missachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, InfAuslR 1994, 424; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.03.2008 - 11 S 194/07 - und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 -, AuAS 2008, 150).

  • Drs-Bund, 29.05.2017 - BT-Drs 18/12524
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Sie könnten u. a. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung oder Verstöße gegen die Pflichten als Vorgesetzter beinhalten (BT-Drs. 18/12524, S. 6).
  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 1899/17

    Aufnahmeritual; Ritual; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung oder des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Dass auch konkret auf einzelnen Kameraden ein ggf. nicht unbeträchtlicher Druck gelastet habe, werde beispielsweise an der Aussage des Klägers im Verfahren 5 K 1899/17 (vgl. Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen vom 16.01.2017, dortige Behördenakte, S. 20) deutlich, der berichtet habe, dass der Kamerad A., um seiner "Taufe" zu entgehen, angeboten habe, eine Fliege oder Motte zu essen, was er in der Folge auch getan haben solle.
  • Drs-Bund, 18.01.2011 - BT-Drs 17/4400
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Zum anderen habe er auch Defizite bei der Dienstaufsicht aufgezeigt (BT-Drs. 17/4400, S. 8).
  • BVerwG, 16.08.2010 - 2 B 33.10

    Soldatenverhältnis auf Zeit; fristlose Entlassung; Dienstpflichtverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Sie beinhalten dementsprechend keine disziplinarischen Maßnahmen (BVerwG, Beschluss vom 16.08.2010 - 2 B 33.10 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2003 - 12 ZB 03.2223

    Grundsicherung, Darlegungserfordernisse an die Zulassungsgründe der "ernstlichen

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Sigmaringen, 19.07.2017 - 5 K 3459/17

    Kaserne Pfullendorf: Entlassung von Bundeswehrsoldaten rechtens

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84

    Einstandsritual - Fernmeldetaufe - Militärischer Vorgesetzter - Schweres

  • BVerwG, 22.10.1998 - 2 WD 11.98

    Recht der Soldaten - Befehl zum Niederknien auf einen Bambusstab in Blickrichtung

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10700/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12/00 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 31 (zum Wehrdisziplinarrecht).
  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

    Der Sinn und Zweck des § 55 Abs. 5 SG ist demgegenüber darin zu sehen, dass die Rechtsstellung dieser Soldaten noch nicht so gefestigt ist, dass auch sie nur im Wege eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernt werden dürften (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 24).

    Insoweit liegt auch ein Verstoß gegen die aus § 12 SG resultierende Pflicht zu gegenseitiger Achtung und Fairness (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 28) vor, der ebenfalls eine Gefährdung der militärischen Ordnung zu begründen vermag.

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 9371/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12/00 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 31 (zum Wehrdisziplinarrecht).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10458/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 2 WD 12/00 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 31 (zum Wehrdisziplinarrecht).
  • VG Düsseldorf, 05.08.2020 - 10 K 6654/17
    VGH Baden-Württemberg, 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17, Rn. 36 - juris; VG Sigmaringen, 19. Juli 2017 - 5 K 3625/17, Rn. 54 - juris, oder bei rechtsextremistischen Handlungen.
  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

    Die Verwaltungsgerichte haben diese Voraussetzungen im Rahmen einer "objektiv nachträglichen Prognose" vielmehr vollumfänglich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62 , vom 12.02.1981 - 2 C 47.78 -, BeckRS 1981, 31261032, vom 31.01.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361 und vom 09.06.1971 - BVerwG VIII C 180.67 -, BVerwGE 38, 178 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.07.2021 - 5 ME 81/21 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2020 - 1 A 353/18 -, juris Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 16.01.2020 - 10 K 19633/17
    VGH Baden-Württemberg, 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17, Rn. 36 - juris; VG Sigmaringen, 19. Juli 2017 - 5 K 3625/17, Rn. 54 - juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 2 LB 764/18

    Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden; einmaliger Cannabis-Konsum

    Die Vorschrift verlangt weder eine Strafbarkeit des Verhaltens des Soldaten noch eine Dienstpflichtverletzung oder eine Disziplinarmaßnahme (VGH Mannheim Beschl. v. 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -. juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 4 S 2144/17

    Pfullendorf: Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen

    Die Beschlüsse vom 8. Februar 2018 (4 S 2200/17, 4 S 2201/17) und vom 9. Februar 2018 ( 4 S 2144/17) sind unanfechtbar.
  • VG Koblenz, 27.10.2021 - 2 K 252/21

    Soldat durfte wegen einer Vielzahl rechtsextremistischer und

    Eine solche Gefahr kann bei Fällen angenommen werden, in denen ein konkretes Verhalten einen Anreiz zur Nachahmung durch Kameraden bieten könnte sowie in Fällen, in denen es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, mithin eine abstrakte Gefahr vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.; VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 4 S 2200/17 -, juris, Rn. 36 sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2020 - 10 K 19633/17 -, juris, Rn. 52 bis 56 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2201/17

    Pfullendorf: Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen Aufnahmeritualen

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