Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Altersbeförderungsverbot - Ausnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz im Beamtenrecht; § 34 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) als "Soll"-Vorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne ; Ausnahmen vom sog. Altersbeförderungsverbot ; Atypische Ausnahmefälle; Besondere Härten
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; LBG § 34 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 34 Abs. 3
Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand: Beförderung, Altersgrenze, Soll-Vorschrift, Atypischer Fall, Stellenbesetzungssperre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.09.2002 - 8 K 3183/02
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Papierfundstellen
- VBlBW 2003, 286
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 20.08.2002 - 1 TG 1229/02
Beförderungsverbot - Altersgrenze - Richter
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der durch die Vorgaben in § 34 Abs. 3 LBG maßgebenden Gesetzeslage, wonach eine Beförderung nicht innerhalb von drei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ausgesprochen werden soll, die Bewerbung des Antragstellers aufgrund der dadurch erfolgten gesetzlichen Einschränkung des Auswahlermessens im Sinne einer sachgerechten Vorauswahl unberücksichtigt bleiben konnte und auch musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, ZBR 1981, 228; Beschluss des Senats vom 28.08.1975, RiA 1976, 98; Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.1990 - 1 W 150/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.1981, ZBR 1981, 378).Der Gesetzgeber bringt mit ihr vielmehr auch seine Erwartung zum Ausdruck, dass der Beamte im Interesse des Dienstherrn und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben des höher bewerteten Amtes noch für eine längere Zeitdauer wahrnehmen werde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15.07.1981, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 140/80
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der durch die Vorgaben in § 34 Abs. 3 LBG maßgebenden Gesetzeslage, wonach eine Beförderung nicht innerhalb von drei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ausgesprochen werden soll, die Bewerbung des Antragstellers aufgrund der dadurch erfolgten gesetzlichen Einschränkung des Auswahlermessens im Sinne einer sachgerechten Vorauswahl unberücksichtigt bleiben konnte und auch musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, ZBR 1981, 228; Beschluss des Senats vom 28.08.1975, RiA 1976, 98; Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.1990 - 1 W 150/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.1981, ZBR 1981, 378).Der Gesetzgeber bringt mit ihr vielmehr auch seine Erwartung zum Ausdruck, dass der Beamte im Interesse des Dienstherrn und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben des höher bewerteten Amtes noch für eine längere Zeitdauer wahrnehmen werde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.1981, a.a.O.).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 90, 275, m.w.N. aus seiner Rechtsprechung).Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich dabei grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 90, 275; 78, 101).
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich dabei grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 90, 275; 78, 101). - BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79
Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der durch die Vorgaben in § 34 Abs. 3 LBG maßgebenden Gesetzeslage, wonach eine Beförderung nicht innerhalb von drei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ausgesprochen werden soll, die Bewerbung des Antragstellers aufgrund der dadurch erfolgten gesetzlichen Einschränkung des Auswahlermessens im Sinne einer sachgerechten Vorauswahl unberücksichtigt bleiben konnte und auch musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, ZBR 1981, 228; Beschluss des Senats vom 28.08.1975, RiA 1976, 98; Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.1990 - 1 W 150/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.1981, ZBR 1981, 378). - OVG Saarland, 12.11.1990 - 1 W 150/90
Beamter; Altersgrenze; Altersbeförderungsverbot; Ausnahme; Ermessensbindung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der durch die Vorgaben in § 34 Abs. 3 LBG maßgebenden Gesetzeslage, wonach eine Beförderung nicht innerhalb von drei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ausgesprochen werden soll, die Bewerbung des Antragstellers aufgrund der dadurch erfolgten gesetzlichen Einschränkung des Auswahlermessens im Sinne einer sachgerechten Vorauswahl unberücksichtigt bleiben konnte und auch musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, ZBR 1981, 228; Beschluss des Senats vom 28.08.1975, RiA 1976, 98; Hess. VGH, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.1990 - 1 W 150/90 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.1981, ZBR 1981, 378). - BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02
Die in Ausprägung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatzes (vgl. BVerwGE 31, 345) nach § 34 Abs. 3 LBG vorgesehene dreijährige Beförderungssperre vor Erreichen der Altersgrenze dient dabei nicht nur dem Zweck, sog. Altersbeförderungen vorzubeugen, die nicht in erster Linie auf der Eignung des Beamten für das Beförderungsamt beruhen, sondern dazu dienen, ihm die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus diesem Amt zukommen zu lassen, wie er auch § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG zugrunde liegt.
- VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 4 K 1223/10
Konkurrentenstreit; Beförderung; Auswahlentscheidung; Leistungsgrundsatz; …
Nach der Entscheidung des VGH Bad.-Württ. vom 4.11.2002 - 4 S 2281/02 -, die dem Beamten ausgehändigt und mitgegeben wurde, stelle die Sollvorschrift in § 34 Abs. 3 LBG im Regelfall eine Mussvorschrift dar.42 Zum Zweck des § 34 Abs. 3 LBG (alt) hat der VGH Bad.-Württ. in seinem Beschluss vom 4.11.2002 - 4 S 2281/02 -, also vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG und vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes am 18.8.2006, ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher …
Ob diese Beschränkung des Wettbewerbs dem von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten unbeschränkten und vorbehaltlosen Geltungsanspruch des Leistungsgrundsatzes Rechnung trägt, ist fraglich (bejahend noch Beschluss des Senats vom 04.11.2002 - 4 S 2281/02 -, Juris m.w.N.). - VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12
Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im …
Der Gesetzgeber bringt mit der Altersgrenze seine Erwartung zum Ausdruck, dass der Beamte oder Richter im Interesse des Dienstherrn und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben des höher bewerteten Amtes/Dienstpostens noch für eine längere Zeitdauer wahrnehmen werde (VGH Kassel…, Beschluss vom 20.08.2002 - 1 TG 1229/02 -, NVwZ 2003, S. 240; VGH Mannheim, Beschluss vom 04.11.2002 - 4 S 2281/02 -, juris).Für den Regelfall bedeutet das "Soll" ein "Muss" (VGH Mannheim, Beschluss vom 04.11.2002 - 4 S 2281/02 -, juris, zur gleichartigen Regelung des Landes Baden- Württemberg).
- VG Arnsberg, 18.09.2013 - 2 K 2244/11
Anspruch eines in den Ruhestand getretenen Beamten auf Schadensersatz wegen …
vgl. auch: Hess.VGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 -, a. a. O., Beschluss vom 20. August 2002 - 1 TG 1229/02 -, NVwZ 2003, 240; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. November 2002 - 4 S 2281/02 -, VBlBW 2003, 286; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Juli 1981 - 2 A 140/80 -, ZBR 1981, 378; VG Weimar, Beschluss vom 4. September 2012 - 4 E 909/12 We -, ThürVBl.