Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5119
VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09 (https://dejure.org/2010,5119)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2010 - 4 S 2447/09 (https://dejure.org/2010,5119)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 4 S 2447/09 (https://dejure.org/2010,5119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Aufrechnung eines Rückforderungsanspruches des Dienstherrn gegenüber Versorgungsbezügen eines Beamten/Hinterbliebenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit einer Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs des Dienstherrn mit Versorgungsbezügen eines Beamten oder seiner Hinterbliebenen; Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Ermittlung des pfändbaren Teils von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit einer Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs des Dienstherrn mit Versorgungsbezügen eines Beamten oder seiner Hinterbliebenen; Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Ermittlung des pfändbaren Teils von ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit einer Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs des Dienstherrn mit Versorgungsbezügen eines Beamten oder seiner Hinterbliebenen; Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Ermittlung des pfändbaren Teils von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überzahlte Bezüge und die Aufrechnung des Dienstherren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Des vorherigen Erlasses eines Leistungsbescheids durch den Beklagten (über die Rückforderung der zuviel gezahlten Versorgungsbezüge) bedarf es nicht, um mit dieser (Aktiv-)Forderung aufrechnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94).

    31 Die nach § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG zu treffende Billigkeitsentscheidung, deren es auch bedarf, wenn die Rückforderung im Wege der Aufrechnung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1994, a.a.O.), hat das Verwaltungsgericht darin gesehen, dass eine Aufrechnung in Höhe von monatlich 300,-- EUR erfolgen solle, was der Gewährung von Ratenzahlungen vergleichbar sei.

  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2009 - 12 K 1925/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2009 - 12 K 1925/09 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung auch von Nr. 1 des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 17.03.2009 und dessen Widerspruchsbescheids vom 16.04.2009 zu verurteilen, ihr nicht durch monatliche ratenweise Einbehaltung der bestehenden Überzahlung verminderte Versorgungsbezüge zu zahlen.

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 120/04

    Wirkung der Aufrechnung mit zukünftig fällig werdenden Pensionsansprüchen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Danach kann dahinstehen, ob der Beklagte berechtigt war, mit seiner Gegenforderung auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Versorgungsbezüge in Höhe von 8.750,76 EUR gegen die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vom 23.02.2009 noch nicht fälligen Versorgungsbezüge der Klägerin beginnend ab April 2009 aufzurechnen, was die Klägerin bei - angenommener - Aufrechnung bzw. Einbehaltung von Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 300,-- EUR wegen des sich dadurch ergebenden Zeitraums entsprechend gekürzter Versorgungsbezüge von rund 30 Monaten für unzulässig hält (vgl. zur Problematik RG, Urteil vom 28.06.1943 - III 5/43 -, RGZ 171, 215, 217, ferner BGH, Urteile vom 28.10.1071 - II ZR 49/70 -, NJW 1972, 154, vom 25.10.1989 - IVa ZR 221/88 -, NVwZ-RR 1990, 159 und vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04 -, NJW-RR 2006, 1185 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.1990 - 2 A 99/89 - ZBR 1991, 62).
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 169/91

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Übergangsgeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die tatsächlich ausbezahlten Versorgungsbezüge und eine angerechnete Rente Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO darstellen und für die Anwendung des Aufrechnungsverbots nach § 394 BGB, § 850c ZPO wegen ihres (infolge der Anrechnung) rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs als "Einheit" bzw. als "Zweckgemeinschaft" anzusehen sind und dem Bezieher nicht zweimal die volle Pfändungsfreigrenze einzuräumen ist (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, Juris und BAG, Urteil vom 30.07.1992 - 6 AZR 169/91 -, AP Nr. 4 zu § 850 e ZPO).
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Danach kann dahinstehen, ob der Beklagte berechtigt war, mit seiner Gegenforderung auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Versorgungsbezüge in Höhe von 8.750,76 EUR gegen die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vom 23.02.2009 noch nicht fälligen Versorgungsbezüge der Klägerin beginnend ab April 2009 aufzurechnen, was die Klägerin bei - angenommener - Aufrechnung bzw. Einbehaltung von Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 300,-- EUR wegen des sich dadurch ergebenden Zeitraums entsprechend gekürzter Versorgungsbezüge von rund 30 Monaten für unzulässig hält (vgl. zur Problematik RG, Urteil vom 28.06.1943 - III 5/43 -, RGZ 171, 215, 217, ferner BGH, Urteile vom 28.10.1071 - II ZR 49/70 -, NJW 1972, 154, vom 25.10.1989 - IVa ZR 221/88 -, NVwZ-RR 1990, 159 und vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04 -, NJW-RR 2006, 1185 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.1990 - 2 A 99/89 - ZBR 1991, 62).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Danach kann dahinstehen, ob der Beklagte berechtigt war, mit seiner Gegenforderung auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Versorgungsbezüge in Höhe von 8.750,76 EUR gegen die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vom 23.02.2009 noch nicht fälligen Versorgungsbezüge der Klägerin beginnend ab April 2009 aufzurechnen, was die Klägerin bei - angenommener - Aufrechnung bzw. Einbehaltung von Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 300,-- EUR wegen des sich dadurch ergebenden Zeitraums entsprechend gekürzter Versorgungsbezüge von rund 30 Monaten für unzulässig hält (vgl. zur Problematik RG, Urteil vom 28.06.1943 - III 5/43 -, RGZ 171, 215, 217, ferner BGH, Urteile vom 28.10.1071 - II ZR 49/70 -, NJW 1972, 154, vom 25.10.1989 - IVa ZR 221/88 -, NVwZ-RR 1990, 159 und vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04 -, NJW-RR 2006, 1185 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.1990 - 2 A 99/89 - ZBR 1991, 62).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Danach kann dahinstehen, ob der Beklagte berechtigt war, mit seiner Gegenforderung auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Versorgungsbezüge in Höhe von 8.750,76 EUR gegen die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vom 23.02.2009 noch nicht fälligen Versorgungsbezüge der Klägerin beginnend ab April 2009 aufzurechnen, was die Klägerin bei - angenommener - Aufrechnung bzw. Einbehaltung von Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 300,-- EUR wegen des sich dadurch ergebenden Zeitraums entsprechend gekürzter Versorgungsbezüge von rund 30 Monaten für unzulässig hält (vgl. zur Problematik RG, Urteil vom 28.06.1943 - III 5/43 -, RGZ 171, 215, 217, ferner BGH, Urteile vom 28.10.1071 - II ZR 49/70 -, NJW 1972, 154, vom 25.10.1989 - IVa ZR 221/88 -, NVwZ-RR 1990, 159 und vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04 -, NJW-RR 2006, 1185 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.1990 - 2 A 99/89 - ZBR 1991, 62).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Auch sonst ist allgemein anerkannt, dass die Aufrechnung - als ein im Ausgangspunkt von der Privatrechtsordnung (§§ 387 ff BGB) gewährleistetes Mittel der Rechtsverteidigung gegenüber einem vom Gegner erhobenen Anspruch, das zugleich der Befriedigung des eigenen Anspruchs dient - auch in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis anwendbar ist und sich dabei ihre Grundzüge und ihre Wirkung nicht ändern (Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1971 - VI C 137.67 -, DÖV 1972, 573).
  • VGH Bayern, 06.03.1989 - 7 CE 88.2123
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    Danach kann dahinstehen, ob der Beklagte berechtigt war, mit seiner Gegenforderung auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Versorgungsbezüge in Höhe von 8.750,76 EUR gegen die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vom 23.02.2009 noch nicht fälligen Versorgungsbezüge der Klägerin beginnend ab April 2009 aufzurechnen, was die Klägerin bei - angenommener - Aufrechnung bzw. Einbehaltung von Versorgungsbezügen in Höhe von monatlich 300,-- EUR wegen des sich dadurch ergebenden Zeitraums entsprechend gekürzter Versorgungsbezüge von rund 30 Monaten für unzulässig hält (vgl. zur Problematik RG, Urteil vom 28.06.1943 - III 5/43 -, RGZ 171, 215, 217, ferner BGH, Urteile vom 28.10.1071 - II ZR 49/70 -, NJW 1972, 154, vom 25.10.1989 - IVa ZR 221/88 -, NVwZ-RR 1990, 159 und vom 15.03.2006 - VIII ZR 120/04 -, NJW-RR 2006, 1185 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.1990 - 2 A 99/89 - ZBR 1991, 62).
  • VG Ansbach, 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die tatsächlich ausbezahlten Versorgungsbezüge und eine angerechnete Rente Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO darstellen und für die Anwendung des Aufrechnungsverbots nach § 394 BGB, § 850c ZPO wegen ihres (infolge der Anrechnung) rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs als "Einheit" bzw. als "Zweckgemeinschaft" anzusehen sind und dem Bezieher nicht zweimal die volle Pfändungsfreigrenze einzuräumen ist (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, Juris und BAG, Urteil vom 30.07.1992 - 6 AZR 169/91 -, AP Nr. 4 zu § 850 e ZPO).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2016 - 5 LA 224/15

    Aufrechnung; Pfändungsfreigrenze; Zusammenrechnungsbeschluss

    Rechnet der Dienstherr mit einem Rückforderungsanspruch gegenüber den monatlichen Versorgungsbezügen eines Beamten auf, so darf zur Ermittlung des pfändbaren Teils der Versorgungsbezüge (§ 51 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG) eine gesetzliche Altersrente hinzugerechnet werden, weil sie gemäß § 55 BeamtVG angerechnet worden ist; ein Zusammenrechnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850e Nr. 2 Satz 1, Nr. 2a ZPO ist bei dieser Fallgestaltung nicht erforderlich (in diesem Sinne ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, juris Rn. 18; VGH Ba. Wü., Urteil vom 14.12.2010 - 4 S 2447/09 -, juris Rn. 34; vgl. auch BAG, Urteil vom 30.7.1992 - 6 AZR 169/91 -, juris Rn. 32ff.; BAG, Urteil vom 24.4.2002 - 10 AZR 42/01 -, juris Rn. 29).

    Es soll sichergestellt werden, dass der Beamte zumindest über Bezüge verfügt, welche die Höhe der Pfändungsfreigrenze (nach den §§ 850ff. ZPO) erreichen (VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.12.2010 - 4 S 2447/09 -, juris Rn. 32f.).

    Hieran anknüpfend geht auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass Versorgungsbezüge und eine angerechnete Rente, welche Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO darstellt, im Rahmen der Berechnung des für die Anwendung des § 850c ZPO maßgeblichen Betrages als "Einheit" bzw. "Zweckgemeinschaft" anzusehen sind mit der Folge, dass das Prozessgericht beide Einkommen entsprechend § 850e Nr. 2, Nr. 2a ZPO zusammenrechnen kann (VG Ansbach, Beschluss vom 31.10.2003 - AN 1 E 03.01781 -, juris Rn. 18; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 14.12.2010, a. a. O., Rn. 34).

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 3 CS 11.165

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Witwenversorgung; Zusammentreffen von

    Darüber hinaus sei eine Billigkeitsentscheidung im Rahmen der Aufrechnung nach einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 (Az. 4 S 2447/09) möglicherweise fehlerhaft, wenn die vorgesehene Einbehaltung der Versorgungsbezüge deren pfändbaren Teil übersteige.

    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 (Az. 4 S 2447/09) verweist, wonach eine Billigkeitsentscheidung im Rahmen der Aufrechnung möglicherweise fehlerhaft ist, wenn die vorgesehene Einbehaltung der Versorgungsbezüge deren pfändbaren Teil übersteigt, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - 2 A 2492/09

    Ermessensausübung i.R.d. Anordnung der irreversiblen Beseitigung einer baulichen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Dezember 2010 - 4 S 2447/09 -, juris Rn. 29; Sächs. OVG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 1 B 395/06 -, juris Rn. 53; BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93 -, NJW 1994, 1538 = juris Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 10. November 2004 - 2 U 168/03 -, NJW 2005, 1127 = juris Rn. 30.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2013 - 14 K 3366/13

    Vorbeugende Feststellungsklage bei drohender Vollstreckung von bestandskräftigen

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2011 - 2 A 2492/09 -, Rn. 42, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 4 S 2447/09 -, Rn. 29, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 11.06.2008 - 1 B 395/06 -, Rn. 53, juris; BGH, Beschluss vom 24.02.1994 - VII ZR 209/93 -, Rn. 4, juris, NJW 1994, 1538; OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 -, Rn. 30, juris, NJW 2005, 1127.
  • VG Düsseldorf, 05.08.2011 - 23 L 977/11

    Rückforderung; Versorgungsbezüge; Aufrechnung; Anordnungsgrund; Vertrauen;

    Dieser liegt auch ohne Berücksichtigung des weiteren Hinzuverdienstes der Antragstellerin von 325, 00 Euro und der rückwirkend zum 1. Mai 2011 zu bewilligenden gesetzlichen Altersrente in Höhe von rund 160, 00 Euro deutlich oberhalb der Pfändungsfreigrenze, zur Nichthinzurechnung auch der nicht angerechneten eigenen Altersrente: VGH Mannheim, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 S 2447/09 -, in: juris (Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht