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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94   

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VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94 (https://dejure.org/1996,11992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 (https://dejure.org/1996,11992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 4 S 2464/94 (https://dejure.org/1996,11992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung des Beamten: Bewertung des Leistungsmerkmals "Arbeitsmenge" nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90

    Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 16.5.1991 - 2 A 4.90 -) entschieden hat, ist bei der Bewertung des Leistungsmerkmals "Arbeitsmenge" die Quantität der Arbeitsleistung stets auch ins Verhältnis zu setzen mit der Art der zu erbringenden Arbeit, der Schwierigkeit der Fälle u.ä.; auch dies fällt jedoch wiederum in die Beurteilungsermächtigung der Vorgesetzten.

    Infolgedessen kommt auch eine Beweiserhebung nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.10.1988, Buchholz 232.1, § 40 Nr. 12; Urteil v. 16.5.1991, a.a.O.; Urteil d. Senats vom 9.7.1996 - 4 S 1882/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 4 S 1572/93

    Zur Beschwer durch ein Bescheidungsurteil; Beurteilung von Beamten - zur Vergabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
    Davon kann nicht ausgegangen werden (vgl. Beschluß d. Senats v. 13.9.1995 - 4 S 1572/93 -, IÖD 1996, 86).

    Wenn andere Beamte insoweit besser beurteilt worden sein sollten, so beruht dies auf einer vergleichenden Wertung des Dienstherrn im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, die durch das Gericht nicht durch eine andere Wertung ersetzt werden kann (vgl. dazu Beschluß d. Senats v. 13.9.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 4 S 1882/94

    Dienstliche Beurteilung: fehlende Besprechung alleine führt nicht zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
    Infolgedessen kommt auch eine Beweiserhebung nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.10.1988, Buchholz 232.1, § 40 Nr. 12; Urteil v. 16.5.1991, a.a.O.; Urteil d. Senats vom 9.7.1996 - 4 S 1882/94 -).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
    Dagegen ist hinsichtlich der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, daß das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Maßstäbe überprüfen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 26.6.1980, BVerwGE 60, 745 = ZBR 1991, 195; Beschluß v. 17.3.1993, DöD 1993, 179; Urteil v. 24.11.1994, ZBR 1995, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 4 S 204/92

    Beurteilung eines Beamten: Ablehnung der Gesamtbewertung "tritt hervor" wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1996 - 4 S 2464/94
    Dieses Vorgehen entspricht der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zur Anwendung der Beurteilungsrichtlinien vom 5.12.1989 zu Nr. 1 BRL und rechtfertigt sich aus dem Zweck der dienstlichen Beurteilung, die insbesondere der sachgerechten Bewerberauswahl, so bei Beförderungsentscheidungen, dient und von daher die vergleichende Beurteilung eines möglichst weitgezogenen Personenkreises nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen erfordert (vgl. Urteil d. Senats v. 8.6.1993 - 4 S 204/92 -, IÖD 1993, 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

    Die Heilung eines vollständigen Begründungsmangels der dienstlichen Beurteilung im gerichtlichen Verfahren ist nicht möglich (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8.87 -, BVerwGE 60, 245 sowie Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, NVwZ-RR 2009, 967 und Senatsurteil vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, Juris).

    Eine Heilung des vollständigen Begründungsmangels einer dienstlichen Beurteilung ist damit ausgeschlossen, denn die nachgeschobenen Erläuterungen kommen einer wesentlichen Änderung der Beurteilung gleich (a.A. wohl noch - ohne nähere Begründung - Senatsbeschluss vom 04.06.2009, a.a.O. und Senatsurteil vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden (vgl. Urteil des Senats vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, Juris, und Beschluss des Senats vom 13.09.1995 - 4 S 1572/93 -, IÖD 1996, 86).
  • VG Göttingen, 14.10.1997 - 3 A 3564/95

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung; Verwaltungsgerichtliche

    Dagegen ist hinsichtlich der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrundeliegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, daß das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der dargelegten Maßstäbe überprüfen kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, S. 8 m.w.N.).

    Deshalb kommt es auf die Zahl erledigter Verfahren nicht ausschlaggebend an (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.07.1996 - 4 S 2464/94 -, S. 9).

    Infolgedessen kommt auch eine Beweiserhebung nicht in Betracht (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.07.1996, a.a.O., S.,9 f.).

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