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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14   

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VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14 (https://dejure.org/2014,5199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2014 - 4 S 251/14 (https://dejure.org/2014,5199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 4 S 251/14 (https://dejure.org/2014,5199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 123 VwGO mit dem Ziel der Änderung der i.R. einer Ausschreibung aufgestellten Bewerbungsanforderungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 114 Abs 2 S 1 BNotO, § 44a S 1 VwGO, § 123 VwGO
    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung zur Ausschreibung von Dienstposten in den Abteilungen "Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege" bei den staatlichen Notariaten in Baden-Württemberg ohne Erfordernis eines vorherigen Entlassungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 123 VwGO mit dem Ziel der Änderung der i.R. einer Ausschreibung aufgestellten Bewerbungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    2 Der Antrag ist bereits unzulässig, denn ihm steht die Bestimmung des § 44a Satz 1 VwGO entgegen, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können (vgl. zur Anwendbarkeit des § 44a VwGO im Rahmen von Anträgen nach § 123 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 06.04.2006 - 2 VR 2.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33).

    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann danach verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die vom Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 06.04.2006, a.a.O.; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    3 Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass es zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten wäre, § 44a Satz 1 VwGO restriktiv auszulegen und dem Antragsteller die Möglichkeit zu eröffnen, noch während des laufenden Auswahlverfahrens und unabhängig von einer eigenen Bewerbung (vorbeugend) gegen die Ausschreibung vorzugehen (vgl. zum Gebot einschränkender Auslegung des § 44a Satz 1 VwGO, wenn ansonsten unzumutbare Nachteile entstünden bzw. Rechtsschutz geschmälert und nicht ausreichend sichergestellt wäre: BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415; BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, Juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.01.1998 - 2 S 648/96

    Unzulässiger Rechtsbehelf; Verfahrenshandlung; Stellenausschreibung; Einstweilige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Bei der Ausschreibung und der Aufstellung des Anforderungsprofils von Dienstposten handelt es sich um Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO, die der eigentlichen Sachentscheidung - der Auswahlentscheidung bzw. der Stellenbesetzung - vorgelagert sind und gegen die isolierter Rechtsschutz daher nicht möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2011 - 1 A 1125/09 -, IÖD 2011, 182; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816 -, BayVBl 2013, 308; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.01.1998 - 2 S 648/96 -, NVwZ-RR 1999, 209, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Effektiver (Eil-)Rechtsschutz ist insoweit gegen die auf die Bewerbung ergehende Auswahlentscheidung, die auch eine (vorgelagerte) Entscheidung über die Nichteinbeziehung des Bewerbers in das weitere Auswahlverfahren sein kann, gewährleistet, denn ein bei der Überprüfung festgestellter Fehler im Anforderungsprofil führt grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens (BVerfG, Beschlüsse vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, ZBR 2008, 162 und vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Hat der Dienstherr in der Stellenausschreibung zwingende Vorgaben gemacht, die nicht nach Art. 33 Abs. 2 GG oder aus Gründen der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, ist das Auswahlverfahren fehlerhaft und abzubrechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 194 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2013 - 1 M 97/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei absichtlich fehlender - rechtzeitiger - Bewerbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Diese setzt voraus, dass die Verletzung eines subjektiven öffentlichen Rechts zumindest möglich erscheint (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 M 97/13 -, ZBR 2014, 65 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann danach verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die vom Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 06.04.2006, a.a.O.; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Effektiver (Eil-)Rechtsschutz ist insoweit gegen die auf die Bewerbung ergehende Auswahlentscheidung, die auch eine (vorgelagerte) Entscheidung über die Nichteinbeziehung des Bewerbers in das weitere Auswahlverfahren sein kann, gewährleistet, denn ein bei der Überprüfung festgestellter Fehler im Anforderungsprofil führt grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens (BVerfG, Beschlüsse vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, ZBR 2008, 162 und vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746).
  • VG Sigmaringen, 28.01.2014 - 2 K 42/14

    Notariatsreform Baden-Württemberg; Abgabe der Entlassungserklärung § 114 Abs. 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Januar 2014 - 2 K 42/14 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 4 S 251/14
    3 Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass es zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten wäre, § 44a Satz 1 VwGO restriktiv auszulegen und dem Antragsteller die Möglichkeit zu eröffnen, noch während des laufenden Auswahlverfahrens und unabhängig von einer eigenen Bewerbung (vorbeugend) gegen die Ausschreibung vorzugehen (vgl. zum Gebot einschränkender Auslegung des § 44a Satz 1 VwGO, wenn ansonsten unzumutbare Nachteile entstünden bzw. Rechtsschutz geschmälert und nicht ausreichend sichergestellt wäre: BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415; BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30.04 -, Juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 1 A 1125/09

    Kein isolierter Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die Aufstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16

    Notariatsreform in Baden-Württemberg: Eilrechtsschutz eines beamteten Notars

    Dort wurde der Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung - im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes - vor Ergehen einer Auswahlentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2014 - 4 S 251/14 -, Juris) bzw. zur Sicherung eines geltend gemachten Anspruchs auf Beibehaltung der in die Beurkundungsabteilungen ausgegliederten Aufgaben, ohne dass ein Wechsel in den freien Beruf des Notars im Wege des privilegierten Übergangs angestrebt wurde (Senatsbeschluss vom 11.12.2014 - 4 S 1988/14 -), verneint.

    Damit lässt es sich aber nicht vereinbaren, diese im Jahr 2016 noch darauf zu verweisen, gegen Ablehnungsentscheidungen erst kurzfristig vor dem 01.01.2018 - dem Zeitpunkt ihres vorgesehenen Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis - vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.02.2014, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Der Regelung des § 44a VwGO als besonderer Ausprägung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses, die auch in Verfahren nach § 123 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.04.2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2014 - 4 S 251/14 -, juris Rn. 2, m.w.N), liegt das Modell der Rechtsschutzkonzentration zugrunde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

    Das ist dann der Fall, wenn eine Rechtsbeeinträchtigung durch die Verfahrenshandlung - hier: durch die Weitergabe der Daten an den Ältestenrat - droht, bei der die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache nicht dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen genügen würde (vgl. BVerfG, 1. Senat, 2. Kammer, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27 ff.; BVerwG, Beschl. v. 14.08.2000 - 11 VR 10.00 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.09.2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.02.2014 - 4 S 251/14 -, juris Ls und Rn. 3; v. Albedyll, in: Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/ v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl., 2018, § 44a, Rn. 7 und 13; Stelkens/ Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Werkstand 39. EL Juli 2020, § 44a, Rn. 30; dies voraussetzend bei einer Untersuchungsanordnung i.S.d. § 44 Abs. 6 BBG: BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -).
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