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   VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11   

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https://dejure.org/2012,34295
VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11 (https://dejure.org/2012,34295)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2012 - 4 S 546/11 (https://dejure.org/2012,34295)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2012 - 4 S 546/11 (https://dejure.org/2012,34295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wahlbeamter; Strafverurteilung; Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ununterbrochenes Bestehen des (aktiven) Beamtenverhältnisses i.S.d.§ 59 Abs. 1 S. 1 BeamtVG auch bei einem infolge Wiederwahl weitergeführten Amtes; Verhinderung eines schutzwürdigen Vertrauens i.S.d. § 48 Abs. 2 LVwVfG durch § 3 Abs. 2 BeamtVG i.R.d. Rücknahme eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ununterbrochenes Bestehen des (aktiven) Beamtenverhältnisses i.S.d.§ 59 Abs. 1 S. 1 BeamtVG auch bei einem infolge Wiederwahl weitergeführten Amtes; Verhinderung eines schutzwürdigen Vertrauens i.S.d. § 48 Abs. 2 LVwVfG durch § 3 Abs. 2 BeamtVG i.R.d. Rücknahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ehemaliger Bürgermeister von Haigerloch verliert Anspruch auf Versorgungsbezüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsbezüge für den straffällig gewordenen Ex-Bürgermeister

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines Versorgungsbescheides

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wiedergewählte Wahlbeamte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Der Jahresfrist unterliegen auch Rücknahmebescheide, welche einen fristgerecht erlassenen (ersten) Rücknahmebescheid ersetzen (BVerwG, Urteil vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung imstande ist, diese Voraussetzungen des § 48 LVwVfG, d.h. vor allem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts, zutreffend zu beurteilen und daraus die richtigen rechtlichen Schlüsse zieht (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984, a.a.O.; Urteile vom 19.12.1995, a.a.O und vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360).

    Erst dieses Wissen versetzt sie in die Lage, auf vollständiger tatsächlicher und rechtlicher Grundlage über die Ausübung der Rücknahmebefugnis zu entscheiden und ihr Rücknahmeermessen ordnungsgemäß auszuüben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988 - 7 B 79.88 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 5; Urteil vom 19.12.1995, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 26.02.2008 - 3 K 1096/07

    Rücknahme bewilligter Versorgungsbezüge, Ermessensfehler; Verlust der Rechte als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Auf die hiergegen erhobene Klage hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07 - die angefochtenen Bescheide auf und stellte mit Beschluss vom 26.02.2008 - 3 K 837/07 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid vom 16.05.2007 wieder her.

    Dem Senat liegen die vom KVBW übersandten Behördenakten und die Akten des Verwaltungsgerichts sowie die der vorangegangenen Gerichtsverfahren - 3 K 1096/07 - und - 3 K 837/07 - und die diesbezüglichen Gerichtsakten des Senats - 4 S 1140/08 - und - 4 S 869/08 - vor.

    Danach hat die Jahresfrist erst mit der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07 -, mit dem der erste Rücknahmebescheid des KVBW vom 16.05.2007 aufgehoben worden ist, zu laufen begonnen, sodass der streitgegenständliche Rücknahmebescheid vom 06.05.2008 rechtzeitig ergangen ist.

  • VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08

    Rücknahme bewilligter und Rückzahlung gezahlter Versorgungsbezüge, schutzwürdiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - zu ändern und Nr. 1 und 3 des Bescheids des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg vom 06.05.2008 in vollem Umfang und insoweit dessen Widerspruchsbescheid vom 06.08.2008 aufzuheben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Erst wenn die Behörde auf der Grundlage aller entscheidungserheblichen Tatsachen den zutreffenden rechtlichen Schluss gezogen hat, dass ihr die Rücknahmebefugnis zusteht, muss sie innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung imstande ist, diese Voraussetzungen des § 48 LVwVfG, d.h. vor allem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts, zutreffend zu beurteilen und daraus die richtigen rechtlichen Schlüsse zieht (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984, a.a.O.; Urteile vom 19.12.1995, a.a.O und vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03

    Kommunaler Wahlbeamter; Ablauf der Amtszeit; erneute Berufung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Dass er zu dieser Zeit wiederholt auch in den Ruhestand getreten war, nämlich am 01.01.1984 nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit als Bürgermeister der Beklagten gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 LBG a.F. und sodann am 01.01.1992 und am 01.01.2000 nach Ablauf seiner dritten und vierten Amtszeit auch noch gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 LBG a.F., und er daher zugleich - statusrechtlich - Ruhestandsbeamter war, ändert hieran nichts (zum möglichen Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Beamtenverhältnis vgl. Senatsbeschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 -, ZBR 2005, 136).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 14.09.2004 (a.a.O.), der sich allein mit statusrechtlichen Fragen des (Nicht-) Eintritts eines Beamten auf Zeit in den Ruhestand nach Ablauf der Amtszeit im Falle seiner erneuten Ernennung in Ansehung der in §§ 131 und 132 LBG a.F. getroffenen Regelungen befasst, aber nicht mit den - getrennt hiervon zu beurteilenden - versorgungsrechtlichen Fragen.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Dies ist anzunehmen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung imstande ist, diese Voraussetzungen des § 48 LVwVfG, d.h. vor allem die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts, zutreffend zu beurteilen und daraus die richtigen rechtlichen Schlüsse zieht (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984, a.a.O.; Urteile vom 19.12.1995, a.a.O und vom 24.01.2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360).
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 C 3.11
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    In diesen Fällen läuft die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG ab dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der aufhebenden Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 3.11 -, ZBR 2012, 383).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    In diesen Fällen läuft die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG ab dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der aufhebenden Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 3.11 -, ZBR 2012, 383).
  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Erst dieses Wissen versetzt sie in die Lage, auf vollständiger tatsächlicher und rechtlicher Grundlage über die Ausübung der Rücknahmebefugnis zu entscheiden und ihr Rücknahmeermessen ordnungsgemäß auszuüben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988 - 7 B 79.88 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 S. 5; Urteil vom 19.12.1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11
    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern vielmehr auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihrer Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners im Zeitpunkt der Rückabwicklung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 und vom 27.01.1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

  • VGH Bayern, 19.01.2011 - 3 ZB 10.1698

    Übergangsgeld

  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 23 K 5981/13

    Beamter auf Zeit; kommunaler Wahlbeamter; Wahlbeamter; Beigeordneter;

    Insofern lässt sich auch nicht aus dem Wortlaut des § 66 Abs. 4 BeamtVG ("für die Anwendung dieses Gesetzes") ableiten, dass von der Anwendung des § 66 Abs. 4 BeamtVG jede Norm des Gesetzes erfasst sein soll, so aber: VGH Mannheim, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 4 S 546/11 -, in: juris (Rn. 33).
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