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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 12 Abs 1 GG
    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des Spezialeinsatzkommandos

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § ... 123 Abs 2 S 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, Art 33 GG, § 79 Abs 1 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 1 PersVG BE, § 86 Abs 3 S 1 Nr 1 PersVG BE, § 86 Abs 3 S 1 Nr 3 PersVG BE, § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 8 Abs 1 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 24 Nr 1 AGG
    Umsetzung; vorläufiger Rechtsschutz; Rückumsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Personalvertretung; Zustimmung; Unterrichtung; Gesetzesvorbehalt; Spezialeinsatzkommando; Einsatzbeamter; Höchstaltersgrenze; Benachteiligung wegen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 990
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Bei dem Alter handelt es sich um einen in § 1 AGG genannten Grund, wobei unter Alter das Lebensalter zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 -, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Das Lebensalter des Antragstellers war für dessen Umsetzung ursächlich, da diese daran, nämlich an die Vollendung des 42. Lebensjahres des Antragstellers, anknüpft (vgl. zur Kausalität BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 50 m.w.N.).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit generell mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 m.w.N., und Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; siehe auch - speziell zur Berufsfeuerwehr - EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, 43).

    Es sind vielmehr gesicherte medizinische, z. B. gerontologische, arbeits- oder sportmedizinische Erkenntnisse erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 ff., und Mahlmann, a.a.O. § 24 Rn. 33 m.w.N.; offen gelassen von BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Eine berufliche Anforderung ist angemessen, wenn sie geeignet ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen, wenn sie hierfür erforderlich ist, d.h. weniger beeinträchtigende Mittel zur Erreichung des Zwecks nicht zur Verfügung stehen, und wenn sie darüber hinaus verhältnismäßig im engeren Sinne ist, was durch eine Abwägung des beruflichen Zwecks gegenüber dem geschützten Interesse des Beschäftigten zu ermitteln ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) -, juris Rn. 69 m.w.N., und Bauer/Göpfert/Krieger, a.a.O. § 8 Rn. 20).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit generell mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 m.w.N., und Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; siehe auch - speziell zur Berufsfeuerwehr - EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, 43).

    Es sind vielmehr gesicherte medizinische, z. B. gerontologische, arbeits- oder sportmedizinische Erkenntnisse erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 ff., und Mahlmann, a.a.O. § 24 Rn. 33 m.w.N.; offen gelassen von BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 63).

    Legitime Ziele in Sinne dieser Vorschrift, mit der Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht umgesetzt wurde, könnten nur sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sein (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie EuGH, Urteil vom 5. März 2009, Age Concern England, a.a.O. S. 119, zweifelnd BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 54 ff.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Der Widerspruch, den der Antragsteller mit Schreiben vom 23. November 2009 gegen seine Umsetzung erhob, hat keine aufschiebende Wirkung, da die Umsetzung kein Verwaltungsakt, sondern eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 16 ff.).

    Der Beamte hat kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstpostens), sondern muss eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen; sind bei einer derartigen Umsetzung sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts, beachtet worden, so kann ihre Rechtmäßigkeit nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987, a.a.O. Rn. 30, und vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23 m. w. N.).

    Die Umsetzung eines Beamten ist zu der Vielzahl der im Einzelnen nicht normativ erfassten Maßnahmen zu rechnen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 16).

    Bei der Ermessensausübung sind dem Dienstherrn sehr weite Grenzen gesetzt; seine Entscheidung kann regelmäßig nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (stdRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 30, 24 f.).

  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

    Im Übrigen würde ein diesbezüglicher Rechtsmangel wohl auch nicht die Wegsetzung des Antragstellers von seinem früheren Dienstposten, sondern allein die so genannte Hinsetzung auf den neuen Dienstposten betreffen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. Dezember 1993, a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

    Der Beamte hat kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstpostens), sondern muss eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen; sind bei einer derartigen Umsetzung sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts, beachtet worden, so kann ihre Rechtmäßigkeit nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987, a.a.O. Rn. 30, und vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ist der Dienstherr verpflichtet, eine rechtswidrige Umsetzung rückgängig zu machen, die den vom Beamten jetzt innegehabten Dienstposten erst frei gemacht hat, so handelt er gegenüber diesem Beamten nicht ermessensfehlerhaft, wenn er den Dienstposten - vorübergehend oder dauernd - wieder demjenigen Beamten überträgt, der ihn zuvor innehatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986, - 2 C 20.84 -, juris Rn. 14).

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Im Übrigen darf ein dem Antragsgegner bei der Wahl der Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles eventuell zustehender Wertungsspielraum nicht dazu führen, dass der unionsrechtliche Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters, den die mit dem AGG umgesetzte Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, juris Rn. 21), ausgehöhlt wird.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Dies ist auch insoweit der Fall, als der dienstliche Aufgabenbereich eines Beamten durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen geändert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 2 B 91.98 -, juris Rn. 3).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Diese Ungleichbehandlung stellt eine weniger günstige Behandlung, nämlich eine Zurücksetzung (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 -, juris Rn. 25 m.w.N., und Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl. § 3 Rn. 8) des Antragstellers dar, die der Antragsteller wegen seines Alters erfährt.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Entsprechende Prüfungen vermögen den genannten Zweck jedenfalls deswegen nicht gleich wirksam wie eine Höchstaltersgrenze zu erreichen, weil sie zu einer unangemessen höheren finanziellen Belastung des Antragsgegners führen würden (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Beschluss vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 -, BVerfGE 81 S. 70, 91 f., und Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 85 m.w.N.).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1994 - 6 B 2944/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Beamter ; Umsetzung

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1984 - 1 B 371/84
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Den am 25. November 2009 gestellten gerichtlichen Eilantrag auf Weiterbeschäftigung bzw. Rückumsetzung in das SEK hat der Senat mit Beschluss vom 28. Juni 2010 abgelehnt (OVG 4 S 98.09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Akte des Eilverfahrens OVG 4 S 98.09 sowie auf den Verwaltungsvorgang und drei Ordner Personalakten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • VG Cottbus, 31.03.2020 - 8 L 151/20

    Eilantrag auf Kita-Notbetreuung abgelehnt

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21

    Keine Ausstellung eines sogenannten Genesenenausweises durch die Stadtverwaltung

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

    Erstrebt der Antragsteller eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 L 157/16

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Erstrebt der Antragsteller eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 22.04.2016 - 1 L 169/16

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21

    Begriff "alleinerziehend"

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 11.01.2021 - 8 L 603/20

    Kindergartenrecht

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 64/22

    Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus Ungeimpfter

    Erstrebt der Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG München, 29.01.2014 - M 21 E 13.4960

    Zulassung zu einer besonderen Fachverwendung

    Der Zweck der Setzung eines erhöhten medizinischen Flugtauglichkeitsstandards ist nach den obigen Ausführungen rechtmäßig und die Angemessenheit der erhöhten Anforderungen zur Sicherstellung eines möglichst günstigen Verhältnisses zwischen aktiver Dienstleistung und Versorgung ist hierfür ebenso zu bejahen wie für die Setzung von Altersgrenzen (vgl. insoweit die st. Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, zuletzt vom 28.06.2010 - OVG 4 S 98.09 - NVwZ-RR 2010, 990, m. w. N.; vom 18.09.2008 - OVG 6 S 28.08 - juris).
  • VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22

    Vorbeugender Rechtsschutz wegen Verkürzung des Genesenenstatus - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 14.03.2022 - 8 L 77/22

    Streit um die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 13.01.2023 - 8 L 251/22
  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 8 L 61/21
  • VG Cottbus, 09.02.2023 - 8 L 329/22

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • VG Cottbus, 27.06.2022 - 8 L 63/22

    Hilfe für junge Volljährige

  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 395/21

    Kindergartenrecht

  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 52/22

    Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus Ungeimpfter

  • VG Cottbus, 09.09.2021 - 8 L 264/21
  • VG Cottbus, 24.04.2023 - 8 L 83/23
  • VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 5/22

    Judo-Training: Ausnahme von der 2G-Regel? - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 06.10.2021 - 8 L 290/21
  • VG Cottbus, 04.06.2021 - 8 L 209/21

    Keine Durchführung von Konzerten vor 950 Zuschauern unter freiem Himmel -

  • VG Cottbus, 17.03.2021 - 8 L 23/21

    Akteneinsicht

  • VG Cottbus, 03.12.2013 - 3 L 254/13

    Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Cottbus, 04.02.2016 - 1 L 888/15

    Kriegsopferfürsorgerecht

  • VG Cottbus, 23.08.2022 - 8 L 220/22
  • VG Cottbus, 17.02.2022 - 4 L 383/21
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