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   VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02   

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https://dejure.org/2002,8829
VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02 (https://dejure.org/2002,8829)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 4 S 995/02 (https://dejure.org/2002,8829)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 (https://dejure.org/2002,8829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenbestimmungen einer Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport mit Krankenkraftwagen; Lenkung aller Einsätze eines Rettungsdienstes durch die Rettungsleitstelle; Gebundene Entscheidung über einen Anschluss an eine Rettungsleitstelle

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; RDG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; RDG § 20 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Sonstiges Verkehrsrecht: Berufsausübungsregelung, Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport, Rettungsleitstelle, Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes,Leitsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 227
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Sigmaringen, 13.02.2001 - 9 K 70/00

    Rettungsleitstelle hat für den Krankentransport kein Vermittlungsmonopol

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Februar 2001 - 9 K 70/00 - geändert, soweit damit die Nebenbestimmung Nr. 5 der Anlage zur Genehmigung für Krankentransport mit Krankentransportwagen des Landratsamts Zollernalbkreis vom 25. August 1998 und der darauf bezogene Teil des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Tübingen vom 04. August 1999 aufgehoben wurden.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13.02.2001 - 9 K 70/00 - zu ändern, soweit damit die Nebenbestimmung Nr. 5 der Anlage zur Genehmigung für Krankentransport mit Krankentransportwagen des Landratsamts Zollernalbkreis vom 25.08.1998 und der darauf bezogene Teil des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Tübingen vom 04.08.1999 aufgehoben wurden, und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts - 9 K 70/00 -, 2 Hefte Akten des Landratsamts Zollernalbkreis und 1 Heft Akten des Regierungspräsidiums Tübingen vor.

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
    Denn ein geordneter Rettungsdienst ist wegen seiner Bedeutung für den Gesundheits- und Lebensschutz ein hinreichend wichtiges Gemeinschaftsgut und der mit der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 3 RDG verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit privater Betreiber von Krankentransport ist im Hinblick darauf nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79, 84, 85, vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608, 1609, 1610, und vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213, 214).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
    Eine sowohl den Freiheitsanspruch des Berufstätigen wie die Schutzbedürftigkeit der Gemeinschaft berücksichtigende Lösung kann nur in Abwägung der Bedeutung der einander gegenüberstehenden und möglicherweise einander widerstreitenden Interessen gefunden werden (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 16.01.2002, BVerfGE 104, 357, 364).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
    Denn ein geordneter Rettungsdienst ist wegen seiner Bedeutung für den Gesundheits- und Lebensschutz ein hinreichend wichtiges Gemeinschaftsgut und der mit der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 3 RDG verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit privater Betreiber von Krankentransport ist im Hinblick darauf nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79, 84, 85, vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608, 1609, 1610, und vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213, 214).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
    Denn ein geordneter Rettungsdienst ist wegen seiner Bedeutung für den Gesundheits- und Lebensschutz ein hinreichend wichtiges Gemeinschaftsgut und der mit der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 3 RDG verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit privater Betreiber von Krankentransport ist im Hinblick darauf nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1994, BVerwGE 97, 79, 84, 85, vom 26.10.1995, NJW 1996, 1608, 1609, 1610, und vom 17.06.1999, NVwZ-RR 2000, 213, 214).
  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11

    Genehmigung qualifizierter Krankentransporte

    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle einer vergleichbaren Klage gegen die Nebenbestimmung, Beförderungsaufträge nur über die Rettungsleitstelle entgegenzunehmen, eine Anfechtungsklage für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 8).".

    Sie dient der besseren Koordination und Disposition der Rettungsmittel und wirkt damit Kostensteigerungen entgegen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 12; Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 3314/08 - juris, Rn. 25).

    Die Einbindung des Inhabers der Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport in die Rettungsleistelle berührt nämlich dessen durch Art. 12 GG geschützte Berufsausübung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 a.a.O., Rn. 11).

    Darüber hinaus spricht erheblich für die Auffassung der Kammer, dass einige Bundesländer ausdrückliche Regelungen über die Einbindung des Krankentransportunternehmers in das System der Leitstelle des Rettungsdienstes vorsehen (vgl. insbesondere § 20 Abs. 1 Nr. 3 RettDG BW, § 24 Nr. 3 ThürRettG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 RDG SH, § 21 Abs. 4 Nr. 2 RDG LSA), während in den übrigen Bundesländern - wie auch in Niedersachsen - lediglich allgemein bestimmt wird, dass Nebenbestimmungen zur Sicherung der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst getroffen werden können (vgl. dazu insbesondere VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Gegenüber denjenigen, die der Genehmigungspflicht unterliegen - also allen im Krankentransport Tätigen (§ 15 Abs. 1 RDG) und den Privatunternehmern in der Notfallrettung (Art. 2 Nr. 1 RDG-ÄndG) -, wird die Weisungsbefugnis durch entsprechende zwingende Nebenbestimmungen zur Genehmigung durchgesetzt (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 RDG; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.06.2002 - 4 S 995/02 -); bei den Leistungsträgern, die im Bereich der Notfallrettung keiner Genehmigung bedürfen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 RDG), ergibt sich dies aus dem Inhalt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 RDG (Güntert/Alber, aaO, § 6 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits mit Beschluss vom 12.06.2002 (4 S 995/02, ESVGH 52, 227) ausgeführt, dass die Hinnahme der Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich durch die Rettungsleitstelle kraft des gesetzlichen Auftrags des § 6 Abs. 1 Satz 1 RDG für den privaten Betreiber von Krankentransporten die Verpflichtung zum Anschluss an die Rettungsleitstelle und die Hinnahme der Vermittlung der Beförderungsaufträge durch die Rettungsleitstelle bedeute.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Demgemäß kann nach der Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 RDG ein Krankentransport rechtlich zulässig nicht durchgeführt werden, ohne dass er von der Rettungsleitstelle vermittelt wurde; der Krankentransportunternehmer darf mithin Beförderungsaufträge nur dann entgegennehmen, wenn die Rettungsleitstelle sie vermittelt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.06.2002 - 4 S 995/02 -, ESVGH 52, 227).
  • VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des

    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle einer vergleichbaren Klage gegen die Nebenbestimmung, Beförderungsaufträge nur über die Rettungsleitstelle entgegenzunehmen, eine Anfechtungsklage für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 8).
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