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   LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09   

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https://dejure.org/2009,10123
LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,10123)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.03.2009 - 4 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,10123)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. März 2009 - 4 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,10123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Wirksamkeit, Einzelvertretung, Gesamtvertretung, Lehrer, Befristungsabrede, Mitbestimmung, Personalrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Befristung zur Vertretung im Schulbereich; Mitbestimmungsfreie Befristungsabrede; Unsubstantiierte Darlegungen zur Dauervertretung

  • Judicialis

    MBG § 2 Abs. 1; ; MBG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; MBG § 51 Abs. 1; ; MBG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; MBG § 52 Abs. 1; ; MBG § 58 Abs. 3; ; LPVG NW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; TzBfG § ... 14 Abs. 1 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Befristung zur Vertretung im Schulbereich; mitbestimmungsfreie Befristungsabrede; unsubstantiierte Darlegungen zur Dauervertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 555/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypübergreifender

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
    Will der Arbeitgeber diese umständliche und letztlich sinnentleerte Maßnahme nicht durchführen, bleibt er doch an die dem Sachgrund der Vertretung immanente Vorgabe gebunden, dass diese Umsetzungs- oder Versetzungsmaßnahme tatsächlich möglich ist (BAG, Urteil vom 20.01.1999 - 7 AZR 640/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 19 - 24; BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 7 AZR 555/98 - zitiert nach juris, Rdnr. 19 - 24).

    Diese Arbeitsausfälle dürfen in die Berechnung eines an der Dauer des Schuljahres orientierten Gesamtvertretungsbedarfes ebenso wenig einfließen wie krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten planmäßiger Lehrkräfte, bei denen - etwa in Fällen von Kurzzeiterkrankung - ein schuljahresbezogener Vertretungsbedarf nicht zuverlässig prognostiziert werden kann (BAG, Urteil vom 23.02.2000 - 7 AZR 555/98 - zitiert nach juris, Rdn. 37 - 38).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 98/06
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
    Die erkennende Kammer teilt insoweit die Auffassung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts, welche mit Urteil vom 25.07.2006 (5 Sa 98/06) bereits entschieden hat, dass ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach Schleswig-Holsteinischem Mitbestimmungsgesetz bei der Befristungsabrede nicht besteht.
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
    Der Arbeitgeber darf also bei der Ermittlung des Gesamtvertretungsbedarfs im Schulbereich nicht jede Abwesenheit einer planmäßigen Lehrkraft ungeachtet ihrer voraussichtlichen Dauer zum Anlass für eine schuljahresbezogene Einstellung von Vertretungskräften nehmen (BAG, Urteil vom 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 - zitiert nach juris, Rdn. 33).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.08.1989 - 6 P 11/87 - zu der Frage, ob sich aus der Allzuständigkeit des Personalrats nach dem bremischen Personalvertretungsrecht auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Befristungsabrede ergebe, ausgeführt, dass Befristung und Arbeitspensum in der Regel die zunächst vorrangig zu entscheidenden Fragen und in Zeiten knapper Haushaltsmittel die vorgegebenen Bedingungen seien, von denen es abhänge, ob es überhaupt zu einer Einstellung und damit zum Abschluss eines Arbeitsvertrages komme.
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
    Er könnte vom Abschluss eines Arbeitsvertrages absehen (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - zitiert nach juris, Rdnr. 40).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Auf die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 26.03.2009 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage insgesamt ab (4 Sa 1/09).

    Hierfür sind sowohl der Wortlaut des Aufforderungsschreibens der Beklagten vom 22.12.2008 als auch der Umstand maßgeblich, dass der Kläger auch nach dem Berufungsurteil vom 26.03.2009 (4 Sa 1/09) unverändert weiterbeschäftigt worden ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Entfristungsrechtsstreits, d.h. bis zur Verkündung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 06.10.2010 (7 AZR 397/09).

    (2) Hiergegen spricht indessen der Umstand, dass die Beklagte auch nach Verkündung des klagabweisenden Berufungsurteils vom 26.03.2009 (4 Sa 1/09) den Kläger unverändert bis zum rechtskräftigem Abschluss des Entfristungsrechtsstreits, d.h. bis zur Verkündung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 06.10.2010 (7 AZR 397/09), weiterbeschäftigt hat.

    Mit Verkündung des Berufungsurteils vom 23.03.2009 (4 Sa 1/09) endete die vorläufige Vollstreckbarkeit des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 03.12.2008 (öD 4 Ca 1422 b/08).

    Dies folgt vorliegend auch aus dem Tenor des abändernden Berufungsurteils in dem Vorprozess (4 Sa 1/09).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 - 4 Sa 1/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

    Auf die Berufung des beklagten Landes wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 26. März 2009 (- 4 Sa 1/09 -) unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage ab.
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